Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte Musterklauseln

Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte. Den Parteien stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als der betreffende Anspruch entscheidungsreif, unbestritten, in Textform durch die jeweils andere Partei anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist; diese Einschränkung gilt nicht für synallagmatische, d.h. gegenseitig voneinander abhängige Ansprüche.
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte. Den Parteien stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als der betreffende Anspruch entscheidungsreif, unbestritten, in Textform durch die jeweils andere Partei anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist; diese Einschränkung gilt nicht für synallagmatische, d.h. gegenseitig voneinander abhängige Ansprüche. Xxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxx Xxxxxxx Telefon: 08061 / 90660 E-Mail: xxxx@xxxx.xx Version dated: 08/2022 1. Subject matter of the contract; scope of application 1.1. These General Terms and Conditions ("GTC") govern the contractual relationship between Gas und Wärme GmbH (hereinafter referred to as the "Provider") and its customers (hereinafter referred to as the "Users") who make use of the Provider's "e-car sharing" vehicle usage offering. The rental takes place via the "MOQO" platform operated by Digital Mobility Solutions GmbH (hereinafter referred to as "DMS"). 1.2. These GTC apply to the business relationship between the Provider and Users who wish to conclude individual rental agreements for vehicles with the Provider in accordance with these GTC by using the platform. The GTC regulate in particular the booking, transfer of use and use of the Provider's vehicles offered for rental on the platform. These GTC do not apply to rental agreements that are not concluded by using the platform. 1.3. These GTC do not apply to the business relationship of the Users with DMS. DMS only operates the platform and does not offer any vehicles itself. 2. Booking and use authorization; driving license; use of the vehicle by third parties. 2.1. The booking of vehicles on the platform generally requires that the User a. is a natural person with unlimited legal capacity; b. has registered for the use of the platform and has a User account; c. has reached the age of 21; d. has held a valid driver's license for at least one year without interruption, which entitles him/her to drive the respective vehicle in the Federal Republic of Germany; e. the driver's license has been checked by the Provider, DMS or a person appointed by them within the framework of the respective procedures offered (online, i.e. using a software application, or offline, i.e. stationary). The User shall carry out a renewed verification of the driver's license every six months after conclusion of the contract. In all other respects, the requirements of the insurance terms and conditions must be observed; these are displayed to the User on the platform as part of the booki...
