Common use of Ausgleich und Aussetzung von Vorteilen Clause in Contracts

Ausgleich und Aussetzung von Vorteilen. 1. Falls die Vertragspartei, gegen die Beschwerde geführt wurde, ein Urteil des Schiedsgerichts nach Artikel 11.8 (Umsetzung des Schlussberichts des Gerichts) nicht umsetzt oder der beschwerde- führenden Vertragspartei ihre Absicht notifiziert, das Urteil des Schlussberichts nicht umzusetzen, nimmt diese Vertragspartei auf Antrag der beschwerdeführenden Vertragspartei Konsultationen auf, um einen für beide Seiten xxxxxxxxxxx Ausgleich zu vereinbaren. Kommt es innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Gesuchs zu keiner solchen Einigung, so kann die beschwerdeführende Vertragspartei die Anwendung von Vorteilen aus diesem Abkommen aussetzen, aber nur im gleichwertigen Ausmass wie die Vorteile, die von der Massnahme betroffen sind, die das Schiedsgericht für mit diesem Ab- kommen unvereinbar befunden hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.llv.li

Ausgleich und Aussetzung von Vorteilen. 1. Falls die Vertragspartei, gegen die Beschwerde geführt wurde, ein Urteil des Schiedsgerichts nach Artikel 11.8 9.8 (Umsetzung des Schlussberichts des Gerichts) nicht umsetzt oder der beschwerde- führenden beschwerdeführenden Vertragspartei ihre Absicht notifiziert, das Urteil des Schlussberichts nicht umzusetzen, so nimmt diese Vertragspartei auf Antrag Ersuchen der beschwerdeführenden Vertragspartei Konsultationen auf, um einen für beide Seiten xxxxxxxxxxx beiderseits annehmbaren Ausgleich zu vereinbaren. Kommt es zu keiner solchen Einigung innerhalb von 30 20 Tagen nach Erhalt des Gesuchs zu keiner solchen EinigungGesuchs, so kann die beschwerdeführende Vertragspartei die Anwendung von Vorteilen aus diesem Abkommen aussetzen, aber nur im gleichwertigen Ausmass wie die Vorteile, die von der Massnahme betroffen sind, die das Schiedsgericht für mit diesem Ab- kommen Abkommen unvereinbar befunden hat.

Appears in 1 contract

Samples: archiv.llv.li

Ausgleich und Aussetzung von Vorteilen. 1. Falls die Vertragspartei, gegen die Beschwerde geführt wurde, ein Urteil des Schiedsgerichts nach Artikel 11.8 (Umsetzung des Schlussberichts des Gerichts) nicht umsetzt oder der beschwerde- führenden beschwerdeführenden Vertragspartei ihre Absicht notifiziert, das Urteil des Schlussberichts nicht umzusetzen, nimmt diese Vertragspartei auf Antrag der beschwerdeführenden Vertragspartei Konsultationen auf, um einen für beide Seiten xxxxxxxxxxx Ausgleich zu vereinbaren. Kommt es innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Gesuchs zu keiner solchen Einigung, so kann die beschwerdeführende be- schwerdeführende Vertragspartei die Anwendung von Vorteilen aus diesem Abkommen Ab- kommen aussetzen, aber nur im gleichwertigen Ausmass wie die Vorteile, die von der Massnahme betroffen sind, die das Schiedsgericht für mit diesem Ab- kommen Abkommen unvereinbar befunden hat.

Appears in 1 contract

Samples: fedlex.data.admin.ch

Ausgleich und Aussetzung von Vorteilen. 1. Falls die Vertragspartei, gegen die Beschwerde geführt wurde, ein Urteil des Schiedsgerichts nach Artikel 11.8 13.9 (Umsetzung des Schlussberichts des Gerichts) nicht umsetzt oder der beschwerde- führenden beschwerdeführenden Vertragspartei ihre Absicht notifiziert, das Urteil des Schlussberichts den Schlussbericht nicht umzusetzen, so nimmt diese Vertragspartei auf Antrag Ersuchen der beschwerdeführenden Vertragspartei Konsultationen auf, um einen für beide Seiten xxxxxxxxxxx gegenseitig annehmbaren Ausgleich zu vereinbaren. Kommt es zu keiner solchen Einigung innerhalb von 30 20 Tagen nach Erhalt des Gesuchs zu keiner solchen EinigungGesuchs, so kann die beschwerdeführende Vertragspartei die Anwendung von Vorteilen aus diesem Abkommen aussetzen, aber nur im gleichwertigen Ausmass wie die Vorteile, die von der Massnahme betroffen sind, die das Schiedsgericht für mit diesem Ab- kommen Abkommen unvereinbar befunden be- funden hat.

Appears in 1 contract

Samples: fedlex.data.admin.ch

Ausgleich und Aussetzung von Vorteilen. 1. Falls die Vertragspartei, gegen die Beschwerde geführt wurde, ein Urteil des Schiedsgerichts nach Artikel 11.8 9.8 (Umsetzung des Schlussberichts des Gerichts) nicht umsetzt oder der beschwerde- führenden beschwerdeführenden Vertragspartei ihre Absicht notifiziert, das Urteil des Schlussberichts nicht umzusetzen, so nimmt diese Vertragspartei auf Antrag Ersuchen der beschwerdeführenden Vertragspartei Konsultationen auf, um einen für beide Seiten xxxxxxxxxxx beiderseits annehmbaren Ausgleich zu vereinbaren. Kommt es zu keiner solchen Einigung innerhalb von 30 20 Tagen nach Erhalt des Gesuchs zu keiner solchen EinigungGesuchs, so kann die beschwerdeführende beschwerde- führende Vertragspartei die Anwendung von Vorteilen aus diesem Abkommen aussetzen, aber nur im gleichwertigen Ausmass wie die Vorteile, die von der Massnahme Mass- nahme betroffen sind, die das Schiedsgericht für mit diesem Ab- kommen Abkommen unvereinbar befunden hat.

Appears in 1 contract

Samples: fedlex.data.admin.ch

Ausgleich und Aussetzung von Vorteilen. 1. ) Falls die Vertragspartei, gegen die Beschwerde geführt wurde, ein Urteil des Schiedsgerichts nach Artikel 11.8 Art. 9.8 (Umsetzung des Schlussberichts des Gerichts) nicht umsetzt oder der beschwerde- führenden beschwerdeführenden Vertragspartei ihre Absicht notifiziert, das Urteil des Schlussberichts nicht umzusetzen, so nimmt diese Vertragspartei auf Antrag Ersuchen der beschwerdeführenden Vertragspartei Konsultationen auf, um einen für beide Seiten xxxxxxxxxxx beiderseits annehmbaren Ausgleich zu vereinbaren. Kommt es innerhalb zu keiner solchen Einigung inner- halb von 30 20 Tagen nach Erhalt des Gesuchs zu keiner solchen EinigungGesuchs, so kann die beschwerdeführende beschwerdefüh- rende Vertragspartei die Anwendung von Vorteilen aus diesem Abkommen Abkom- men aussetzen, aber nur im gleichwertigen Ausmass wie die Vorteile, die von der Massnahme betroffen sind, die das Schiedsgericht für mit diesem Ab- kommen Abkommen unvereinbar befunden hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.gesetze.li