Ausserordentliche Beendigung Musterklauseln

Ausserordentliche Beendigung. Die Parteien können diesen Vertrag ausserordentlich kündigen, wenn die andere Partei eine erhebliche Vertragsverletzung begeht, vorausgesetzt (i) die nicht verletzende Partei übermittelt der verletzenden Partei eine schriftliche Benachrichtigung der Verletzung und stellt ihr einen Zeitraum von dreissig (30) Tagen zur Verfügung, um die Verletzung zu beheben („Zeitraum für die Behebung“) und (ii) die verletzende Partei versäumt es, die Verletzung bis zum Ende Zeitraums für die Behebung wiedergutzumachen. Die Beendigung dieses Vertrags erfolgt unbeschadet der Rechte oder Rechtsmittel, die die Partei gegenüber der verletzenden Partei im Rahmen dieses Vertrages, nach Gesetz oder auf sonstige Weise besitzt.
Ausserordentliche Beendigung. Jede Vertragspartei hat das Recht, den Vertrag mit soforti- ger Wirkung zu beendigen. Dies wenn die andere Partei wichtige Bestimmungen des Vertrages schwerwiegend und trotz schriftlicher Abmahnung mit eingeschriebenem Brief und Ansetzung einer angemessenen Nachfrist verletzt. Dies gilt auch bei Nichteinhalten der SLA gemäss Abschnitt B der AGBs, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Nichterfüllung der SLAs nicht durch Infrastrukturkompo- nenten des Kunden verursacht wurde. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden kann SISA den Vertrag erst nach Ansetzung einer angemessenen letzten Frist zur Erfüllung und Androhung des Rücktrittsrechts mit eingeschriebenem Brief beendigen. Vorbehalten bleibt das Recht von SISA zur Suspendierung des SaaS-Dienstes ge- mäss Ziffer 4.2.
Ausserordentliche Beendigung. Die Vertragsparteien können den Aufnahmevertrag abweichend von den Bestimmungen unter Punkt 3.1. nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der aufgenommene Xxxxxxx / die aufgenommene Schülerin nicht mehr den Bedürfnissen entsprechend betreut und gefördert werden kann. Die Schulgemeinde ist – unter Einbezug der Inhaber/-innen der elterlichen Sorge bzw. der gesetzlichen Vertretung – für die Planung de Anschlusslösung zuständig. Der OSSL kommt eine Mitwirkungspflicht (Akten, Berichte, Auskünfte) zu. Damit wird der geregelte Übergang gemäss kantonalen Richtlinien sichergestellt. Erfolgt der ausserordentliche Austritt auf Veranlassung der OSSL, ist der effektive Austrittstag der letzte kostenpflichtige Aufenthaltstag. Erfolgt der ausserordentliche Austritt auf Veranlassung der Schulgemeinde, so bleibt diese noch während 2 Monaten ab schriftlicher Austrittserklärung kostenpflichtig. Tritt der aufgenommene Xxxxxxx / die aufgenommene Schülerin ausserterminlich und ohne Veranlassung der Vertragsparteien (z.B. auf Veranlassung der Eltern) aus, so bleibt die Schulgemeinde bis zum Ende des Folgemonats kostenpflichtig. Die OSSL informiert die Schulgemeinde umgehend über den Abbruch.
Ausserordentliche Beendigung. Kommt der Kunde seinen im vorliegenden Vertrag vereinbarten Verpflichtungen nicht nach, so kann Xxxxxxx eine Frist von 30 Tagen zur nachträglichen Erfüllung ansetzen. Nach ungenütztem Ablauf dieser Frist ist Wieland be- rechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Xxxxxxx hat zudem in folgenden Fällen das Recht zur sofortigen Vertragsauflösung: - bei Zahlungsverzug infolge Insolvenz - bei Begehren um Nachlassstundung - bei Zwangsvollstreckungsmassnahmen gegen den Kunden Im Falle einer ausserordentlichen Kündigung des Vertrages, bleibt das positive Vertragsinteresse geschuldet.
Ausserordentliche Beendigung. Die Vertragsparteien können den Aufnahmevertrag abweichend von den Bestimmungen unter Punkt 3.1. nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der aufgenommene Xxxxxxx oder die aufgenommene Schülerin nicht mehr den Bedürfnissen entsprechend betreut und gefördert werden kann. Die zuweisende Schulgemeinde und die Einrichtung sind gemeinsam unter Einbezug der Inhaber der elterlichen Sorge bzw. der gesetzlichen Vertretung und unter Anhörung des betroffenen Kindes und falls involviert unter Einbezug der KESB für die Organisation einer Umplatzierung oder einer allfälligen Anschlusslösung zuständig (vgl. dazu Richtlinien des Amtes für Jugend und Berufsberatung und des Volksschulamtes betreffend stationäre Betreuung in Kinder-, Schul- und Jugendheimen vom Juli 2018).
Ausserordentliche Beendigung. Die Konzession erlischt ausserordentlich mit sofortiger Wirkung: - durch Rückkauf (vgl. Ziffer 38) - durch ausserordentliche Kündigung bei schwerer und wiederholter Zuwiderhandlung gegen das Gesetz oder gegen diese Vereinbarung (Konzessionsentzug, vgl. Ziffer 39); - falls die Beteiligung der Konzessionsgeberin an der Konzessionsnehmerin unter 100 % der Ak- tienstimmen und des Aktienkapitals fällt, wobei der Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages dadurch nicht ausgeschlossen ist - sowie aus anderen wichtigen Gründen.
Ausserordentliche Beendigung. SEABIX kann den Vertrag (ganz oder teilweise) mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn • der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, insbesondere wenn er mit einer Zahlung in Verzug geraten ist und trotz Ansetzung einer Frist von 20 Tagen mit Andro- hung der Auflösung des Vertrages nicht bezahlt; • der Kunde wesentliche Vertragspflichten verletzt oder Best- immungen des Vertrages trotz schriftlicher Mahnung nicht einhält; • die wirtschaftliche Lage des Kunden sich derart präsentiert, dass die Rechte von SEABIX gefährdet erscheinen, insbe- sondere wenn er zahlungsunfähig wird, ein Nachlassstun- dungsgesuch einreicht, Wechsel zu Protest gehen lässt, ge- pfändet wird oder in Konkurs gerät. Im Falle einer vorzeitigen Auflösung des Vertrages hat der Kunde den gesamten noch offenstehenden Vertragswert (To- tal der bis Vertragsende geschuldeten Zahlungen) zu bezah- len (Vorfälligkeitsentschädigung).
Ausserordentliche Beendigung a) Automatische Beendigung und Kündigung aus wichtigem Grund
Ausserordentliche Beendigung a) durch Xerox: Xerox hat das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht nachkommt und/oder die Eigentumsrechte der Xerox in irgendeiner Weise beeinträchtigt oder gefährdet sind. Im Falle vorzeitiger Vertragsauflösung ist die Xerox berechtigt, den Mietgegenstand sofort abholen zu lassen, die verfallenen Mietzinse nebst Verzugszins einzufordern und Schadenersatz zu verlangen. Der Schaden wird wie folgt berechnet: Von der Summe der bis zum ordentlichen Vertragsablauf geschuldeten Mietzinse werden abgezogen: (i) ein marktüblicher Diskont und (ii) nach Xxxx der Vermieterin die Differenz des Verkehrswertes oder des Nettoverwertungserlöses zwischen Vertragsauflösung und ordentlichem Vertragsende des Mietgegenstandes (die Kosten für die Instandstellung und Lagerung trägt der Mieter). Die Geltendmachung weiteren Schadens wird vorbehalten. b) durch den Mieter: Falls Xerox ihren vertraglichen Verpflichtungen trotz schriftlicher Mahnung wiederholt nicht nachkommt hat der Mieter das Recht, den Mietvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von neunzig (90) Tagen auf das Ende einer Abrechnungsperiode schriftlich zu kündigen. c) durch beide Parteien: wenn über die andere Partei ein Konkurs- oder Nachlassverfahren eröffnet wird. Diesfalls enden alle Einzelverträge gleichzeitig ohne weitere Mitteilung

