Bauwesenversicherung. 1. DOMUS KOMPAKT oder von ihr zu bestimmende Dritte schließen für die Bauzeit eine Bauwesenversicherung ab, die evtl. Schäden während der Bauzeit an den DOMUS KOMPAKT Bauleistungen bis zur Übergabe abdeckt.
2. Für Versicherungen außerhalb der DOMUS KOMPAKT Leistungen trägt der Auftraggeber die Verantwortung. Dem Bauherrn/Auftraggeber wird empfohlen, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Bauwesenversicherung. 1. Auftragnehmer oder von ihr zu bestimmende Dritte schließen für die Bauzeit eine Bauwesenversicherung ab, die evtl. Schäden während der Bauzeit an den Auftragnehmer Bauleistungen bis zur Übergabe abdeckt.
2. Für Versicherungen außerhalb der Auftragnehmer Leistungen trägt der Auftraggeber die Verantwortung. Dem Bauherrn/Auftraggeber wird empfohlen, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Bauwesenversicherung. Der AN ist verpflichtet auf seine Kosten eine Bauwesenversicherung abzuschließen.
Bauwesenversicherung. In der Schlussrechnung werden die Kosten für die Bauwesenversicherung in Höhe von 0,25 % abgesetzt.
Bauwesenversicherung. Durch den AG kann für alle am Bau tätigen AN eine Bauwesenversicherung gegen unvorhersehbare Beschädigungen oder Zerstörungen der Bauleistungen, soweit diese nicht infolge mangelhafter oder vertragswidriger Ausführung verursacht werden, abgeschlossen werden. Die Prämie ist anteilsmäßig vom AN zu übernehmen. Der Prämienanteil beträgt 0,3 % der Netto- Herstellungskosten des Gewerkes (Schlussrechnungssumme geprüft, ohne Abzüge außer Nachlässe) und wird bei der Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht.
Bauwesenversicherung. AS-Bau hat eine Bauwesenversicherung für alle bearbeiteten Bauvorhaben abgeschlossen. Die Prämie dieser Versicherung wird anteilig mit 0,20% des Bruttovergütungsanspruches von der Schlusszahlung in Abzug ge- bracht. Im Schadensfall trägt der NU die Selbstbeteiligung i.H.v. 2.500,00 €.
Bauwesenversicherung. Für die Dauer des Bauvorhabens kann vom Auftraggeber eine Bauwesensversicherung (mit Selbstbehalt) abgeschlossen werden, welche max. 2 Promille der Schlussrechnungssumme beträgt. Sie übernimmt mangels Feststellung des Verursachers die Haftung für Beschädigungen (entsprechend dem Versicherungsumfang und Bedingungen) an bereits montierten Teilen und wird bei Abschluss durch den Auftraggeber den Auftragnehmer bei der Schlussabrechnung anteilsmäßig gegenverrechnet. Der Selbstbehalt wird analog aufgeteilt.
Bauwesenversicherung. Bei größeren Bauvorhaben empfiehlt sich der Abschluss einer Bauwesenversicherung. Diese bietet Schutz für Schäden, die entstehen durch:
a) höhere Gewalt, unabwendbare Ereignisse,
b) Bauunfälle, die unvorhergesehen zu einer Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Leis- tungen und Sachen führen,
c) Diebstahl und Einbruch-Diebstahl von eingebauten Materialien und Bauteilen. Nähere Unterlagen und Antragsformulare können über das Bischöfliche Bauamt bezogen werden.
Bauwesenversicherung. 5.23.1 Das BKH Kufstein hat eine aufrechte Bauwesenversicherung. Dafür werden 0,3 Prozent des Gesamtpreises in Abzug gebracht.
Bauwesenversicherung. Für das Bauwerk wird eine Bauwesensversicherung abgeschlossen. Der Einschluss weiterer Risiken (als das Bauwerk) steht im Belieben des Bauherrn; er übernimmt damit keinerlei eigene Haftung ge- genüber dem Unternehmer. Der Unternehmer beteiligt sich an der Prämie mit einem Anteil von 0.3% der gesamten Abrechnungssumme. Der definitive Abzug wird in der Schlussabrechnung ausgeglichen.