Beginn des Versicherungsschutzes, Prämienzahlung B 1-1 Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebe- nen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspä- teter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie.
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Beginn des Versicherungsschutzes, Prämienzahlung B 1-1 Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebe- nen angege- benen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspä- teter verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie.
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