Common use of Aufgaben Clause in Contracts

Aufgaben. Die Finanzbuchhaltung Xanten-Alpen-Sonsbeck erledigt die den Beteiligten nach der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung obliegenden Aufgaben der Geschäftsbuchführung sowie der Zahlungsabwicklung und der Vollstreckung. Hierzu gehören insbesondere • die Annahme von Einzahlungen und die Leistung von Auszahlungen und die Verwaltung der Finanzmittel; auf die §§ 30 und 31 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) wird verwiesen. • die Buchführung einschl. der Sammlung der Anordnungen. Die Belege (Rechnungen), die Auszahlungsnachweise sowie die zahlungsbegründenden Unterlagen (Baurechnungen, Miet- und Pachtlisten) sind in den Fachbereichen bzw. Ämtern aufzubewahren. Hierzu notwendige Regelungen sind von den genannten Verwaltungen jeweils in eigener Zuständigkeit zu treffen. • die Erstellung von Kassenstatistiken, • die Erledigung von Prüfungsbemerkungen, • die Meldungen nach der Mitteilungsverordnung, • die Mahnung, Beitreibung und Einleitung der Zwangsvollstreckung, • die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und der Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen, • die Beteiligung bei der dezentralen Erledigung der Zahlungsabwicklung (Zahlstellen). Die darüber hinaus erforderlichen Regelungen werden im Rahmen einer Dienstanweisung getroffen. Die Finanzbuchhaltung Xanten-Alpen-Sonsbeck ist Mahn- und Vollstreckungsbehörde gemäß § 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (VwVG NRW).

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Samples: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung

Aufgaben. Die Finanzbuchhaltung Xanten-Alpen-Sonsbeck erledigt die den Beteiligten nach Der Verwaltungsrat hat folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben: 1. Oberleitung der Gemeindeordnung Gesellschaft und Erteilung der nötigen Weisungen; 2. Festlegung der Organisation der Gesellschaft; 3. Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle sowie der Finanzplanung; 4. Ernennung und Abberufung der Mitglieder der Geschäftsleitung und der Gemeindehaushaltsverordnung obliegenden Aufgaben anderen mit der Geschäftsbuchführung Vertretung betrauten Personen, sowie Regelung ihrer Zeichnungsberechtigung; 5. Oberaufsicht über die Mitglieder der Zahlungsabwicklung Geschäftsleitung, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen; 6. Erstellung des Geschäftsberichtes und des Vergütungsberichtes sowie Vorbereitung der VollstreckungGeneralversammlung und Ausführung ihrer Beschlüsse; 7. Hierzu gehören insbesondere • Benachrichtigung des Richters im Falle der Überschuldung; 8. Beschlussfassung über die Annahme von Einzahlungen und die nachträgliche Leistung von Auszahlungen Einlagen auf nicht vollständig liberierte Aktien; 9. Beschlussfassung über die Feststellung von Kapitalerhöhungen und daraus folgende Statutenänderungen; 10. Prüfung der fachlichen Voraussetzungen der Revisionsstelle; 11. die Verwaltung der Finanzmittel; auf die §§ 30 unübertragbaren und 31 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) wird verwiesen. • die Buchführung einschl. der Sammlung der Anordnungen. Die Belege (Rechnungen), die Auszahlungsnachweise sowie die zahlungsbegründenden Unterlagen (Baurechnungen, Miet- unentziehbaren Aufgaben gemäss Fusionsgesetz und Pachtlisten) sind in den Fachbereichen bzw. Ämtern aufzubewahren. Hierzu notwendige Regelungen sind von den genannten Verwaltungen jeweils in eigener Zuständigkeit zu treffen. • die Erstellung von Kassenstatistiken, • die Erledigung von Prüfungsbemerkungen, • die Meldungen nach der Mitteilungsverordnung, • die Mahnung, Beitreibung und Einleitung der Zwangsvollstreckung, • die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und der Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen, • die Beteiligung bei der dezentralen Erledigung der Zahlungsabwicklung (Zahlstellen). Die darüber hinaus erforderlichen Regelungen werden im Rahmen einer Dienstanweisung getroffen. Die Finanzbuchhaltung Xanten-Alpen-Sonsbeck ist Mahn- und Vollstreckungsbehörde gemäß § 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (VwVG NRW)anderer Gesetze.

