Common use of Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit Clause in Contracts

Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit. Aufnahme- und versicherungsfähig zu diesen Besonderen Bedingungen sind Personen während der wissenschaftlichen Ausbildung an einer in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Staat bestehenden Hochschule (Studenten) und Xxxxxxx, soweit und solange für sie Anspruch auf Beihilfe aus beamtenrechtlichen Vorschriften besteht. Für die Dauer der Geltung dieser Besonderen Bedingungen wird der jeweilige Tarif durch ein angehängtes "S" gekennzeichnet.

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