Ausland. Versichert sind abweichend von § 7.9 AHB Ziffer 15. BBR im Umfang diese Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungs- richtlinie (2004/35/ EG) eintretende Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit auch für Pflichten und Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.
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Ausland. Versichert sind abweichend von § Nr. 7.9 AHB Ziffer 15und Nr. BBR 5 dieser Bedingungen im Umfang diese dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungs- richtlinie Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/ 2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Nr. 7.9 AHB auch für Pflichten und oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-MitgliedstaatenMitgliedsstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.
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Ausland. Versichert sind – abweichend von § Ziffer 7.9 AHB Ziffer 15. BBR – im Umfang diese dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungs- richtlinie Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/ 2004/35/EG) eintretende eingetretene Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziffer 7.9 AHB auch für Pflichten und oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-MitgliedstaatenMitgliedsstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. oben genannten EU-Richtlinie nicht überschreiten. Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung (Umwelthaftpflicht- Basisversicherung) (A 124 – Stand 02/14) Es gelten nur die nachfolgend aufgeführten Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR), für die Versicherungsschutz vereinbart wurde.
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Ausland. Versichert sind – abweichend von § 7.9 AHB Ziffer 15. BBR Ziffern 1.7.9 und 7.5 – im Umfang diese dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungs- richtlinie Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/ 2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziffer 1.7.9 auch für Pflichten und oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-EU- Richtlinie nicht überschreiten.
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Ausland. Versichert sind abweichend von § Ziffer 7.9 AHB Ziffer 15. BBR im Umfang diese Um- fang dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungs- richtlinie Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/ 2004/35/EG) eintretende eintreten- de Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziffer 7.9 AHB auch für Pflichten und oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-MitgliedstaatenMitglied- staaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang Um- fang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.
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Ausland. Versichert sind – abweichend von § Ziffer 7.9 AHB Ziffer 15. BBR im Umfang diese Versicherungsvertrages 2015 – die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungs- richtlinie Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/ 2004/35/EG) eintretende eintretenden Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziffer 7.9 AHB 2015 auch für die den Versicherungsnehmer betreffende Pflichten und oder Ansprüche gemäß nationalen natio- nalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.
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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung
Ausland. Versichert sind – abweichend von § Ziffer 7.9 AHB Ziffer 15und A III. 14. BBR – im Umfang diese Versicherungsvertrages dieses Versi- cherungsvertrages im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungs- richtlinie Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/ 2004/35/EG) eintretende einge- tretene Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziffer 7.9 AHB auch für Pflichten und oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-MitgliedstaatenMitgliedsstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. oben genannten EU-Richtlinie nicht überschreiten.
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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung
Ausland. Versichert sind abweichend von § 7.9 7 Ziffer 9 AHB und Ziffer 15. BBR 7.1 der Besonderen Bedingungen zur Privathaftpflicht im Umfang diese Versicherungsvertrages dieses Versicherungsvertrags im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungs- richtlinie Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/ 2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von § 7 Ziffer 9 AHB auch für Pflichten und oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-MitgliedstaatenMitgliedsstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. oben genannten EU-Richtlinie nicht überschreiten.
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Samples: www.itzehoer.de
Ausland. Versichert sind abweichend von § 7.9 7 Ziffer 9 AHB Ziffer 15. BBR im Umfang diese Versicherungsvertrages dieses Versiche- rungsvertrags im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungs- richtlinie Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/ EG) eintretende Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von § 7 Ziffer 9 AHB auch für Pflichten und oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. oben genannten EU-Richtlinie nicht überschreiten.
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Samples: www.itzehoer.de
Ausland. Versichert sind abweichend von § 7.9 AHB Ziffer 15. BBR 2018 im Umfang diese dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungs- richtlinie (2004/35/ 2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von § 7.9 AHB 2018 auch für Pflichten und Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. o.g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.
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Samples: degenia.de
Ausland. Versichert sind – abweichend von § Ziffer 7.9 AHB Ziffer 15und A III. 14. bzw. VI. 9. BBR – im Umfang diese dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungs- richtlinie Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/ 2004/35/EG) eintretende eingetretene Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziffer 7.9 AHB auch für Pflichten und oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-MitgliedstaatenMitgliedsstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. oben genann- ten EU-Richtlinie nicht überschreiten.
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Ausland. Versichert sind abweichend von § Ziffer 7.9 AHB Ziffer 15und A III. 14. bzw. VI. 9. BBR im Umfang diese dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungs- richtlinie Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/ 2004/35/EG) eintretende eingetretene Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziffer 7.9 AHB auch für Pflichten und oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-MitgliedstaatenMitgliedsstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. oben genann- ten EU-Richtlinie nicht überschreiten.
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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung
Ausland. Versichert sind – abweichend von § Ziffer 7.9 AHB Ziffer 15. BBR im Umfang diese Versicherungsvertrages 2019 – die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungs- richtlinie Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/ 2004/35/EG) eintretende eintretenden Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziffer 7.9 AHB 2019 auch für die den Versicherungsnehmer betreffende Pflichten und oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.
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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung
Ausland. Versichert sind abweichend von § Ziffer 7.9 AHB Ziffer 15. BBR im Umfang diese dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungs- richtlinie (2004/35/ 2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziffer 7.9 AHB auch für Pflichten und Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. o.g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.
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Samples: degenia.de
Ausland. Versichert sind − abweichend von § Ziffer 7.9 AHB Ziffer 15. BBR im Umfang diese Versicherungsvertrages 2019 − die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungs- richtlinie Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/ 2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälleeintretenden Versicherungs- fälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziffer 7.9 AHB 2019 auch für die den Versicherungsnehmer betreffende Pflichten und oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreitenüber- schreiten.
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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung
Ausland. Versichert sind abweichend von § 7.9 AHB Ziffer 15. BBR im Umfang diese Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungs- richtlinie EU- Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/ EG) eintretende Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit auch für Pflichten und Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.sofern
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Samples: degenia.de
Ausland. Versichert sind − abweichend von § Ziffer 7.9 AHB Ziffer 15. BBR im Umfang diese Versicherungsvertrages 2015 − die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungs- richtlinie Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/ 2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälleeintretenden Versicherungs- fälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziffer 7.9 AHB 2015 auch für die den Versicherungsnehmer betreffende Pflichten und oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreitenüber- schreiten.
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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung
Ausland. Versichert sind abweichend von § Ziffer 7.9 AL-AHB 2008 und Ziffer 155. BBR im Umfang diese dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungs- richtlinie EU- Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/ 2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziffer 7.9 AL-AHB 2008 auch für Pflichten und Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen Umset- zungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. o.g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.. 22 nur noch gültig für Premium - Paket Vertragsbestandteil AZ 120.8
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Ausland. Versichert sind – abweichend von § Ziffer 7.9 AHB Ziffer 15. BBR im Umfang diese Versicherungsvertrages 2019 – die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungs- richtlinie Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/ 2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälleeintretenden Versicherungs- fälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziffer 7.9 AHB 2019 auch für die den Versicherungsnehmer betreffende Pflichten und oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.
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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung
Ausland. Versichert sind – abweichend von § Ziffer 7.9 AHB Ziffer 15. BBR im Umfang diese Versicherungsvertrages 2015 – die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungs- richtlinie Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/ 2004/35/EG) eintretende eintretenden Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziffer 7.9 AHB 2015 auch für die den Versicherungsnehmer betreffende Pflichten und oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.
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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung
Ausland. Versichert sind abweichend von § 7.9 AHB Ziffer 15. BBR 2018 im Umfang diese dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungs- richtlinie EU- Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/ 2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von §7.9 AHB 2018 auch für Pflichten und Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. o.g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.
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Samples: degenia.de
Ausland. Versichert sind abweichend von § 7.9 7 Nr. 9 AHB Ziffer 15. BBR 2009 und im Umfang diese dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungs- richtlinie Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/ 2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von § 7 Nr. 9 AHB 2009 auch für Pflichten und oder Ansprüche gemäß nationalen nationa- len Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-EU- Richtlinie nicht überschreiten.