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Samples: Statuten Der Gategroup Holding Ag

Aufgaben. Die Finanzbuchhaltung Xanten-Alpen-Sonsbeck erledigt Dem Verwaltungsrat obliegt die den Beteiligten oberste Leitung der Gesellschaft und die Überwachung der Geschäftsführung. Er vertritt die Gesellschaft nach aussen und besorgt alle Angele- genheiten, die nicht nach Gesetz, Statuten oder Reglement einem anderen Organ der Gemeindeordnung Gesellschaft übertragen sind. Der Verwaltungsrat hat folgende unübertragbare und un- entziehbare Aufgaben: a) Oberleitung der Gesellschaft und Erteilung der nötigen Weisungen; b) Festlegung der Organisation der Gesellschaft; c) Organisation des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle sowie der Finanzplanung zur Führung der Gesellschaft; d) Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung und der Gemeindehaushaltsverordnung obliegenden Aufgaben Vertretung be- trauten Personen und Regelung der Geschäftsbuchführung Zeichnungsberechtigung; e) Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen; f) Erstellung des Geschäftsberichtes sowie Vorbereitung der Zahlungsabwicklung Generalversammlung und Ausführung ihrer Beschlüsse; g) Erstellung des Vergütungsberichts sowie Antragsstellung betreffend die Genehmi- gung der Vergütungen des Verwaltungsrats und der Vollstreckung. Hierzu gehören insbesondere • Geschäftsleitung an die Annahme von Einzahlungen und die Leistung von Auszahlungen und die Verwaltung der Finanzmittel; auf die §§ 30 und 31 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRWGene- ralversammlung; h) wird verwiesen. • die Buchführung einschl. der Sammlung der Anordnungen. Die Belege (Rechnungen), die Auszahlungsnachweise sowie die zahlungsbegründenden Unterlagen (Baurechnungen, Miet- und Pachtlisten) sind in den Fachbereichen bzw. Ämtern aufzubewahren. Hierzu notwendige Regelungen sind von den genannten Verwaltungen jeweils in eigener Zuständigkeit zu treffen. • die Erstellung von Kassenstatistiken, • die Erledigung von Prüfungsbemerkungen, • die Meldungen nach der Mitteilungsverordnung, • die Mahnung, Beitreibung und Einleitung der Zwangsvollstreckung, • die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und der Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen, • die Beteiligung bei der dezentralen Erledigung der Zahlungsabwicklung (Zahlstellen). Die darüber hinaus erforderlichen Regelungen werden Benachrichtigung des Richters im Rahmen einer Dienstanweisung getroffen. Die Finanzbuchhaltung Xanten-Alpen-Sonsbeck ist Mahn- und Vollstreckungsbehörde gemäß § 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (VwVG NRW)Falle der Überschuldung.

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Samples: Statuten

Aufgaben. Die Finanzbuchhaltung Xanten-Alpen-Sonsbeck erledigt Der Verwaltungsrat hat insbesondere folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben: a) die den Beteiligten nach Oberleitung der Gemeindeordnung Gesellschaft, einschliesslich der strategischen Ausrichtung, und der Gemeindehaushaltsverordnung obliegenden Aufgaben Ascom Gruppe sowie die Erteilung der Geschäftsbuchführung nötigen Weisungen b) die Festlegung der Organisation und Führungsstruktur c) die Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung und der Vertretung betrauten Personen und die Regelung der Zeichnungsberechtigung d) die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle und der Finanzplanung e) die Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen f) die Erstellung des Geschäftsberichtes und des Vergütungsberichtes sowie die Vorbereitung der Generalversammlung und die Ausführung ihrer Beschlüsse H:\Verwaltungsrat\Reglemente\Revision 2021\Organisationsreglement_DE_2022_final.doc g) die Einreichung eines Gesuchs um Nachlassstundung und die Benachrichtigung des Richters im Falle einer Überschuldung h) die Beschlussfassung über Finanzierung des Geschäftes insbesondere die Fest- stellung von Kapitalerhöhungen und IPO's und daraus folgende Statutenänderungen i) die Beschlussfassung über Beteiligungen von grösserer bzw. strategischer Bedeutung j) die Prüfung der fachlichen Anforderungen an die besonders befähigten Revisoren k) den Erlass des Organisationsreglements l) die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrates sowie der Zahlungsabwicklung und Geschäftsleitung unter Vorbehalt der VollstreckungZustimmung der Generalversammlung gemäss Art. Hierzu gehören insbesondere • die Annahme von Einzahlungen und die Leistung von Auszahlungen und die Verwaltung 20a – 20e der Finanzmittel; auf die §§ 30 und 31 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) wird verwiesen. • die Buchführung einschl. der Sammlung der Anordnungen. Die Belege (Rechnungen), die Auszahlungsnachweise sowie die zahlungsbegründenden Unterlagen (Baurechnungen, Miet- und Pachtlisten) sind in den Fachbereichen bzw. Ämtern aufzubewahren. Hierzu notwendige Regelungen sind von den genannten Verwaltungen jeweils in eigener Zuständigkeit zu treffen. • die Erstellung von Kassenstatistiken, • die Erledigung von Prüfungsbemerkungen, • die Meldungen nach der Mitteilungsverordnung, • die Mahnung, Beitreibung und Einleitung der Zwangsvollstreckung, • die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und der Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen, • die Beteiligung bei der dezentralen Erledigung der Zahlungsabwicklung (Zahlstellen). Die darüber hinaus erforderlichen Regelungen werden im Rahmen einer Dienstanweisung getroffen. Die Finanzbuchhaltung Xanten-Alpen-Sonsbeck ist Mahn- und Vollstreckungsbehörde gemäß § 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (VwVG NRW)Statuten.

