Beginn des Versicherungsschutzes, Prämienzahlung B 1-1 Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebe- nen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspä- teter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie. B 1 2 Prämienzahlung, Versicherungsperiode
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Hausratversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes, Prämienzahlung B 1-1 Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebe- nen angege- benen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspä- teter verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie.
B 1 2 Prämienzahlung, Versicherungsperiode
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Beginn des Versicherungsschutzes, Prämienzahlung B 1-1 Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebe- nen angege- benen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspä- teter verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie.
B 1 2 Prämienzahlung, Versicherungsperiode
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Samples: Hausratversicherung