Ausführung der Leistungen. 3.1 Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung der Leistungen die Handelsbräuche, die anerkannten Regeln der Technik sowie die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu beachten. 3.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Gegenstände zu liefern, die im Zeitpunkt der Lieferung den in der Bundesrepublik Deutschland durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Kraft gesetzten Unfallverhütungsvorschriften (autonome Rechtsnormen), den sonstigen Arbeitsschutzvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. 3.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung zu unterrichten. Dazu sind ihm auf Wunsch die Ausführungsunterlagen zur Einsicht vorzulegen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie Zutritt zu den in Betracht kommenden Arbeitsplätzen, Werkstätten und Lagerräumen zu gewähren. 3.4 Beschreibungen, Zeichnungen oder Muster, die der Auftraggeber erhalten hat, bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie sind dem Auftraggeber nach Ausführung des Auftrags kostenfrei zurückzugeben. 3.5 Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind auch ohne besondere Vereinbarung der zu erbringenden Leistung beizufügen. 3.6 Die vereinbarte Ausführungsfrist ist verbindlich. Schwierigkeiten, die der fristgerechten Fertigstellung der Leistung oder der Einhaltung der Lieferfrist entgegenstehen, hat der Auftraggeber unter Angabe der Gründe und der zur Behebung der Schwierigkeiten getroffenen Maßnahmen dem Auftraggeber ohne Ausnahme unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber nicht Empfänger der Leistung ist. 3.7 Der Auftragnehmer bleibt für die Leistung auch dann verantwortlich, wenn der Auftraggeber die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Pläne, Zeichnungen und Berechnungen geprüft und nach diesen bestellt hat. 3.8 Der Auftragnehmer soll die Leistung im eigenen Betrieb durchführen. Die Übertragung an andere ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig; der Zustimmung bedarf es nicht für unwesentliche oder solche Teilleistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist.
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Samples: General Terms and Conditions
Ausführung der Leistungen. 3.1 Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung der Leistungen die Handelsbräuche, die anerkannten Regeln der Technik sowie die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu beachten.
3.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Gegenstände zu liefern, die im Zeitpunkt der Lieferung den in der Bundesrepublik Deutschland durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Kraft gesetzten Unfallverhütungsvorschriften (autonome Rechtsnormen), den sonstigen Arbeitsschutzvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.
3.3 Der Auftragnehmer bleibt für die Leistung auch dann verantwortlich, wenn der Auftraggeber die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Pläne, Zeichnungen und Berechnungen geprüft und nach diesen bestellt hat.
3.4 Der Auftraggeber ist berechtigt, sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung zu unterrichten. Dazu sind ihm auf Wunsch die Ausführungsunterlagen zur Einsicht vorzulegen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie Zutritt zu den in Betracht kommenden Arbeitsplätzen, Werkstätten und Lagerräumen zu gewähren.
3.4 3.5 Beschreibungen, Zeichnungen oder Muster, die der Auftraggeber Auftragnehmer erhalten hat, bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie sind dem Auftraggeber nach Ausführung des Auftrags kostenfrei zurückzugeben.
3.5 3.6 Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dergleichen dgl. sind auch ohne besondere Vereinbarung der zu erbringenden Leistung beizufügen.
3.6 3.7 Die vereinbarte Ausführungsfrist ist verbindlich. Schwierigkeiten, die der fristgerechten Fertigstellung der Leistung oder der Einhaltung der Lieferfrist entgegenstehen, hat der Auftraggeber Auftragnehmer unter Angabe der Gründe und der zur Behebung der Schwierigkeiten getroffenen Maßnahmen dem Auftraggeber ohne Ausnahme unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber nicht Empfänger der Leistung ist.
3.7 Der Auftragnehmer bleibt für die Leistung auch dann verantwortlich, wenn der Auftraggeber die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Pläne, Zeichnungen und Berechnungen geprüft und nach diesen bestellt hat.
3.8 Der Auftragnehmer soll die Leistung im eigenen Betrieb durchführen. Die Übertragung an andere ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig; der Zustimmung bedarf es nicht für unwesentliche oder solche Teilleistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers überhaupt nicht oder zur Zeit nicht eingerichtet ist.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Des Landes Brandenburg (Zvb Bbg)
Ausführung der Leistungen. 3.1 Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung der Leistungen die Handelsbräuche, die anerkannten Regeln der Technik sowie die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu beachten.