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Samples: Organisationsreglement

Aufgaben. Die Finanzbuchhaltung Xanten-Alpen-Sonsbeck erledigt die den Beteiligten nach der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung obliegenden Aufgaben der Geschäftsbuchführung sowie der Zahlungsabwicklung und der Vollstreckung. Hierzu gehören insbesondere • die Annahme von Einzahlungen und die Leistung von Auszahlungen und die Verwaltung der Finanzmittel; auf die §§ 30 und 31 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRWNW) wird verwiesen. • die Buchführung einschl. der Sammlung der Anordnungen. Die Belege (Rechnungen), die Auszahlungsnachweise sowie die zahlungsbegründenden Unterlagen (Baurechnungen, Miet- und Pachtlisten) sind in den Fachbereichen bzw. Ämtern aufzubewahren. Hierzu notwendige Regelungen sind von den genannten Verwaltungen jeweils in eigener Zuständigkeit zu treffen. • die Erstellung von Kassenstatistiken, Kassenstatistiken • die Erledigung von Prüfungsbemerkungen, Prüfungsbemerkungen • die Meldungen nach der Mitteilungsverordnung, Mitteilungsverordnung • die Mahnung, Beitreibung und Einleitung der Zwangsvollstreckung, Zwangsvollstreckung • die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und der Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen, Nebenforderungen • die Beteiligung bei der dezentralen Erledigung der Zahlungsabwicklung (Zahlstellen). Die darüber hinaus erforderlichen Regelungen werden im Rahmen einer Dienstanweisung getroffen. Die Finanzbuchhaltung Xanten-Alpen-Sonsbeck ist Mahn- und Vollstreckungsbehörde gemäß gem. § 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (VwVG NRWNW).

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Samples: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung

Aufgaben. Die Finanzbuchhaltung Xanten-Alpen-Sonsbeck erledigt Oberstes Organ der Gesellschaft ist die den Beteiligten nach Gesellschafterversammlung. Der Gesellschafterversammlung stehen folgende unübertragbare Befugnisse zu: die Änderung der Gemeindeordnung Statuten; die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern; die Bestellung und Abberufung der Mitglieder der Revisionsstelle; die Genehmigung des Lageberichtes; die Genehmigung der Jahresrechnung sowie die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes, insbesondere die Festsetzung der Dividende und der Gemeindehaushaltsverordnung obliegenden Aufgaben Tantieme; die Beschlussfassung über die Rückzahlung von Kapitalreserven; die Festsetzung der Geschäftsbuchführung sowie Entschädigung der Zahlungsabwicklung und Geschäftsführer; die Entlastung der Vollstreckung. Hierzu gehören insbesondere • Geschäftsführer; die Annahme Zustimmung zur Abtretung von Einzahlungen und Stammanteilen beziehungsweise die Leistung von Auszahlungen und Anerkennung als stimmberechtigter Gesellschafter; die Verwaltung Zustimmung zur Bestellung eines Pfandrechts an Stammanteilen; die Ermächtigung der FinanzmittelGeschäftsführer zum Erwerb eigener Stammanteile durch die Gesellschaft oder die Genehmigung eines solchen Erwerbs; auf die §§ 30 und 31 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) wird verwiesen. • Beschlussfassung über den Antrag an das Gericht, einen Gesellschafter aus wichtigem Grund auszuschliessen; die Buchführung einschl. Auflösung der Sammlung der Anordnungen. Die Belege (Rechnungen)Gesellschaft; die Beschlussfassung über weitere Gegenstände, die Auszahlungsnachweise sowie das Gesetz oder die zahlungsbegründenden Unterlagen (Baurechnungen, Miet- und Pachtlisten) sind in den Fachbereichen bzw. Ämtern aufzubewahren. Hierzu notwendige Regelungen sind von den genannten Verwaltungen jeweils in eigener Zuständigkeit zu treffen. • die Erstellung von Kassenstatistiken, • die Erledigung von Prüfungsbemerkungen, • die Meldungen nach Statuten der Mitteilungsverordnung, • die Mahnung, Beitreibung und Einleitung der Zwangsvollstreckung, • die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und der Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen, • die Beteiligung bei der dezentralen Erledigung der Zahlungsabwicklung (Zahlstellen). Die darüber hinaus erforderlichen Regelungen werden im Rahmen einer Dienstanweisung getroffen. Die Finanzbuchhaltung Xanten-Alpen-Sonsbeck ist Mahn- und Vollstreckungsbehörde gemäß § 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (VwVG NRW)Gesellschafterversammlung vorbehalten.

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Samples: Gesellschaftsvertrag