Baukostenzuschüsse. 3101_20220701 Im Zuge der Erstellung eines Netzanschlusses sowie bei einer Leistungserhöhung ist vom Anschlussnehmer ein Baukostenzuschuss zu zahlen. Der Baukostenzuschuss beträgt maximal 50 % der nach § 11 NAV ansetzbaren Kosten. Der Baukostenzuschuss wird auf der Grundlage der durchschnittlich für vergleichbare Fälle entstehenden Kosten pauschal berechnet. Die Kostenpauschalen – gestaffelt nach vereinbarten Leistungen am Netzanschluss – ergeben sich aus dem Preisblatt. Die ersten 30 kW/34 kVA der Netzanschlussleistung bleiben baukostenzuschussfrei.
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Baukostenzuschüsse. 3101_20220701 Im Zuge der Erstellung eines Netzanschlusses Anschlusses sowie bei einer Leistungserhöhung ist vom Anschlussnehmer ein Baukostenzuschuss zu zahlen. Der Baukostenzuschuss beträgt maximal 50 % der nach § 11 NAV NADV ansetzbaren Kosten. Der Baukostenzuschuss ist nach vereinbarten Leistungen am Netzanschluss gestaffelt. Er wird auf der Grundlage der durchschnittlich für vergleichbare Fälle entstehenden Kosten pauschal berechnet. Die Kostenpauschalen – gestaffelt nach vereinbarten Leistungen am Netzanschluss – ergeben sich aus dem Preisblatt. Die ersten 30 kW/34 kVA 40 kW der Netzanschlussleistung bleiben baukostenzuschussfrei.
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Baukostenzuschüsse. 3101_20220701 Im Zuge der Erstellung eines Netzanschlusses sowie bei einer Leistungserhöhung ist vom Anschlussnehmer ein Baukostenzuschuss zu zahlen. Der Baukostenzuschuss beträgt maximal 50 % der nach § 11 NAV ansetzbaren Kosten. Der Baukostenzuschuss wird auf der Grundlage der durchschnittlich für vergleichbare Fälle entstehenden Kosten pauschal berechnet. Die Kostenpauschalen – gestaffelt nach vereinbarten Leistungen am Netzanschluss – ergeben sich aus dem Preisblatt. Die ersten 30 kW/34 kVA der Netzanschlussleistung bleiben baukostenzuschussfrei.
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Baukostenzuschüsse. 3101_20220701 3101_20200101 Im Zuge der Erstellung eines Netzanschlusses sowie bei einer Leistungserhöhung ist vom Anschlussnehmer ein Baukostenzuschuss zu zahlen. Der Baukostenzuschuss beträgt maximal 50 % der nach § 11 NAV ansetzbaren Kosten. Der Baukostenzuschuss wird auf der Grundlage der durchschnittlich für vergleichbare Fälle entstehenden Kosten pauschal berechnet. Die Kostenpauschalen – gestaffelt nach vereinbarten Leistungen am Netzanschluss – ergeben sich aus dem Preisblatt. Die ersten 30 kW/34 kVA der Netzanschlussleistung bleiben baukostenzuschussfrei.
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Samples: www.n-ergie-netz.de