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Samples: www.ratundservice.de
Ausland. Versichert sind abweichend von § 7.9 7 Ziffer 9 AHB Ziffer 15. BBR im Umfang diese Versicherungsvertrages dieses Versiche- rungsvertrags im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungs- richtlinie Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/ EG) eintretende Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abwei- chend von § 7 Ziffer 9 AHB auch für Pflichten und oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. oben genannten EU-Richtlinie nicht überschreiten.
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Samples: www.itzehoer.de
Ausland. Versichert sind – abweichend von § Ziffer 7.9 AHB Ziffer 15. BBR im Umfang diese Versicherungsvertrages 2015 – die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungs- richtlinie Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/ 2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälleeintretenden Versicherungs- fälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziffer 7.9 AHB 2015 auch für die den Versicherungsnehmer betreffende Pflichten und oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.
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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung
Ausland. Versichert sind – abweichend von § Ziffer 7.9 AHB Ziffer 15und A III. 14. bzw. VI. 9. BBR – im Umfang diese dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungs- richtlinie Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/ 2004/35/EG) eintretende eingetre- tene Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziffer 7.9 AHB auch für Pflichten und oder Ansprüche gemäß gemäft nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-MitgliedstaatenMitgliedsstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. oben genannten EU-Richtlinie nicht überschreiten.
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Samples: www.gothaer.de
Ausland. Versichert sind − abweichend von § Ziffer 7.9 AHB Ziffer 15. BBR im Umfang diese Versicherungsvertrages 2019 − die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungs- richtlinie Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/ 2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziffer 7.9 AHB 2019 auch für die den Versicherungsnehmer betreffende Pflichten und oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.
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Samples: www.mecklenburgische.de
Ausland. Versichert sind abweichend von § Ziffer 7.9 AHB Ziffer 15. BBR im Umfang diese dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungs- richtlinie EU- Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/ 2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälleeingetretene Versiche- rungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziffer 7.9 AHB auch für Pflichten und oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-MitgliedstaatenMitgliedsstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. oben genann- ten EU-Richtlinie nicht überschreiten.
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Samples: www.xxv24.de
Ausland. Versichert sind – abweichend von § Ziffer 7.9 AHB Ziffer 15. BBR im Umfang diese Versicherungsvertrages 2019 – die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungs- richtlinie Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/ 2004/35/EG) eintretende eintretenden Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziffer 7.9 AHB 2019 auch für die den Versicherungsnehmer betreffende Pflichten und oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreitenüber- schreiten.
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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung
Ausland. Versichert sind – abweichend von § Ziffer 7.9 AHB Ziffer 15. BBR im Umfang diese Versicherungsvertrages 2019 – die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungs- richtlinie Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/ 2004/35/EG) eintretende eintretenden Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziffer 7.9 AHB 2019 auch für die den Versicherungsnehmer betreffende Pflichten und oder Ansprüche gemäß nationalen natio- nalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.
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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung
Ausland. Versichert sind – abweichend von § Ziffer 7.9 AHB Ziffer 15. BBR im Umfang diese Versicherungsvertrages 2015 – die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungs- richtlinie Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/ 2004/35/EG) eintretende eintretenden Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziffer 7.9 AHB 2015 auch für die den Versicherungsnehmer betreffende Pflichten und oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreitenüber- schreiten.
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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung
Ausland. Versichert sind abweichend von § 7.9 7 Nr. 9 AHB Ziffer 15. BBR und § 5 dieser Bedingungen im Umfang diese Um- fang dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich Gel- tungsbereich der EU-Umwelthaftungs- richtlinie Umwelthaftungsricht- linie (2004/35/ 2004/35/EG) eintretende VersicherungsfälleVersiche- rungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit ab- weichend von § 7 Nr. 9 AHB auch für Pflichten und Pflich- ten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen Um- setzungsgesetzen anderer EU-MitgliedstaatenMitglieds- staaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche An- sprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.
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Ausland. Versichert sind – abweichend von § Ziffer 7.9 AHB Ziffer 15und A III. 14. bzw. VI. 9. BBR – im Umfang diese dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungs- richtlinie Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/ 2004/35/EG) eintretende eingetre- tene Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziffer 7.9 AHB auch für Pflichten und oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-MitgliedstaatenMitgliedsstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. oben genannten EU-Richtlinie nicht überschreiten.
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