Bauwesenversicherung Musterklauseln

Bauwesenversicherung. 1. DOMUS KOMPAKT oder von ihr zu bestimmende Dritte schließen für die Bauzeit eine Bauwesenversicherung ab, die evtl. Schäden während der Bauzeit an den DOMUS KOMPAKT Bauleistungen bis zur Übergabe abdeckt.
Bauwesenversicherung. 1. Auftragnehmer oder von ihr zu bestimmende Dritte schließen für die Bauzeit eine Bauwesenversicherung ab, die evtl. Schäden während der Bauzeit an den Auftragnehmer Bauleistungen bis zur Übergabe abdeckt. Für Versicherungen außerhalb der Auftragnehmerleistungen trägt der Auftraggeber die Verantwortung. Dem Bauherrn/Auftraggeber wird empfohlen, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Bauwesenversicherung. Was ist versichert? Versichert im Rahmen der Versicherungssumme sind ✓ Sachschäden am zu errichtenden Bauvorhaben ✓ die gesamten Bauleistungen der Bauunternehmer, Bauhandwerker und Bauherren einschließlich aller notwendigen Konstruktionsteile, Materialien und Stoffe Die TIROLER ersetzt: ✓ Kosten für die Wiederherstellung Was ist nicht versichert? Schäden an 🗶 technischen Einrichtungen und Anlagen 🗶 Geräten, Werkzeugen, Betriebsmitteln 🗶 Einrichtungsgegenständen 🗶 Gartenanlagen und Pflanzungen 🗶 Fahrzeugen 🗶 Akten, Plänen, Zeichnungen 🗶 Geld, Wertpapieren Schäden durch 🗶 vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen Wo bin ich versichert? ✓ Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort. Welche Verpflichtungen habe ich? − Die TIROLER muss vollständig und ehrlich über das versicherte Xxxxxx informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. − Das versicherte Risiko darf nach Vertragsabschluss nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden. Eine dennoch eingetretene Gefahrenerhöhung ist dem Versicherer zu melden. − Die versicherten Sachen sind in technisch einwandfreiem betriebsfähigem Zustand zu halten und nach den anerkannten Regeln der Technik zu errichten. − Jeder Schaden ist gering zu halten und der TIROLER so schnell wie möglich zu melden. Einbruch-, Diebstahl- und Brandschäden sind auch der Sicherheitsbehörde zu melden. − An der Feststellung des Schadenfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken (z.B. Erteilung von Auskünften und Überlassung von Originalbelegen). − Das Schadenbild muss bis zur Besichtigung der TIROLER unverändert bleiben, außer die Sicherheit oder der Arbeitsfortgang erfordern dies, die TIROLER verzichtet ausdrücklich darauf oder eine Besichtigung findet innerhalb von sieben Tagen nicht statt. Wann und wie zahle ich? Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – je nach vertraglicher Vereinbarung, jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich z.B. mit SEPA-Lastschrift, Onlinebanking oder Zahlschein.
Bauwesenversicherung. Für das Bauwerk wird eine Bauwesensversicherung abgeschlossen. Der Einschluss weiterer Risiken (als das Bauwerk) steht im Belieben des Bauherrn; er übernimmt damit keinerlei eigene Haftung ge- genüber dem Unternehmer. Der Unternehmer beteiligt sich an der Prämie mit einem Anteil von 0.3% der gesamten Abrechnungssumme. Der definitive Abzug wird in der Schlussabrechnung ausgeglichen.
Bauwesenversicherung. Bei größeren Bauvorhaben empfiehlt sich der Abschluss einer Bauwesenversicherung. Diese bietet Schutz für Schäden, die entstehen durch:
Bauwesenversicherung. Falls vom Bauherrn eine Bauleistungsversicherung für die Gesamtbaumaßnahme abgeschlossen ist bzw. wird, gilt Folgendes: - Versicherungsschutz besteht dann für alle am Projekt beteiligten Auftragnehmer gegen finanzielle Folgen durch Schäden, die während der Bauzeit eintreten und im Rahmen des Versicherungsvertrages als versichert gelten; - Deshalb wird der Versicherungsbeitrag incl. Versicherungssteuer anteilig auf alle am Projekt beteiligten Auftragnehmer in Höhe von 2 ‰ ihrer Abrechnungssumme umgelegt und bei den Schlussabrechnungen einbehalten; - Der Selbstbehalt je Versicherungsfall muss von dem Vertragspartner getragen werden, dessen Leistung während seiner Haftung vom Schaden betroffen ist. Der ermittelte Schadensbetrag wird um einen Selbstbehalt von 153 EUR je Versicherungsfall gekürzt; - Da die Bauleistungsversicherung den Auftragnehmern einen wesentlichen Teil ihres Risikos abnimmt, ist dies bei der Festlegung des Wagniszuschlages im Rahmen der Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen.
Bauwesenversicherung. AS-Bau hat eine Bauwesenversicherung für alle bearbeiteten Bauvorhaben abgeschlossen. Die Prämie dieser Versicherung wird anteilig mit 0,20% des Bruttovergütungsanspruches von der Schlusszahlung in Abzug ge- bracht. Im Schadensfall trägt der NU die Selbstbeteiligung i.H.v. 2.500,00 €.
Bauwesenversicherung. Durch den AG kann für alle am Bau tätigen AN eine Bauwesenversicherung gegen unvorhersehbare Beschädigungen oder Zerstörungen der Bauleistungen, soweit diese nicht infolge mangelhafter oder vertragswidriger Ausführung verursacht werden, abgeschlossen werden. Die Prämie ist anteilsmäßig vom AN zu übernehmen. Der Prämienanteil beträgt 0,3 % der Netto- Herstellungskosten des Gewerkes (Schlussrechnungssumme geprüft, ohne Abzüge außer Nachlässe) und wird bei der Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht.
Bauwesenversicherung. Für die Dauer des Bauvorhabens kann vom Auftraggeber eine Bauwesensversicherung (mit Selbstbehalt) abgeschlossen werden, welche max. 2 Promille der Schlussrechnungssumme beträgt. Sie übernimmt mangels Feststellung des Verursachers die Haftung für Beschädigungen (entsprechend dem Versicherungsumfang und Bedingungen) an bereits montierten Teilen und wird bei Abschluss durch den Auftraggeber den Auftragnehmer bei der Schlussabrechnung anteilsmäßig gegenverrechnet. Der Selbstbehalt wird analog aufgeteilt.
Bauwesenversicherung. Der AN ist verpflichtet auf seine Kosten eine Bauwesenversicherung abzuschließen. „In sich abgenommene Teile von Leistungen“ nach §§ 8 Nr. 3, 4 VOB/B sind die Planungsleistungen einerseits, die einzelnen Gewerke (Einteilung gem. Standardleistungsbuch) andererseits.