Auswirkung Musterklauseln

Auswirkung. Mit der Auszahlung des nach den Absätzen 1 bis 3 ermittelten Be- trags erlischt Ihre Versicherung.
Auswirkung. Mit der Auszahlung des nach den Absätzen 1 bis 2 ermittelten Be- trags erlischt Ihre Versicherung. Die Kündigung Ihrer Versicherung kann für Sie Nachteile haben. Der Rückkaufswert erreicht während der Versicherungsdauer nicht unbedingt die Summe der eingezahlten Beiträge, da Abschluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten (→Kosten) nach Ziffer 7.1 Absätze 1 und 2 und Beiträge für die Finanzierung der Kapital- leistung bei Tod nach Ziffer 2.4 finanziert werden müssen und vor allem eine Abhängigkeit von der Wertentwicklung der Ihrer Versi- cherung zugrunde liegenden Anteileinheiten besteht. Nähere Infor- xxxxxxxx zur Höhe der Rückkaufswerte während der Vertragsdau- er können Sie Ihren Versicherungsinformationen entnehmen.
Auswirkung. Die beschriebene Kostenverrechnung hat zur Folge, dass in der Anfangszeit Ihrer Versicherung keine oder nur geringe Beträge zur Bildung einer beitragsfreien Todesfall-Leistung vorhanden sind (siehe § 12 Absätze 1 bis 4). Nähere Informationen zur bei- tragsfreien Todesfall-Leistung und ihrer konkreten Höhe finden Sie in der Verlaufsdarstellung der garantierten Leistungen in Ihren vorvertraglichen Informationen sowie in Ihren Vertragsunterlagen. Für besondere Ereignisse, die von Ihnen veranlasst oder verur- sacht werden, können weitere Kosten entstehen. Dafür können wir Ihnen die entstandenen Kosten jeweils gesondert in Rech- nung stellen. Derzeit erheben wir Kosten für nachstehende Ereignisse: - Versand unserer Mitteilungen per Post Diese Kosten entfallen, sofern wir gesetzlich zum Postver- sand verpflichtet sind. - Nachträgliche Eintragung oder Änderung des Bezugsberech- tigten - Änderung des Versicherungsnehmers - Rückläufer im Lastschriftverfahren - Verzug mit Beiträgen - Ausstellung einer Ersatzurkunde für den Versicherungs- schein - Durchführung der internen Teilung im Rahmen des Versor- gungsausgleichs - Durchführung von Vertragsänderungen - Bearbeitung von Abtretungen, Verpfändungen und Pfändun- gen - Adressenrecherche Beispielsweise, wenn Sie uns die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihres Namens nicht mitgeteilt haben. - Beitragsübermittlung durch Sie aus einem Ort außerhalb des SEPA-Zahlungsraums oder Leistungsübermittlung durch uns an einen Ort außerhalb des SEPA-Zahlungsraums - Nichtzahlung des Einlösungsbeitrages - Durchführung von vertragsbezogenen Sonderberechnungen beziehungsweise Bearbeitung von Sonderanfragen Teilweise hängt die Kostenerhebung vom Kommunikationsweg ab. Nähere Angaben zu den Kosten entnehmen Sie der Ihren Ver- tragsunterlagen beigefügten Kostenübersicht zu den Versiche- rungsbedingungen. Wenn Sie uns nachweisen, dass diese Kosten im konkreten Ein- zelfall nicht gerechtfertigt oder wesentlich zu hoch sind, entfallen diese oder werden entsprechend herabgesetzt.
Auswirkung. Mit der Auszahlung des nach den Absätzen 1 bis 5 ermittelten Be- trags erlischt die Versicherung. Eine Auszahlung von Leistungen erfolgt nur, wenn die Bestimmun- gen des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) nicht entgegenstehen. Ansonsten wird die Versicherung beitragsfrei fortgeführt. Die Kündigung Ihrer Versicherung kann für Sie Nachteile haben. Der Rückkaufswert erreicht während der →Aufschubdauer nicht unbedingt 90 Prozent der Summe der eingezahlten Beiträge zur Altersvorsorge, da Abschluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten (→Kosten) nach Ziffer 7.1 Absätze 1 und 2 a) und gegebe- nenfalls eine vereinbarte Risikodeckung finanziert werden müssen und vor allem eine Abhängigkeit von der Wertentwicklung des
Auswirkung. Die Auswirkung eines Fehlers wird nach den folgenden Maßstäben kategorisiert.
Auswirkung. Hoch Mittel Niedrig Dringlichkeit Hoch 1 2 3 Mittel 2 3 4 Niedrig 3 4 5