Aufgehoben Musterklauseln

Aufgehoben. Art. 58 Bisheriger Art. 67 Gliederungstitel vor Art. 59
Aufgehoben. 3.4 Eine Teilmenge ist die zur Herstellung der verordneten Menge aus einer Packungseinheit und/oder aus einer oder mehreren abgeteilten Packungseinheiten entnommene Menge.
Aufgehoben. Art. 37 Abs. 1 zweiter Satz und 2 Gliederungstitel vor Art. 38
Aufgehoben. Gliederungstitel nach Art. 15:
Aufgehoben. Art. 71 Neubewertung von am 1. Mai 2016 bereits wirksamen Bewilligungen
Aufgehoben. Art. 111a Konsultation vor der Bewilligung zur Verwendung eines elektronischen Beförderungsdokuments als Versandanmeldung für den Luftverkehr
Aufgehoben. 43.3 Bei dauernder oder regelmässig wiederkehrender Nachtarbeit von 25 und mehr Nächten pro Kalenderjahr, erhalten die Arbeitnehmen- den entweder eine Zeitkompensation von 10%31) oder einen Zeitzu- schlag von 10% der tatsächlich geleisteten Nachtarbeit.32)
Aufgehoben. 2. Versicherungsaufsichtsgesetz vom 17. Dezember 200421
Aufgehoben. 7. Die Prämie des Krankentaggeldes wird zu 50 % vom Arbeitnehmer und zu 50 % vom Arbeitgeber getragen.