3.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Gegenstände zu liefern, die im Zeitpunkt der Lieferung den in der Bundesrepublik Deutschland durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Kraft gesetzten Unfallverhütungsvorschriften (autonome Rechtsnormen), den sonstigen Arbeitsschutzvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.
3.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung zu unterrichtenunter- richten. Dazu sind ihm auf Wunsch die Ausführungsunterlagen zur Einsicht vorzulegen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie Zutritt zu den in Betracht kommenden Arbeitsplätzen, Werkstätten und Lagerräumen zu gewähren.
3.4 Beschreibungen, Zeichnungen oder Muster, die der Auftraggeber Auftragnehmer erhalten hat, bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie sind dem Auftraggeber nach Ausführung des Auftrags kostenfrei zurückzugeben.
3.5 Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dergleichen dgl. sind auch ohne besondere Vereinbarung der zu erbringenden Leistung beizufügen.
3.6 Die vereinbarte Ausführungsfrist ist verbindlich. Schwierigkeiten, die der fristgerechten Fertigstellung der Leistung oder der Einhaltung der Lieferfrist entgegenstehen, hat der Auftraggeber Auftragnehmer unter Angabe der Gründe und der zur Behebung der Schwierigkeiten getroffenen Maßnahmen dem Auftraggeber ohne Ausnahme unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber nicht Empfänger der Leistung ist.
3.7 Der Auftragnehmer bleibt für die Leistung auch dann verantwortlich, wenn der Auftraggeber die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Pläne, Zeichnungen und Berechnungen geprüft und nach diesen bestellt hat.
3.8 Der Auftragnehmer soll die Leistung im eigenen Betrieb durchführen. Die Übertragung an andere ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig; der Zustimmung bedarf es nicht für unwesentliche oder solche Teilleistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers überhaupt nicht oder zur Zeit nicht eingerichtet ist.
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Samples: Ausschreibung
Ausführung der Leistungen. 3.1 Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung der Leistungen die Handelsbräuche, die anerkannten Regeln Re- geln der Technik sowie die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu beachten.
3.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Gegenstände zu liefern, die im Zeitpunkt der Lieferung den in der Bundesrepublik Deutschland durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Kraft gesetzten Unfallverhütungsvorschriften (autonome Rechtsnormen), den sonstigen Arbeitsschutzvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.
3.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung zu unterrichten. Dazu sind ihm auf Wunsch die Ausführungsunterlagen zur Einsicht vorzulegen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie Zutritt zu den in Betracht kommenden Arbeitsplätzen, Werkstätten und Lagerräumen zu gewähren.
3.4 Beschreibungen, Zeichnungen oder Muster, die der Auftraggeber erhalten hat, bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie sind dem Auftraggeber nach Ausführung des Auftrags kostenfrei zurückzugeben.
3.5 Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind auch ohne besondere Vereinbarung der zu erbringenden Leistung beizufügen.
3.6 Die vereinbarte Ausführungsfrist ist verbindlich. Schwierigkeiten, die der fristgerechten Fertigstellung der Leistung oder der Einhaltung der Lieferfrist entgegenstehen, hat der Auftraggeber unter Angabe der Gründe und der zur Behebung der Schwierigkeiten getroffenen Maßnahmen dem Auftraggeber ohne Ausnahme unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber nicht Empfänger der Leistung ist.
3.7 Der Auftragnehmer bleibt für die Leistung auch dann verantwortlich, wenn der Auftraggeber die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Pläne, Zeichnungen und Berechnungen geprüft und nach diesen die- sen bestellt hat.
3.4 Der Auftraggeber ist berechtigt, sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung zu unterrich- ten.
3.5 Beschreibungen, Zeichnungen oder Muster, die der Auftragnehmer erhalten hat, bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie sind dem Auftraggeber nach Ausführung des Auftrags kostenfrei zurückzugeben.
3.6 Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dgl. sind auch ohne besondere Vereinbarung der zu erbringenden Leistung beizufügen.
