Aufklärungspflicht. Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Sie müssen dabei insbesondere folgende Pflichten beachten: – Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen ohne die gesetzlich erforderlichen Fest- stellungen zu ermöglichen und die dabei gesetzlich erforderliche Wartezeit zu beachten (Unfallflucht). – Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses, zum Um- fang des Schadens und zu unserer Leistungspflicht wahrheitsgemäß und voll- ständig beantworten. Wir können verlangen, dass Sie uns in Textform antworten. – Sie müssen die von uns angeforderten Nachweise vorlegen, soweit es Ihnen billigerweise zugemutet werden kann, diese zu beschaffen. – Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens erforderlichen Weisungen befolgen, soweit das für Sie zumutbar ist. – Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des Schadenereignisses und zu unserer Leistungspflicht ermöglichen, soweit es Ihnen zumutbar ist.
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Aufklärungspflicht. Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Sie müssen dabei insbesondere folgende Pflichten beachten: – • Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen verlassen, ohne die gesetzlich erforderlichen Fest- stellungen Feststellungen zu ermöglichen und die dabei gesetzlich erforderliche Wartezeit zu beachten (Unfallflucht). – • Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses, zum Um- fang Umfang des Schadens und zu unserer Leistungspflicht wahrheitsgemäß und voll- ständig vollständig beantworten. Wir können verlangen, dass Sie uns in Textform antworten. – • Sie müssen die von uns angeforderten Nachweise vorlegen, soweit es Ihnen billigerweise zugemutet werden kann, diese zu beschaffen. – • Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens erforderlichen Weisungen befolgen, soweit das dies für Sie zumutbar ist. – • Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des Schadenereignisses und zu unserer Leistungspflicht ermöglichen, soweit es Ihnen zumutbar ist.
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Aufklärungspflicht. Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Sie müssen dabei insbesondere folgende Pflichten beachten: – Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen verlassen, ohne die gesetzlich erforderlichen Fest- stellungen zu ermöglichen und die dabei gesetzlich erforderliche Wartezeit zu beachten (Unfallflucht). – Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses, zum Um- fang Umfang des Schadens und zu unserer Leistungspflicht wahrheitsgemäß und voll- ständig beantworten. Wir können verlangen, dass Sie uns in Textform antworten. – Sie müssen die von uns angeforderten Nachweise vorlegen, soweit es Ihnen billigerweise zugemutet werden kann, diese zu beschaffen. – Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens erforderlichen Weisungen befolgen, soweit das dies für Sie zumutbar ist. – Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des Schadenereignisses und zu unserer Leistungspflicht ermöglichen, soweit es Ihnen zumutbar ist.
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Aufklärungspflicht. Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Sie müssen dabei insbesondere folgende Pflichten beachten: – Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen verlassen, ohne die gesetzlich erforderlichen Fest- stellungen zu ermöglichen und die dabei gesetzlich erforderliche Wartezeit zu beachten (Unfallflucht). – Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses, zum Um- fang des Schadens und zu unserer Leistungspflicht wahrheitsgemäß und voll- ständig beantworten. Wir können verlangen, dass Sie uns in Textform antworten. – Sie müssen die von uns angeforderten Nachweise vorlegen, soweit es Ihnen billigerweise zugemutet werden kann, diese zu beschaffen. – Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens erforderlichen Weisungen befolgen, soweit das dies für Sie zumutbar ist. – Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des Schadenereignisses und zu unserer Leistungspflicht ermöglichen, soweit es Ihnen zumutbar ist.
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Aufklärungspflicht. Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Sie müssen dabei insbesondere folgende Pflichten beachten: – Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen verlassen, ohne die gesetzlich erforderlichen Fest- stellungen Feststellungen zu ermöglichen und die dabei gesetzlich erforderliche Wartezeit zu beachten (Unfallflucht). – Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses, zum Um- fang Umfang des Schadens und zu unserer Leistungspflicht wahrheitsgemäß und voll- ständig vollständig beantworten. Wir können verlangen, dass Sie uns in Textform antworten. – Sie müssen die von uns angeforderten angeforderte Nachweise vorlegen, soweit es Ihnen billigerweise zugemutet werden kann, diese zu beschaffen. – Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens erforderlichen Weisungen befolgen, soweit das dies für Sie zumutbar ist. – Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des Schadenereignisses und zu unserer Leistungspflicht ermöglichen, soweit es Ihnen zumutbar ist.
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