Baukostenzuschüsse. 3.1 Der Anschlussnehmer zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss (BKZ), wenn der Anschlussneh- mer seine Leistungsanforderung (maximale Wärmeleistung/Anschlusswert) wesentlich erhöht. Wesentlichkeit ist dann anzunehmen, wenn für die Bereitstellung der Leistung eine Baumaßnahme notwendig ist (z.B. Vergrößerung des Hausanschlusses).
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Samples: www.ves-sersheim.de
Baukostenzuschüsse. 3.1 2.1. Der Anschlussnehmer zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss (BKZ), wenn der Anschlussneh- mer Anschlussnehmer seine Leistungsanforderung (maximale Wärmeleistung/Anschlusswert) wesentlich erhöht. Wesentlichkeit ist dann anzunehmen, wenn für die Bereitstellung der Leistung eine Baumaßnahme notwendig ist (z.B. Vergrößerung des Hausanschlusses)Leistungserhöhung von 25% erzielt wird.
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Samples: Netzanschlussvertrag Fernwärme
Baukostenzuschüsse. 3.1 Der Anschlussnehmer zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss Baukosten- zuschuss (BKZ), wenn der Anschlussneh- mer Anschlussnehmer seine Leistungsanforderung Leis- tungsanforderung (maximale Wärmeleistung/AnschlusswertAnschluss- wert) wesentlich erhöht. Wesentlichkeit ist dann anzunehmenanzuneh- men, wenn eine Leistungssteigerung von 25% erzielt wird. Als angemessener BKZ zu den auf den Anschlussnehmer entfallenden Kosten für die Bereitstellung Erstellung oder Verstärkung von der Leistung eine Baumaßnahme notwendig ist (z.B. Vergrößerung des Hausanschlusses)örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsan- lagen gilt ein Anteil von 70 % dieser Kosten.
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Baukostenzuschüsse. 3.1 2.1. Der Anschlussnehmer zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss (BKZ), wenn der Anschlussneh- mer Anschlussnehmer seine Leistungsanforderung (maximale Wärmeleistung/Anschlusswert) wesentlich erhöht. Wesentlichkeit ist dann anzunehmen, wenn für die Bereitstellung der Leistung eine Baumaßnahme notwendig ist (z.B. Vergrößerung des Hausanschlusses)Leistungssteigerung von 25% erzielt wird.
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Samples: www.gwbs.de
Baukostenzuschüsse. 3.1 2.1. Der Anschlussnehmer zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss (BKZ), wenn der Anschlussneh- mer Anschlussnehmer seine Leistungsanforderung (maximale Wärmeleistung/Anschlusswert) wesentlich erhöht. Wesentlichkeit ist dann anzunehmen, wenn für die Bereitstellung der Leistung eine Baumaßnahme notwendig ist (z.B. Vergrößerung des Hausanschlusses)weitere BKZ in einem angemessenen Verhältnis zu dem Aufwand der Erhe- bung steht.
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Samples: www.gemeindewerke-ruelzheim.de
Baukostenzuschüsse. 3.1 2.1 Der Anschlussnehmer zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss (BKZ), wenn der Anschlussneh- mer An- schlussnehmer seine Leistungsanforderung (maximale Wärmeleistung/AnschlusswertWärmeleistung / Anschluss- wert) wesentlich erhöht. Wesentlichkeit ist dann anzunehmen, wenn für die Bereitstellung der Leistung eine Baumaßnahme notwendig ist (z.B. Vergrößerung des Hausanschlusses)Leis- tungssteigerung von 25% erzielt wird.
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Samples: stadtwerke-werdau.de
Baukostenzuschüsse. 3.1 2.1. Der Anschlussnehmer Anschlussnehmer/Kunde zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss (BKZ), wenn der Anschlussneh- mer Anschlussnehmer/Kunde seine Leistungsanforderung (maximale Wärmeleistung/Anschlusswert) wesentlich erhöht. Wesentlichkeit ist dann anzunehmen, wenn für die Bereitstellung der Leistung eine Baumaßnahme notwendig ist (z.B. Vergrößerung des Hausanschlusses)Leistungssteigerung von 25% erzielt wird.
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Samples: www.mintraching.de