Bedingungen Dritter Musterklauseln

Bedingungen Dritter. Bei der Beanspruchung bestimmter Produkte oder Zusatzdienste hat der Kunde die Nutzungs-, Lizenz- oder Geschäftsbedingungen von Drittanbietern (Domain-Vergabestelle, SSL-Zertifizierungsstelle, Software-Hersteller, Rechenzentrumsbetreiber) zu anerkennen, worauf in der Regel separat hingewiesen bzw. die Einwilligung separat eingeholt wird. Betreffend Domain-Registrierungen ist insbesondere auf die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle bzw. Registerbetreiberin, abhängig von der Domain-Endung, zu verweisen, welche der Kunde ausdrücklich anerkennt. Folgend die wichtigsten spezifischen Verweise hierzu: .ch und .li xxxxx://xxx.xxx.xx/xxx/xx/xxx-xxxxxxxx/xxxxxxxx/xxxxx/XXXXXX_XXX_xx.xxx .com xxxx://xxx.xxxxx.xxx/xx/xxxx/xxxxxxxxxx/xxx/ .net xxxx://xxx.xxxxx.xxx/xx/xxxx/xxxxxxxxxx/xxx/ .org xxxx://xxx.xxxxx.xxx/xx/xxxx/xxxxxxxxxx/xxx/ .info xxxx://xxx.xxxxx.xxx/xx/xxxx/xxxxxxxxxx/xxxx/ .biz xxxx://xxx.xxxxx.xxx/xx/xxxx/xxxxxxxxxx/xxx/ .name xxxx://xxx.xxxxx.xxx/xx/xxxx/xxxxxxxxxx/xxxx/ .com bis .name xxxxx://xxx.xxxxx.xxx/xx/xxxx/xxxx/xxxx/xxxxxx .com bis .name xxxxx://xxxxxxx.xxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxx/xxxxxx-00xxx00.xxx
Bedingungen Dritter. 1. Soweit XxxxXX auf Wunsch des Kunden Leistungen Dritter in Anspruch nimmt, gelten die Bedingungen des Dritten auch für den Kunden (z.B. Nutzungsbedingungen von Software, Bedingungen der Domainvergabestelle, etc.).
Bedingungen Dritter. 6.1 Dienstleistungen Dritter und verlinkte Webseiten. Salve kann über die Dienstleistung Tools bereitstellen, die es Ihnen ermöglichen, Informationen, einschließlich Benutzerinhalte, an Dienste Dritter zu exportieren. Durch die Nutzung eines dieser Tools erklären Sie sich damit einverstanden, dass Salve diese Informationen zum Zweck der Bereitstellung der Nutzung dieser Tools an den entsprechenden Drittanbieter weitergeben darf. Die Dienstleistung kann auch Links zu Webseiten Dritter enthalten. Verlinkte Webseiten unterliegen nicht der Kontrolle von Salve und Salve ist nicht für deren Inhalt verantwortlich.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen