Aufgabenstellung Musterklauseln

Aufgabenstellung. Die Aufgabenstellung für sämtliche Leistungen wird vom Auftraggeber vorgegeben. Zu Beginn seiner Leistungserbringung prüft der Auftragnehmer, ob die Aufgabenstellung für die Leistungserbringung hinreichend präzisiert ist und spezifiziert ist; ist dies nicht der Fall, rügt er dies unverzüglich.
Aufgabenstellung. Der Kunde gibt die Aufgabenstellung vor. Diese Aufgabenstellung ist Basis für die Entwicklung der Softwarelösung. Soweit sich die Anforderungen nicht vollständig aus der Aufgabenstellung ergeben, erstellt M&M mit Unterstützung des Kunden eine Spezifikation zur Genehmigung durch den Kunden. Diese Spezif ikation ist verbindliche Vorgabe für den Auftrag und beinhaltet die geschuldete Beschaffenheit der Software. Für die Entwicklung von individueller Software oder ähnlicher Leistungen ist Grundlage ausschließlich die vereinbarte oder vom Kunden freigegebene Anforderungsspezifikation in ihrer Endfassung. Zusätzliche Leistungen von M&M werden gesondert vergütet. Sofern für Leistungen ein Festpreis oder eine maximale Vergütung nach Aufwand vorgesehen ist und sich bereits nach Erstellung der Anforderungsspezifikation herausstellt, dass die Realisierung zu einem Aufwand führt, der den ursprünglich vorgesehenen übersteigt, kann M&M eine angemessene Anpassung der Vergütung verlangen.
Aufgabenstellung. Es ist geplant, dass diese Hintergrundsysteme im Xxxxxx 2012 über eine bidirektionale Schnittstelle mit dem vHGS verbunden werden, so dass die VGF und HEAG als Teilnehmer der RMV KVP-Agentur in das verbundweite Servicekonzept eingebunden sind. Das technische Konzept dieser bidirektionalen Schnittstelle zur Synchronisation der Daten im vHGS mit denen im jeweiligen VU-HGS wurde im Xxxx 2011 zwischen den Beteiligten grob skizziert und soll im Januar 2012 wieder aufgenommen werden. Damit hat das vorliegende Dokument für die Zeit vom Systemstart des eTicket RheinMain zum Fahrplanwechsel 2012 bis zur Herstellung der Betriebsbereitschaft der bidirektionalen Schnittstelle einen temporären Charakter. Für den oben genannten Übergangszeitraum soll ein eingeschränkter Datenaustausch zwischen dem vHGS und den Hintergrundsystemen (VU-HGS) der VGF und der HEAG hergestellt werden. Der Datenaustausch erfolgt mittels KA Transaktionsdatensätzen (KA Version 1.107). Um die Aufwände für die Implementierung zu begrenzen soll die zum Systemstart verwendete Schnittstelle zwischen vHGS und VU-HGS sich auf die für das Sperrmanagement und das Aktionsmanagement zwingend erforderlichen Daten beschränken. Daten über ausgegebene Nutzermedien und Berechtigungen werden nicht übermittelt. Erst mit dem Betriebsstart der bidirektionalen Schnittstelle werden die seit dem Systemstart angefallenen Daten von den VU-HGS an das vHGS übermittelt. Für die von VGF und HEAG ausgegebenen Nutzermedien (KA Nutzermediumapplikation) und eTickets (KA Berechtigung, RMV EFS) wird es bis zur Herstellung der Betriebsbereitschaft der bidirektionalen Schnittstelle keinen unternehmensübergreifenden Service (Service durch Dritte) geben. Umgekehrt werden auch die von den vHGS-Mandanten ausgegebenen Nutzermedien und eTickets bei der VGF und HEAG keinen Service durch Dritte erhalten. Um nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der bidirektionalen Schnittstelle eine schnelle Migration ohne Austausch von Nutzermedien und eTickets zu ermöglichen, sollen VGF und HEAG bereits ab dem Systemstart die KVP-ID der RMV KVP-Agentur verwenden. Sie werden daher in diesem Konzept als Externe Mandanten bezeichnet. Die Verwendung der KVP-ID der RMV KVP-Agentur (und des damit einhergehenden Schlüsselmaterials) wirkt sich auch günstig auf die Einbindung der VGF und der HEAG in das Aktionsmanagement des eTicket RheinMain aus (In einer Lösung mit jeweils eigenen KVP-ID für VGF und HEAG wäre es notwendig, dass die Terminals das Nachladen v...
Aufgabenstellung. Die Schule beschließt auf Grundlage der Ausbildung die Prüfungsaufgaben.
Aufgabenstellung. 1.1 Das Schützenfest Hannover Das Schützenfest Hannover ist das weltgrößte Schützenfest seiner Art und entwickelt sich in einer seit fast 500 Jahren alten Tradition stetig weiter. So ist das Fest als eine regional und überregional hoch geachtete Veranstaltung etabliert, die Tradition eines Volksfestes und Moderne miteinander verbindet. Rund 1 Million Besucher*innen kommen jedes Jahr auf den hannoverschen Schützenplatz. Das zehntägige Fest vernetzt alle Generationen und bietet den Besucher*innen eine bunte Mischung aus traditionellem Schützensport, Un- terhaltungsprogramm, rasanten Fahrgeschäften sowie vielen kulinarischen Speisen und Getränken. Die zahlreichen Veranstaltungen der Schütz*innen im Rahmen des Festes, wie der Schützenausmarsch und der Tag der Niedersächsischen Schützen- vereine, werten das Schützenfest in erheblichem Maße auf.
Aufgabenstellung. Die Veranstaltung wird in 2 Kategorien durchgeführt: Die Streckenfindung erfolgt durch eine einfache Wegebeschreibung. Gleichmäßigkeitsprüfungen sind vorgesehen. Orientierungsaufgaben erfolgen nach Kartenausschnitten, Chinesenzeichen und Wegebeschrei- bungen. Gleichmäßigkeitsprüfungen sind vorgesehen. Benötigtes Kartenmaterial und alle weite- ren Unterlagen werden durch den Veranstalter gestellt.
Aufgabenstellung. Die Kirchengemeinde St. Ägidius beabsichtigt die Errichtung einer 3-gruppigen Kindertagesstätte auf ihrem Grundstück in Tübingen Hirschau. Der zu planende Neubau soll mit einem zukunftsfähigen Konzept die bisher an diesem Ort bestehende und nicht mehr zu erhaltende Einrichtung ersetzen. Der Gebäudebestand steht zur Disposition. Aufgabe ist es, innerhalb des Wettbewerbsgebietes das vorgegebene Raumprogramm für das Kinderhaus samt Nebenräumen und Außenbereich zu planen. Der Schwerpunkt der Aufgabe liegt in der angemessenen maßstäblichen und funktionalen Umsetzung des Raumprogramms sowie in der Einbindung des neuen Gebäudes in den städtebaulichen Kontext.
Aufgabenstellung. 3.1. Wettbewerbsaufgabe
Aufgabenstellung. Mit den Rahmenvereinbarungen schließen wir die Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Regelbetreuung (Gesamtbetreuung) ab. Grundlagen von Art und Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreu- ung sind die im Betrieb vorliegenden Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Be- schäftigten sowie die Aufgaben gemäß den §§ 3 bzw. 6 Arbeitssicherheitsgesetz. Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung. Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung bilden zusammen die Gesamtbetreuung. Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten den Auftragsgeber bei der Festlegung der Einteilung der Grundbetreuung und betriebsspezifisch (z.B. arbeitsmedizini- sche Vorsorgeuntersuchungen) erforderlichen Maßnahmen. Die Aufgaben der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit richten sich nach den be- trieblichen Erfordernissen unter Mitwirkung der betrieblichen Interessenvertretung, die im Rahmen des Arbeitsschutzausschusses erörtert, beraten und festgelegt werden. Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) setzt sich zusammen aus dem Arbeitgeber, Betriebsrat, Be- triebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragten, der Schwerbehinder- tenvertretung sowie fallbedingt Experten/Verantwortlichen aus zu betrachtenden Betriebsbe- reichen. Der Arbeitsschutzausschuss tritt vierteljährlich zusammen. Die beauftragten Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin berichten gemäß der Unfallverhütungsvorschriften für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben regelmäßig schriftlich an den Auftraggeber. Die Be- richte sollen auch über die Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssi- cherheit Auskunft geben. Zu den Aufgabenfeldern der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit in der Grund- betreuung gehören die Erstellung und das Fortschreiben von Gefährdungsbeurteilungen zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen und unterstützen beim Aufbau bzw. der Fortschreibung eines Systems der Gefährdungsbeurteilungen. Dabei unterstützen sie die Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur Gefährdungsbeurtei- lung, unterstützen die Durchführung dieser, beobachten die gelebte Praxis und führen Aus- wertungen zu Gefährdungsbeurteilungen durch. Sie unterstützen bei Maßnahmen der Arbeitsgestaltung bestehender Arbeitssysteme und wir- ken durch eigeninitiatives Handeln bei Ve...
Aufgabenstellung. 8.2 Elemente der Auswirkungsprognose