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  • Außerordentliche Kündigung Firmenbuch-Nr. 280571f UID ATU62895905 Handelsgericht Wien 29 34.1 Sowohl Sie als auch wir können den Vertrag nur dann außerordentlich kündigen, wenn einer der Gründe nach Pkt. 34.2 bzw. 34.3 vorliegt. Sie müssen schriftlich kündigen. Die Kündigung wird am 1. Werktag nach Zugang wirksam – vorausgesetzt es ist in der Kündigungserklärung kein späterer Zeitpunkt angegeben. Bitte beachten Sie dabei: Samstage, Karfreitag, der 24. und der 31. Dezember gelten nicht als Werktage. 34.2 Wir können den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn die Voraussetzungen für eine Sperre nach Pkt. 19.1 a-d und f-h vorliegen. In welchen Fällen können Sie den Vertrag außerordentlich kündigen? 34.3 Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch Sie sind: a. Wir erbringen über einen Zeitraum von 2 Wochen in einem wesentlichen Punkt nicht den Leistungsumfang wie in unseren Leistungsbeschreibungen vereinbart – trotz Ihrer Aufforderung. Ausnahmen: Der Mangel wurde vor Ihrer Kündigung behoben oder Ihr Standort war schon bei Vertragsabschluss unterversorgt und Sie wussten davon bzw. mussten davon wissen. b. Es liegen die Voraussetzungen vor nach Pkt. 28.5. c. Die Fortsetzung unseres Vertrages ist Ihnen aus einem anderen Grund, den wir zu vertreten haben, bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist, Befristung bzw. Mindestvertragsdauer nicht zumutbar. Ausnahme: Sie mussten schon bei Vertragsabschluss damit rechnen. 34.4 Bitte beachten Sie: Im Falle der Kündigung eines Tarifs mit Anmeldung können Sie nach Beendigung des Vertragstarifs Ihre SIM Karte – nachdem Sie Ihr Guthaben aufgeladen haben - weiterhin als Wertkarte nutzen. Alle Konditionen und Details der von uns BilliTel angebotenen Wertkartentarife finden Sie unter xxx.xxxxxxxx.xx. Eine neuerliche Bestellung eines Tarifs mit Anmeldung kann nur zu den zum Zeitpunkt der Neunmeldung gültigen Bedingungen und mittels neuerlicher Beantragung und unter neuerlicher Verrechnung der Anmeldegebühr durchgeführt werden. 34.5 Ab 1. Mai 2022 gilt: Sind Sie wegen Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen zur Beendigung einzelner Bestandteile eines Bündelproduktes gemäß § 136 Abs. 1 TKG (Bündelprodukt ist ein Produkt, das zumindest einen Internetzugangsdienst oder einen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdienst beinhaltet und auf Grundlage desselben Vertrages oder eines mit diesem eng zusammenhängenden oder verknüpften Vertrags zusätzlich weitere Dienste oder Endeinrichtungen vom selben Anbieter inkludiert) gemäß § 136 Abs. 2 TKG berechtigt, dürfen Sie den Vertrag im Hinblick auf alle Bestandteile des Bündels kündigen.