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte. Den Parteien stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als der betreffende Anspruch entscheidungsreif, unbestritten, in Textform durch die jeweils andere Partei anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist; diese Einschränkung gilt nicht für synallagmatische, d.h. gegenseitig voneinander abhängige Ansprüche. Stand: 04/2020 Für die Teilnahme an der Gutschein-Aktion der Ammer-Loisach Energie GmbH, Xxxx Xxxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxxxx (im Folgenden „ALOIS“) gelten die folgenden Bedingungen („Teilnahme- oder Nutzungsbedingungen“). Durch die Einlösung eines Gutscheins (Teilnahme) erklären die Teilnehmer ihr Einverständnis mit den vorliegenden Bedingungen: • Jeder Gutschein kann nur im Rahmen des Aktionszeitraums (derzeit bis 31.12.2022) eingelöst werden. Nach Abschluss des Aktionszeitraums verfällt der Gutschein und ist nicht mehr einlösbar. • Jeder Gutschein kann nur einmal verwendet und eingelöst werden. • Jeder Gutschein kann nur von einem Nutzer eingelöst werden. Eine Teilung des Gutscheins bzw. des Gutschein-Nennbetrags auf mehrere Nutzer ist nicht möglich. • Eine Kombination mit anderen Gutscheinen oder Rabattaktionen ist nicht möglich. • Eine Barauszahlung oder eine rückwirkende Anrechnung auf bereits getätigte Bestellungen von Gutscheinen ist nicht möglich. • Gutscheine können nur in der MOQO-App eingelöst werden. • Der Weiterverkauf von Gutscheinen ist nicht gestattet. Wird festgestellt, dass ein Gutschein verkauft wurde, so behält sich XXXXX das Recht vor, diesen Gutschein für ungültig zu erklären. • Gutscheine können nicht auf ein anderes Kundenkonto transferiert werden. • Unterschreitet die Einkaufssumme (Entgelt für Nutzung) den Wert des Gutscheins, verfällt der Restbetrag nicht. • XXXXX behält sich das Recht vor, Personen bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich bei der Teilnahme an der Aktion unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder in sonstiger Weise versuchen, sich oder Dritten durch Manipulation Vorteile zu verschaffen, von der Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen kommt die Verweigerung der Gutscheine bzw. die Rückforderung der Gutscheine in Betracht. • Falls es wider Erwarten zu Problemen mit einem Gutschein kommen sollte, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an xxxxxxxxxx@xxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx.xx. Bitte beschreiben Sie möglichst genau das Problem, wichtige Angaben sind unter anderem: Ihre E-Mail- Adresse, der Gutscheincode, Fehlermeldungen des Systems sowie der von Ihnen benutzte Browser. Xxxx Xxxxxxx X...
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte. 14.1 Den Parteien stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als der betreffende Anspruch entscheidungsreif, unbestritten, in Textform durch die jeweils andere Partei anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist; diese Einschränkung gilt nicht für synallagmatische, d.h. gegenseitig voneinander abhängige Ansprüche. Stand: Dezember 2020 Preise inkl. MWSt Nutzung (inkl. Energie) pro Stunde 5,00 € pro Tag (24 Std.) / 50km Inklusive 30,00 € Wochenende * / 100km Inklusive 70,00 € Preis je gefahrenen km 0,15 € * Fr. 14:00 bis Mo. 00:00 Uhr wird nicht mehr erhoben 100 % des Zeitpreises weniger als 24 Stunden vor Buchungsbeginn kostenfrei mehr als 24 Stunden vor Buchungsbeginn 250 € 250 € 10,00 € 25,00 € Verspätungs-/Überziehungsgebühr Unfall: TK Selbstbeteiligung maximal Unfall: VK Selbstbeteiligung maximal Technikereinsatz Notwendige Sonderreinigung (Punkt 8.3 AGB) Schadenskontrolle bei Fahrtantritt unterlassen (Punkt 6.5 AGB) Auto an Nichtberechtigte überlassen (Punkt 6.6 AGB) Fahren ohne Führerschein (Punkt 6.5 f AGB) Bei Verlust des Ladekabels eines E-Mobils werden die Wiederbeschaffungskosten berechnet 8,00 € Lastschrift nicht eingelöst (zuzüglich Bankgebühren) Mahngebühren (je Mahnung) Bearbeitung von Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten Fahrzeug nicht vertragsgemäß zurückgegeben (Punkt 5 AGB)

