Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit. Aufnahme- und versicherungsfähig zu diesen Besonderen Bedingungen sind beihilfeberechtigte Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sowie deren berücksichtigungsfähige Ehegatten bzw. berücksichtigungsfähige Lebenspartner, wenn sie nicht berufstätig oder nur geringfügig beschäftigt sind, jeweils bis zur Vollendung des 34. Lebensjahres. Für die Dauer der Geltung dieser Besonderen Bedingungen wird der jeweilige Tarif durch ein angehängtes "B" gekennzeichnet.
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Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit. Aufnahme- und versicherungsfähig zu diesen Besonderen Bedingungen sind beihilfeberechtigte Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sowie deren berücksichtigungsfähige Ehegatten bzw. berücksichtigungsfähige Lebenspartner, wenn sie nicht berufstätig oder nur geringfügig beschäftigt sind, jeweils bis zur Vollendung des 3439. Lebensjahres. Für die Dauer der Geltung dieser Besonderen Bedingungen wird der jeweilige Tarif durch ein angehängtes "B" gekennzeichnet.
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Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit. Aufnahme- und versicherungsfähig zu diesen Besonderen Bedingungen sind beihilfeberechtigte Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sowie deren berücksichtigungsfähige Ehegatten bzw. berücksichtigungsfähige Lebenspartner, wenn sie nicht berufstätig oder nur geringfügig beschäftigt sind, jeweils bis zur Vollendung des 34. LebensjahresLebensjahres (für Versicherungsbeginne ab 01.01.2020: des 39. Lebensjahrs). Für die Dauer der Geltung dieser Besonderen Bedingungen wird der jeweilige Tarif durch ein angehängtes "B" gekennzeichnet.
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Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit. Aufnahme- und versicherungsfähig zu diesen Besonderen Bedingungen sind beihilfeberechtigte Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sowie deren berücksichtigungsfähige Ehegatten bzw. berücksichtigungsfähige Lebenspartner, wenn sie nicht berufstätig oder nur geringfügig beschäftigt sind, jeweils bis zur Vollendung des 34. LebensjahresLebensjahrs (für Versicherungsbeginne ab 01.01.2020: Vollendung des 39. Lebensjahrs). Für die Dauer der Geltung dieser Besonderen Bedingungen wird der jeweilige Tarif durch ein angehängtes "B" gekennzeichnet.
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Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit. Aufnahme- und versicherungsfähig zu diesen Besonderen Bedingungen sind beihilfeberechtigte Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sowie deren berücksichtigungsfähige Ehegatten bzw. berücksichtigungsfähige Lebenspartner, wenn sie nicht berufstätig oder nur geringfügig beschäftigt sind, jeweils bis zur Vollendung des 34. LebensjahresLebensjahrs (für Versicherungsbeginne ab 01.01.2020 des 39. Lebensjahrs). Für die Dauer der Geltung dieser Besonderen Bedingungen wird der jeweilige Tarif durch ein angehängtes "B" gekennzeichnet.
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Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit. Aufnahme- und versicherungsfähig zu diesen Besonderen Bedingungen sind beihilfeberechtigte Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sowie deren berücksichtigungsfähige Ehegatten bzw. berücksichtigungsfähige Lebenspartner, wenn sie nicht berufstätig oder nur geringfügig beschäftigt sind, jeweils bis zur Vollendung des 3439. LebensjahresLebensjahrs (für Versicherungsbeginne ab 01.01.2020: des 39. Lebensjahrs). Für die Dauer der Geltung dieser Besonderen Bedingungen wird der jeweilige Tarif durch ein angehängtes "B" gekennzeichnet.
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