Ausserordentliche Beendigung Musterklauseln

Ausserordentliche Beendigung. Die Parteien können diesen Vertrag ausserordentlich kündigen, wenn die andere Partei eine erhebliche Vertragsverletzung begeht, vorausgesetzt (i) die nicht verletzende Partei übermittelt der verletzenden Partei eine schriftliche Benachrichtigung der Verletzung und stellt ihr einen Zeitraum von dreissig (30) Tagen zur Verfügung, um die Verletzung zu beheben („Zeitraum für die Behebung“) und (ii) die verletzende Partei versäumt es, die Verletzung bis zum Ende Zeitraums für die Behebung wiedergutzumachen. Die Beendigung dieses Vertrags erfolgt unbeschadet der Rechte oder Rechtsmittel, die die Partei gegenüber der verletzenden Partei im Rahmen dieses Vertrages, nach Gesetz oder auf sonstige Weise besitzt.
Ausserordentliche Beendigung. Jede Vertragspartei hat das Recht, den Vertrag mit soforti- ger Wirkung zu beendigen. Dies wenn die andere Partei wichtige Bestimmungen des Vertrages schwerwiegend und trotz schriftlicher Abmahnung mit eingeschriebenem Brief und Ansetzung einer angemessenen Nachfrist verletzt. Dies gilt auch bei Nichteinhalten der SLA gemäss Abschnitt B der AGBs, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Nichterfüllung der SLAs nicht durch Infrastrukturkompo- nenten des Kunden verursacht wurde. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden kann SISA den Vertrag erst nach Ansetzung einer angemessenen letzten Frist zur Erfüllung und Androhung des Rücktrittsrechts mit eingeschriebenem Brief beendigen. Vorbehalten bleibt das Recht von SISA zur Suspendierung des SaaS-Dienstes ge- mäss Ziffer 4.2.
Ausserordentliche Beendigung. Die Vertragsparteien können den Aufnahmevertrag abweichend von den Bestimmungen unter Punkt 3.1. nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der aufgenommene Xxxxxxx / die aufgenommene Schülerin nicht mehr den Bedürfnissen entsprechend betreut und gefördert werden kann. Die Schulgemeinde ist – unter Einbezug der Inhaber/-innen der elterlichen Sorge bzw. der gesetzlichen Vertretung – für die Planung de Anschlusslösung zuständig. Der OSSL kommt eine Mitwirkungspflicht (Akten, Berichte, Auskünfte) zu. Damit wird der geregelte Übergang gemäss kantonalen Richtlinien sichergestellt. Erfolgt der ausserordentliche Austritt auf Veranlassung der OSSL, ist der effektive Austrittstag der letzte kostenpflichtige Aufenthaltstag. Erfolgt der ausserordentliche Austritt auf Veranlassung der Schulgemeinde, so bleibt diese noch während 2 Monaten ab schriftlicher Austrittserklärung kostenpflichtig. Tritt der aufgenommene Xxxxxxx / die aufgenommene Schülerin ausserterminlich und ohne Veranlassung der Vertragsparteien (z.B. auf Veranlassung der Eltern) aus, so bleibt die Schulgemeinde bis zum Ende des Folgemonats kostenpflichtig. Die OSSL informiert die Schulgemeinde umgehend über den Abbruch.
Ausserordentliche Beendigung. SEABIX kann den Vertrag (ganz oder teilweise) mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn • der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, insbesondere wenn er mit einer Zahlung in Verzug geraten ist und trotz Ansetzung einer Frist von 20 Tagen mit Andro- hung der Auflösung des Vertrages nicht bezahlt; • der Kunde wesentliche Vertragspflichten verletzt oder Best- immungen des Vertrages trotz schriftlicher Mahnung nicht einhält; • die wirtschaftliche Lage des Kunden sich derart präsentiert, dass die Rechte von SEABIX gefährdet erscheinen, insbe- sondere wenn er zahlungsunfähig wird, ein Nachlassstun- dungsgesuch einreicht, Wechsel zu Protest gehen lässt, ge- pfändet wird oder in Konkurs gerät. Im Falle einer vorzeitigen Auflösung des Vertrages hat der Kunde den gesamten noch offenstehenden Vertragswert (To- tal der bis Vertragsende geschuldeten Zahlungen) zu bezah- len (Vorfälligkeitsentschädigung).
Ausserordentliche Beendigung. Kommt der Kunde seinen im vorliegenden Vertrag vereinbarten Verpflichtungen nicht nach, so kann Xxxxxxx eine Frist von 30 Tagen zur nachträglichen Erfüllung ansetzen. Nach ungenütztem Ablauf dieser Frist ist Wieland be- rechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Xxxxxxx hat zudem in folgenden Fällen das Recht zur sofortigen Vertragsauflösung: - bei Zahlungsverzug infolge Insolvenz - bei Begehren um Nachlassstundung - bei Zwangsvollstreckungsmassnahmen gegen den Kunden Im Falle einer ausserordentlichen Kündigung des Vertrages, bleibt das positive Vertragsinteresse geschuldet.
Ausserordentliche Beendigung. Die Konzession erlischt ausserordentlich mit sofortiger Wirkung: - durch Rückkauf (vgl. Ziffer 38) - durch ausserordentliche Kündigung bei schwerer und wiederholter Zuwiderhandlung gegen das Gesetz oder gegen diese Vereinbarung (Konzessionsentzug, vgl. Ziffer 39); - falls die Beteiligung der Konzessionsgeberin an der Konzessionsnehmerin unter 100 % der Ak- tienstimmen und des Aktienkapitals fällt, wobei der Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages dadurch nicht ausgeschlossen ist - sowie aus anderen wichtigen Gründen.
Ausserordentliche Beendigung a) Automatische Beendigung und Kündigung aus wichtigem Grund
Ausserordentliche Beendigung a) durch Xerox: Xerox hat das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht nachkommt und/oder die Eigentumsrechte der Xerox in irgendeiner Weise beeinträchtigt oder gefährdet sind. Im Falle vorzeitiger Vertragsauflösung ist die Xerox berechtigt, den Mietgegenstand sofort abholen zu lassen, die verfallenen Mietzinse nebst Verzugszins einzufordern und Schadenersatz zu verlangen. Der Schaden wird wie folgt berechnet: Von der Summe der bis zum ordentlichen Vertragsablauf geschuldeten Mietzinse werden abgezogen:
Ausserordentliche Beendigung. Die Vertragsparteien können den Aufnahmevertrag abweichend von den Bestimmungen unter Punkt 3.1. nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der aufgenommene Xxxxxxx oder die aufgenommene Schülerin nicht mehr den Bedürfnissen entsprechend betreut und gefördert werden kann. Die zuweisende Schulgemeinde und die Einrichtung sind gemeinsam unter Einbezug der Inhaber der elterlichen Sorge bzw. der gesetzlichen Vertretung und unter Anhörung des betroffenen Kindes und falls involviert unter Einbezug der KESB für die Organisation einer Umplatzierung oder einer allfälligen Anschlusslösung zuständig (vgl. dazu Richtlinien des Amtes für Jugend und Berufsberatung und des Volksschulamtes betreffend stationäre Betreuung in Kinder-, Schul- und Jugendheimen vom Juli 2018).

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.