Related to Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte

  • Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Besteller ist auch insoweit ausgeschlossen, als die Gegenansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

  • Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht 14.1 Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder von uns nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu unserer Forderung steht. 14.2 Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht

  • Aufrechnung, Zurückbehaltung Gegenüber Ansprüchen aus dem Verkehrsvertrag und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur zulässig, wenn der Gegenanspruch fällig, unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Zurückbehaltungsrecht Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Einrede des Zurückbehaltungsrechts durch den Auftragnehmer i.S.d. § 273 BGB hinsichtlich der verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen wird.

  • Aufrechnungsverbot Ein Aufrechnungsverbot des AG besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. § 215 BGB (Aufrechnung mit Vergütungsforderungen) bleibt unberührt.

  • Aufrechnung Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind.

  • Nutzungsrechte 13.1. Modelle, Skizzen, Matrizen, Schablonen, Muster, Zeichnungen, Spezifikationen etc., ebenso vertrauliche Angaben und Konstruktionsdaten, die dem AN vom AG zur Verfügung gestellt oder vom AG voll bezahlt werden, dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG für Lieferungen an Dritte verwendet werden. Der AN wird die vertraulichen Angaben und Fertigungsmitteln ausschließlich im Hinblick auf die Lieferungen an den AG und nicht für andere Zwecke verwenden. 13.2. Alle für die Auftragsdurchführung anzufertigenden Modelle, Werkzeuge, Vorrichtungen, Zeichnungen und sonstige Herstellungsbehelfe etc. gehen in das Eigentum des AG über und sind als dieses zu kennzeichnen. Der AN räumt dem AG ein räumlich und zeitlich unbeschränktes, unentgeltliches und übertragbares Nutzungsrecht an sämtlichen, zur Verfügung gestellten Dokumenten ein. 13.3. Das geistige Eigentum und Nutzungsrecht des AG an sämtlichen Dokumenten, wie Engineering, Dokumentation, Software, Know-how verbleibt ohne Beschränkung beim AG. Die vom AG an den AN übermittelten Dokumente dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des AG weder ganz noch teilweise bearbeitet, kopiert, vervielfältigt, in eine andere Sprache übersetzt, verbreitet oder verarbeitet (Druck, Fotokopie, Mikrofilm oder sonstige Verfahren) werden, sei es elektronisch oder auf andere Weise. 13.4. Der AN hat sicherzustellen, dass die Lieferungen/Leistungen sowie der Herstellungsprozess keine Rechte Dritter (insbesondere Patentrechte, Gebrauchsmusterrechte, Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte, Markenrechte oder andere Rechte am geistigen Eigentum) verletzen, wobei der AN den AG und dessen Abnehmer hinsichtlich aller Ansprüche Dritter wegen Rechtsverletzungen freistellt. 13.5. Es besteht keine Haftung und/oder Freistellungsverpflichtung seitens des AN soweit der AN die Waren nach vom AG übergebenen Detailzeichnungen oder Modellen vom AG hergestellt hat und nicht weiß oder im Zusammenhang mit den von ihm entwickelten Erzeugnissen nicht wissen muss, dass dadurch Schutzrechte verletzt werden. Für vom AG an den AN übergebene Zeichnungen, Modelle etc. besteht seitens des AN keine diesbezügliche Prüfpflicht. 13.6. Der AG erwirbt an der sämtlichen vom AN übergebenen Dokumenten, Zeichnungen, Skizzen etc. ein zeitlich und örtlich unbeschränktes Werknutzungsrecht und ist u. a. berechtigt, die vom AN oder dessen Subunternehmern erhaltene Dokumentation seinen anderen Vertragspartnern zu übergeben sowie uneingeschränkt selbst zu nutzen. 13.7. Führen gemeinsame Aktivitäten der Parteien, insbesondere im Bereich der Entwicklung, zu Produktionsprozessen oder Materialien, die patentfähig sind, werden die Parteien die Bedingungen der Anmeldung und Verwertung dieses Know-hows gesondert vereinbaren. Keinesfalls darf diese Vereinbarung zu einer Erhöhung der Preise für die vertragsgegenständlichen Produkte führen. 13.8. Weitere oder abweichende Vereinbarungen werden in gesonderten Verträgen (zB Werkzeugvertrag) getroffen.

  • Urheberrecht und Nutzungsrechte 1.1. Jeder an den Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. 1.2. Sämtliche Arbeiten des Designers, wie insbesondere Entwürfe und Reinzeichnungen sind als persönliche, geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsge- setz geschützt. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. 1.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Repro-duktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart. 1.4. Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. 1.5. Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Designer zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% dieser Vergütung zu zahlen. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes entsprechend anzupassen. 1.6. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begrün- den kein Miturheberrecht. 1.7. Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten des Designers formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Designers. 1.8. Der Designer bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrages geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwer- bung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe, Social Media Kanäle, etc. ) zu nutzen und auf seine Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen.

  • Nutzungsrecht 1. Der Kunde erhält das nicht ausschließliche und nicht übertragbare, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf das Produkt mittels Telekommunikation über das Internet zuzugreifen und mittels eines Browsers die mit dem Produkt verbundenen Funktionalitäten gemäß diesem Vertrag zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an dem Produkt, der Softwareanwendung oder der Betriebssoftware erhält der Kunde nicht. 2. Soweit der Anbieter während der Laufzeit dieses Vertrages neue Versionen, Updates oder Upgrades der Software bereitstellt, gilt das vorstehende Nutzungsrecht für diese in gleicher Weise. Der Anbieter ist zur Bereitstellung neuer Versionen, Upgrades oder Updates jedoch nicht verpflichtet, soweit dies nicht zur Mängelbeseitigung zwingend erforderlich ist oder an anderer Stelle in diesem Vertrag abweichend vereinbart wurde. 3. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Produkt über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder es Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, das Produkt oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen. 4. Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung der Software durch diese ausgeschlossen ist. 5. Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer mitzuteilen, insbesondere dessen Namen und Anschrift. 6. Wird die vertragsgemäße Nutzung des Produkts ohne Verschulden des Anbieters durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist der Anbieter berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Der Anbieter wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.