Common use of Aufgaben Clause in Contracts

Aufgaben. Auslandsdienstlehrkräfte unterrichten zur Sicherung der geförderten Bildungsziele sowie zur Vorbereitung auf Prüfungen, die zu deutschen Berechtigungen führen, grundsätzlich in allgemein- und berufsbildenden Bildungsgängen. Sie können neben ihrer Unterrichtsverpflichtung insbesondere in folgenden Bereichen fachlicher und schulstrukturtragender Aufgaben eingesetzt werden: - Leitungsaufgaben, - Aus-, Fort- und Weiterbildung, - Studien- und Berufsberatung, - Fachleitung für Deutsch als Fremdsprache und für deutschsprachigen Fachunterricht und - Fachberatung/Koordination. Schulstrukturtragende Funktionen sollen nur bewährten Lehrkräften übertragen werden; die Übertragung darf nur im Einvernehmen mit der inländischen Dienstbehörde und dem BVA – ZfA – erfolgen.

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Samples: www.rathaus.bremen.de, www.auslandsschulwesen.de, www.kmk.org

Aufgaben. Auslandsdienstlehrkräfte unterrichten zur Sicherung der geförderten Bildungsziele sowie zur Vorbereitung auf Prüfungen, die zu deutschen Berechtigungen führen, grundsätzlich in allgemein- und berufsbildenden Bildungsgängen. Sie können neben ihrer Unterrichtsverpflichtung insbesondere in folgenden Bereichen fachlicher und schulstrukturtragender Aufgaben eingesetzt werden: - Leitungsaufgaben, - Aus-, Fort- und Weiterbildung, - Studien- und Berufsberatung, - Fachleitung für Deutsch als Fremdsprache und für deutschsprachigen Fachunterricht und - Fachberatung/Koordination. Fachberatung / Koordination Schulstrukturtragende Funktionen sollen nur bewährten Lehrkräften übertragen werden; die Übertragung darf nur im Einvernehmen mit der dem inländischen Dienstbehörde Dienstherrn und dem BVA – ZfA – erfolgen.

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Samples: www.berlin.de, www.kmk.org

Aufgaben. Auslandsdienstlehrkräfte unterrichten zur Sicherung der geförderten Bildungsziele sowie zur Vorbereitung auf Prüfungen, die zu deutschen Berechtigungen führen, grundsätzlich in allgemein- und berufsbildenden Bildungsgängen. Sie können neben ihrer Unterrichtsverpflichtung insbesondere in folgenden Bereichen fachlicher und schulstrukturtragender Aufgaben eingesetzt werden: - Leitungsaufgaben, - Aus-, Fort- und Weiterbildung, - Studien- und Berufsberatung, - Fachleitung für Deutsch als Fremdsprache und für deutschsprachigen Fachunterricht und - Fachberatung/Fachberatung / Koordination. Schulstrukturtragende Funktionen sollen nur bewährten Lehrkräften übertragen werden; die Übertragung darf nur im Einvernehmen mit der dem inländischen Dienstbehörde Dienstherrn und dem BVA – ZfA – erfolgen.

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Samples: www.landtag.nrw.de