  • Ordentliche Kündigung Das Abonnement kann zum Ende eines jeden Kalender- monats gekündigt werden. Die Kündigung ist in Text- form bis Ende des Vormonats der VRB-Abo-Zentrale mitzuteilen. Beispiel: Kündigung zum 30. April muss bis zum 31. Xxxx in Textform vorliegen. Der Kunde hat die noch nicht genutzten Karten bis zum Ablauf des letzten Abonnementmonats der Abo-Zent- rale zurückzugeben. Die Kündigung ist nur dann wirk- sam, wenn die Kündigungserklärung und die noch nicht genutzten Karten der Abonnementverwaltung inner- halb der vorgeschriebenen Fristen zugegangen sind. Bei Einsendung der noch nicht genutzten Karten auf dem Postweg trägt der Kunde das Risiko des Verlustes. Wird dieser Termin versäumt, gilt das Abonnement bis zum Ablauf des Monats, in dem die Karten der Abo- Zentrale vorliegen, als fortgesetzt. Wird das Abonne- ment vor Ablauf der 12-Monats-Frist bzw. 3-Monats- Frist für neu abgeschlossene Abonnements innerhalb des Aktionszeitraumes vom 01.06.2021 bis zum 01.06.2022 (letzter Tag des Laufzeitbeginns) gekün- digt, so wird zu dem Abonnementpreis der Differenz- betrag zwischen Abonnementpreis und dem Preis der Monatskarte für den zurückgelegten Teilzeitraum be- rechnet. Das Ausscheiden aus dem Unternehmen mit Rahmenvertrag verpflichtet den Inhaber des Job-Abos zur Kündigung des Abonnements zum Ende des Be- schäftigungsverhältnisses. Wird die Kündigung ver- säumt, wird der Preis der Plus-Monatskarte für die nachfolgenden Monate berechnet.

  • Vertragliche Kündigungsregeln Für die Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Edelmetallgeschäften gelten die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften können vom Kunden bis zum Abschluss des Ausführungsgeschäftes gekündigt werden.

  • Laufzeit, Kündigung Diese Rahmenvereinbarung und die jeweiligen Vermögensverwaltungsaufträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.

  • Mängelbeseitigung (1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Der Auftraggeber hat das Recht – wenn und soweit es sich bei dem Mandat um einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611, 675 BGB handelt –, die Nachbesserung durch den Steuerberater abzulehnen, wenn das Mandat durch den Auftraggeber beendet und der Mangel erst nach wirksamer Beendigung des Mandats festgestellt wird. (2) Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Steuerberaters die Mängel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen bzw. nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. (3) Offenbare Unrichtigkeiten (z. X. Xxxxxxxxxxxxx, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit, auch Dritten gegenüber, berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

  • Auftragsbestätigung Über die Annahme des Angebotes entschei- det die Messe Berlin durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (Zulassung des Aus- stellers und der angemeldeten Ausstellungs- güter).

  • Teilzeitbeschäftigung 1Mit Beschäftigten soll auf Antrag eine geringere als die vertraglich festgelegte Arbeitszeit vereinbart werden, wenn sie

  • Vertragliche Kündigungsbedingungen Für den Kunden und ebase besteht sowohl das Recht zur ordentlichen als auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Für den Kunden und ebase gelten bezüglich des Vertrags für das Online-Ban- king die festgelegten Kündigungsregelungen unter Punkt „Kündigungsrechte“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase sowie unter Punkt „Kündi- gung des Online-Postkorbs“ der Bedingungen für das Online-Banking für De- pots und Konten in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.