Common use of Bedingungsanpassung Clause in Contracts

Bedingungsanpassung. 4.6.1 Der Versicherer ist berechtigt, - bei Änderung von Gesetzen, auf denen die Bestimmungen des Versicherungsvertrages beruhen, - bei unmittelbar den Versicherungsvertrag betreffenden Ände- rungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Verwal- tungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sicht bzw. der zuständigen Landesaufsichtsbehörde oder der Kartellbehörde, - im Fall der Unwirksamkeit von Bedingungen sowie - zur Abwendung einer kartell- oder aufsichtsbehördlichen Beanstandung die davon betroffenen Regelungen mit Wir- kung für bestehende Verträge zu ergänzen oder zu erset- zen. Die neuen Bedingungen sollen den ersetzten rechtlich und wirtschaftlich weitestgehend entsprechen. Sie dürfen die Versicherten auch unter Berücksichtigung der bisherigen Aus- legung in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht nicht unzu- mutbar benachteiligen.

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Samples: verbraucherforum-info.de, www.vergleichen-und-sparen.de

Bedingungsanpassung. 4.6.1 Der Versicherer ist berechtigt, - bei Änderung von Gesetzen, auf denen die Bestimmungen des Versicherungsvertrages Ver- sicherungsvertrages beruhen, - bei unmittelbar den Versicherungsvertrag betreffenden Ände- rungen Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Verwal- tungspraxis Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sicht Finanzdienstleistungsaufsicht bzw. der zuständigen Landesaufsichtsbehörde oder der Kartellbehörde, - im Fall der Unwirksamkeit von Bedingungen sowie - zur Abwendung einer kartell- oder aufsichtsbehördlichen Beanstandung Beanstan- dung die davon betroffenen Regelungen mit Wir- kung Wirkung für bestehende Verträge zu ergänzen oder zu erset- zenersetzen. Die neuen Bedingungen sollen den ersetzten rechtlich und wirtschaftlich weitestgehend entsprechenent- sprechen. Sie dürfen die Versicherten auch unter Berücksichtigung der bisherigen Aus- legung Auslegung in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht nicht unzu- mutbar unzumutbar benachteiligen.

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Samples: www.tierversicherungen-schewe.de, www.pferd-versichert.de

Bedingungsanpassung. 4.6.1 19.1 Der Versicherer ist berechtigt, berechtigt - bei Änderung Änderungen von Gesetzen, auf denen die Bestimmungen des Versicherungsvertrages Versicherungsver- tragsgesetzes (VVG) beruhen, - bei unmittelbar den Versicherungsvertrag betreffenden Ände- rungen Änderungen der höchstrichterlichen höchstrich- terlichen Rechtsprechung, der Verwal- tungspraxis Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sicht bzw. der zuständigen Landesaufsichtsbehörde Finanzdienst- leistungsaufsicht oder der KartellbehördeKartellbehörden, - im Fall der Unwirksamkeit von Bedingungen sowie Bedingungen, - zur Abwendung einer kartell- oder aufsichtsbehördlichen Beanstandung Beanstandung, die davon betroffenen Regelungen der AVB Musikinstrumente mit Wir- kung Wirkung für bestehende Verträge zu ergänzen oder zu erset- zenersetzen. Die neuen Bedingungen sollen den ersetzten rechtlich recht- lich und wirtschaftlich weitestgehend entsprechen. Sie dürfen die Versicherten auch unter Berücksichtigung der bisherigen Aus- legung Auslegung in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht nicht unzu- mutbar unzumutbar benachteiligen.

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Samples: www.stadtmusik-loeffingen.de