Common use of Baukostenzuschüsse Clause in Contracts

Baukostenzuschüsse. (1) Das Wasserversorgungsunternehmen ist berechtigt, von den Anschlussnehmern einen angemessenen Baukostenzuschuss zur teilweisen Abdeckung der bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen zu verlangen, soweit sie sich ausschließlich dem Versorgungsbereich zuordnen lassen, in dem der Anschluss erfolgt. Baukostenzuschüsse dürfen höchstens 70 vom Hundert dieser Kosten abdecken.

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Samples: www.zvwalo.de, www.xanten.de

Baukostenzuschüsse. (1) Das Wasserversorgungsunternehmen ist berechtigt, von den Anschlussnehmern einen angemessenen Baukostenzuschuss Baukostenzu- schuss zur teilweisen Abdeckung der bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen zu verlangen, soweit sie sich ausschließlich dem Versorgungsbereich zuordnen lassen, in dem der Anschluss erfolgt. Baukostenzuschüsse dürfen höchstens 70 vom Hundert dieser Kosten abdecken.

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Samples: www.verbandswasserwerk-gangelt.de

Baukostenzuschüsse. (1) Das Wasserversorgungsunternehmen ist berechtigtberech- tigt, von den Anschlussnehmern einen angemessenen angemesse- nen Baukostenzuschuss zur teilweisen Abdeckung der bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen notwendi- gen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen Verteilungs- anlagen zu verlangen, soweit sie sich ausschließlich dem Versorgungsbereich zuordnen lassen, in dem der Anschluss erfolgt. Baukostenzuschüsse dürfen höchstens 70 vom Hundert dieser Kosten abdecken.

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Samples: www.bwb.de

Baukostenzuschüsse. (1) Das Wasserversorgungsunternehmen ist berechtigt, von den Anschlussnehmern Anschlußnehmern einen angemessenen Baukostenzuschuss Baukostenzu- schuß zur teilweisen Abdeckung der bei wirtschaftlicher Betriebsführung Be- triebsführung notwendigen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen Vertei- lungsanlagen zu verlangen, soweit sie sich ausschließlich dem Versorgungsbereich zuordnen lassen, in dem der Anschluss An- schluß erfolgt. Baukostenzuschüsse dürfen höchstens 70 vom Hundert dieser Kosten abdecken.

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Samples: www.wvvorsfelde.de

Baukostenzuschüsse. (1) Das Wasserversorgungsunternehmen ist berechtigt, von den Anschlussnehmern Anschlußnehmern einen angemessenen Baukostenzuschuss Baukostenzuschuß zur teilweisen Abdeckung der bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von den der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen zu verlangen, soweit sie sich ausschließlich aus- schließlich dem Versorgungsbereich zuordnen lassen, in dem der Anschluss Anschluß erfolgt. Baukostenzuschüsse dürfen höchstens 70 vom Hundert dieser Kosten abdecken.

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Samples: www.vkwa-salzwedel.de

Baukostenzuschüsse. (1) Das Wasserversorgungsunternehmen ist berechtigt, von den Anschlussnehmern einen angemessenen Baukostenzuschuss zur teilweisen teil- weisen Abdeckung der bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen notwen- digen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen zu verlangen, soweit sie sich ausschließlich dem Versorgungsbereich zuordnen lassen, in dem der Anschluss erfolgt. Baukostenzuschüsse dürfen höchstens 70 vom Hundert dieser Kosten abdecken.

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Samples: www.wassernord.de

Baukostenzuschüsse. (1) Das Wasserversorgungsunternehmen ist berechtigt, von den Anschlussnehmern Anschlußnehmern einen angemessenen Baukostenzuschuss Baukostenzuschuß zur teilweisen Abdeckung der bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen not- wendigen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen ört- lichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen zu verlangen, soweit sie sich ausschließlich dem Versorgungsbereich zuordnen lassen, in dem der Anschluss Anschluß erfolgt. Baukostenzuschüsse dürfen höchstens 70 vom Hundert dieser Kosten abdecken.

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Samples: www.wassernord.de

Baukostenzuschüsse. (1) Das Wasserversorgungsunternehmen ist berechtigt, von den Anschlussnehmern einen angemessenen Baukostenzuschuss zur teilweisen Abdeckung der bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen zu verlangen, soweit sie sich ausschließlich dem Versorgungsbereich zuordnen lassen, lassen in dem der Anschluss erfolgt. Baukostenzuschüsse dürfen höchstens 70 vom Hundert dieser Kosten abdecken.

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Samples: Versorgungsauftrag Zur Lieferung Von Wasser

Baukostenzuschüsse. (1) Das Wasserversorgungsunternehmen ist berechtigt, von den Anschlussnehmern einen angemessenen Baukostenzuschuss zur teilweisen Abdeckung der bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen ört- lichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen zu verlangen, soweit sie sich ausschließlich aussch- ließlich dem Versorgungsbereich zuordnen lassen, in dem der Anschluss erfolgt. Baukostenzuschüsse dürfen höchstens 70 vom von Hundert dieser Kosten abdecken.

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Samples: www.wv-wittlage.de

Baukostenzuschüsse. (1) Das Wasserversorgungsunternehmen ist berechtigt, von den Anschlussnehmern Anschluß- nehmern einen angemessenen Baukostenzuschuss Baukostenzuschuß zur teilweisen Abdeckung der bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen zu verlangenveranlagen, soweit sie sich ausschließlich dem Versorgungsbereich zuordnen lassen, in dem der Anschluss Anschluß erfolgt. Baukostenzuschüsse dürfen höchstens 70 vom Hundert dieser Kosten abdecken.

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Samples: www.wasserversorgung-steinbach.de