3.7 Die vereinbarte Ausführungsfrist ist verbindlich. Schwierigkeiten, die der fristgerechten Fertigstellung der Leistung oder Einhaltung der Lieferfrist ent- gegenstehen, hat der Auftragnehmer unter Angabe der Gründe und der zur Behebung der Schwierig- keiten getroffenen Maßnahmen dem Auftraggeber ohne Ausnahme unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber nicht Empfänger der Leistung ist.
3.8 Der Auftragnehmer soll die Leistung im eigenen Betrieb durchführen. Die Übertragung an andere ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig; der Zustimmung bedarf es nicht für unwesentliche oder solche Teilleistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers überhaupt nicht oder zur Zeit nicht eingerichtet ist.
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Ausführung der Leistungen. 3.1 Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung der Leistungen Es gelten die Handelsbräuche, die anerkannten Regeln der Technik sowie die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu beachten.Regelungen des § 4 VOL/B. Ergänzend gilt folgendes:
3.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Gegenstände zu liefern, die im Zeitpunkt der Lieferung den in der Bundesrepublik Deutschland durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Kraft gesetzten Unfallverhütungsvorschriften (autonome Rechtsnormen), den sonstigen Arbeitsschutzvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.
3.3 6.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich von der vertragsgemäßen vertragsmäßigen Ausführung der Leistung zu unterrichten.
6.2. Dazu sind ihm auf Wunsch die Ausführungsunterlagen Der Auftragnehmer wird nur Arbeitnehmer zur Einsicht vorzulegenErbringung von Leistungen einsetzen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie Zutritt zu bei ihm gemäß den in Betracht kommenden Arbeitsplätzensozialversicherungsrechtlichen Vorschriften beschäftigt sind. Der Auftragnehmer sichert zu, Werkstätten und Lagerräumen zu gewährendass er die gesetzlichen Vorschriften zum Mindestlohn während der Dauer der Auftragsausführung einhalten wird. Er wird den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter, die aus einer Verletzung der oben genannten Vorschriften herrühren, freistellen.
3.4 Beschreibungen6.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Zeichnungen oder Mustereinzelne Leistungen an Nachunternehmer zu übertragen, die er sorgfältig auszuwählen hat. Der Auftragnehmer darf Leistungen aber nur an solche Nachunternehmer übertragen, die fachkundig und leistungsfähig (geeignet) sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialangaben sowie dem Mindestlohn nachgekommen sind und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen. Er hat die Nachunternehmer dazu zu verpflichten, auf Verlangen die Einhaltung der Auftraggeber erhalten hat, bleiben Eigentum Vorgaben des Auftraggebers. Sie sind Arbeitnehmerentsendegesetzes und des Mindestlohns dem Auftraggeber nach Ausführung des Auftrags kostenfrei zurückzugeben.
3.5 Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind auch ohne besondere Vereinbarung der zu erbringenden Leistung beizufügen.
3.6 Die vereinbarte Ausführungsfrist ist verbindlichnachzuweisen. Schwierigkeiten, die der fristgerechten Fertigstellung der Leistung oder der Einhaltung der Lieferfrist entgegenstehenIst eine Zustimmung zur Vergabe von Leistungen an Nachunternehmer abweichend von Satz 1 erforderlich, hat der Auftraggeber unter Angabe Auftragnehmer vor der Gründe beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der zur Behebung Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers schriftlich bekannt zu geben.
6.4. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Schwierigkeiten getroffenen Maßnahmen dem Auftraggeber ohne Ausnahme unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch dannNachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt, wenn es sei denn, der Auftraggeber nicht Empfänger der Leistung isthat zuvor schriftlich eingewilligt. Xxx Xx. 00 dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen „Geheimhaltung“ ist besonders zu achten.
3.7 Der Auftragnehmer bleibt für die Leistung auch dann verantwortlich, wenn der Auftraggeber die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Pläne, Zeichnungen und Berechnungen geprüft und nach diesen bestellt hat.
3.8 Der Auftragnehmer soll die Leistung im eigenen Betrieb durchführen. Die Übertragung an andere ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig; der Zustimmung bedarf es nicht für unwesentliche oder solche Teilleistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen