Common use of Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht Clause in Contracts

Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht. 5.1. Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder von uns nicht bestritten wird. 5.2. Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

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Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht. 5.1. 14.1 Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder von uns nicht bestritten wirdoder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu unserer Forderung steht. 5.2. 14.2 Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

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Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht. 5.1. (1) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder von uns nicht bestritten wirdoder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu unserer Forderung steht. 5.2. (2) Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

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Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht. 5.1. a) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder von uns nicht bestritten wirdoder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu unserer Forderung steht. 5.2. b) Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

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Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht. 5.1. Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder ist, von uns nicht bestritten wird. 5.2oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu unserer Forderung steht. Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

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Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht. 5.18.1. Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung rechtskräftig rechts- kräftig festgestellt worden ist oder ist, von uns nicht bestritten wirdoder anerkannt wird oder in einem engen gegenseitigen Verhältnis zu unserer Forderung steht. Dieses Aufrechnungsverbot gilt nicht für Ansprüche aufgrund eines Widerrufs. 5.28.2. Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

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