Auszahlung. Die Auszahlung von Lohn, Spesen und Überstunden erfolgt am Ende jedes Monats (spätestens am 5. Tag des Folgemonats), bei kürzerer Dauer am Ende des Einsatzes bzw. nach Ablauf der Kündigungsfrist oder des Arbeitsverhältnisses. In der Regel erfolgt die Auszahlung auf ein Bank- oder Postkonto der Arbeitnehmerin / des Arbeitnehmers. Verfügt die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer über kein solches, erfolgt die Lohnauszahlung per Check oder in bar. Allfällige Checkgebühren bei der Einlösung gehen zu Lasten der Arbeitnehmerin / des Arbeitnehmers. Die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer erhält in jedem Fall eine detaillierte Abrechnung.
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Samples: Leih Arbeitsvertrag, Leih Arbeitsvertrag
Auszahlung. Die Auszahlung von Lohn, Spesen und Überstunden erfolgt am Ende jedes Monats (spätestens am 5. Tag Arbeitstag des Folgemonats), bei kürzerer Dauer am Ende des Einsatzes bzw. nach Ablauf der Kündigungsfrist oder des Arbeitsverhältnisses. In der Regel erfolgt die Auszahlung auf ein Bank- oder Postkonto der Arbeitnehmerin / bzw des Arbeitnehmers. Verfügt die Arbeitnehmerin / bzw. der Arbeitnehmer über kein solches, erfolgt die Lohnauszahlung per Check oder in bar. Allfällige Checkgebühren bei der Einlösung gehen zu Lasten der Arbeitnehmerin / des Arbeitnehmers. Die Arbeitnehmerin / bzw. der Arbeitnehmer erhält in jedem Fall eine detaillierte Abrechnung.
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Samples: Leih Arbeitsvertrag, Bürgschaftsverpflichtung
Auszahlung. Die Auszahlung von Lohn, Ferienzuschlag, Spesen und Überstunden erfolgt am Ende jedes Monats (spätestens am 5. Tag Arbeitstag des Folgemonats), bei kürzerer Dauer am Ende des Einsatzes bzw. nach Ablauf der Kündigungsfrist oder des ArbeitsverhältnissesArbeitsverhältnisses (vorbehalten bleibt die Abmachung wöchentlicher à conto Zahlungen). In der Regel erfolgt die Auszahlung auf ein Bank- oder Postkonto der Arbeitnehmerin / bzw. des Arbeitnehmers. Verfügt die Arbeitnehmerin / bzw. der Arbeitnehmer über kein solches, erfolgt die Lohnauszahlung per Check oder in bar. Allfällige Checkgebühren bei der Einlösung gehen zu Lasten der Arbeitnehmerin / des Arbeitnehmers. Die Arbeitnehmerin / bzw. der Arbeitnehmer erhält in jedem Fall eine detaillierte Abrechnung.
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Samples: Bürgschaftsverpflichtung
Auszahlung. Die Auszahlung von Lohn, Ferienzuschlag, Spesen und Überstunden erfolgt am Ende jedes Monats (spätestens am 5. Tag des Folgemonats), bei kürzerer Dauer am Ende des Einsatzes bzw. nach Ablauf der Kündigungsfrist oder des ArbeitsverhältnissesArbeitsverhältnisses (vorbehalten bleibt die Abmachung wöchentlicher à Konto Zahlungen). In der Regel erfolgt die Auszahlung auf ein Bank- oder Postkonto der Arbeitnehmerin / des Arbeitnehmers. Verfügt die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer über kein solches, erfolgt die Lohnauszahlung per Check oder in bar. Allfällige Checkgebühren bei der Einlösung gehen zu Lasten der Arbeitnehmerin / des ArbeitnehmersArbeitnehmenden. Die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer erhält in jedem Fall eine detaillierte Abrechnung.
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Samples: Temporär Arbeitsvertrag