Common use of Beginn und Dauer der Leistung Clause in Contracts

Beginn und Dauer der Leistung. 2.1.3.1 Wir zahlen die Unfallrente • ab dem 13. Monat nach dem Unfallereignis • monatlich im Voraus. 2.2.3.2 Wir zahlen die Unfallrente • bis zum Ende des Monats, in dem die Versicherte Person stirbt. Stirbt die Versicherte Person nach Ablauf der Rentengarantie- zeit (Punkt 2.9), wird die lebenslange Unfallrente 2 Monate über den Monat, in dem die Versicherte Person stirbt, hinaus ge- zahlt. • bis zum Ende des Monats, in dem wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund einer Neubemessung nach Punkt 9.4 der unfallbeding- te Invaliditätsgrad unter 40 % gesunken ist. Wir sind berechtigt, zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug Lebensbescheinigungen anzufordern. Wenn Sie uns diese Bescheinigung nicht unverzüglich zusenden, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit. Weitere Informatio- nen finden Sie unter Ziffer 7.6.

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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung

Beginn und Dauer der Leistung. 2.1.3.1 2.1.4.3.1 Wir zahlen die Unfallrente • Unfall-Rente − rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem 13. Monat nach dem Unfallereignis • sich der Unfall ereignet hat, und danach − monatlich im Voraus. 2.2.3.2 2.1.4.3.2 Wir zahlen die Unfallrente • Unfall-Rente bis zum Ende des dritten Monats, in dem die Versicherte versicherte Person stirbt. Stirbt die Versicherte versicherte Person nach Beginn der Rentenzahlung, aber vor Ablauf der Rentengarantie- zeit von 10 Jahren Rentenbezug (Punkt 2.9vom Unfallmonat an gerechnet), wird zahlen wir die lebenslange Unfallrente 2 Monate über den MonatUnfall-Rente so lange weiter, in dem die Versicherte Person stirbt, hinaus ge- zahlt. • bis zum Ende des Monats, in dem 10 Jahre Rentenbezug erreicht sind oder − wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund einer Neubemessung nach Punkt Ziffer 9.4 der unfallbeding- te unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 40 % 50 Prozent gesunken ist. Wir sind berechtigt, zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug Lebensbescheinigungen anzufordern. Wenn Sie uns diese die Bescheinigung nicht unverzüglich zusenden, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit. Weitere Informatio- nen finden Sie unter Ziffer 7.6.

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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung

Beginn und Dauer der Leistung. 2.1.3.1 2.1.4.1.3.1 Wir zahlen die Unfallrente • Unfall-Rente — rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem 13. Monat nach dem Unfallereignis • sich der Unfall ereignet hat, und danach — monatlich im Voraus. 2.2.3.2 2.1.4.1.3.2 Wir zahlen die Unfallrente • Unfall-Rente bis zum Ende des dritten Monats, in dem die Versicherte versicherte Person stirbt. Stirbt die Versicherte versicherte Person nach Beginn der Rentenzahlung, aber vor Ablauf der Rentengarantie- zeit von 10 Jahren Rentenbezug (Punkt 2.9vom Unfallmonat an gerechnet), wird zahlen wir die lebenslange Unfallrente 2 Monate über den MonatUnfall-Rente so lange weiter, in dem die Versicherte Person stirbt, hinaus ge- zahlt. • bis zum Ende des Monats, in dem 10 Jahre Rentenbezug erreicht sind oder — wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund einer Neubemessung nach Punkt Ziffer 9.4 der unfallbeding- te unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 40 % 50 Prozent gesunken ist. Wir sind berechtigt, zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug Lebensbescheinigungen anzufordern. Wenn Sie uns diese die Bescheinigung nicht unverzüglich zusenden, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit. Weitere Informatio- nen finden Sie unter Ziffer 7.6.

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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung

Beginn und Dauer der Leistung. 2.1.3.1 2.4.1 Wir zahlen die Unfallrente > rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem 13. Monat nach dem Unfallereignis • sich der Unfall ereignet hat, und danach > monatlich im Voraus. 2.2.3.2 2.4.2 Wir zahlen die Unfallrente bis zum Ende des Monats, in dem eines der nachfolgenden Ereignisse eintritt: > die Versicherte versicherte Person stirbthat das 67. Stirbt Lebensjahr vollen- det oder > die Versicherte versicherte Person nach Ablauf der Rentengarantie- zeit (Punkt 2.9), wird die lebenslange Unfallrente 2 Monate über den Monat, in dem die Versicherte Person stirbt, hinaus ge- zahlt. • bis zum Ende des Monats, in dem stirbt oder > wir teilen Ihnen mitteilenmit, dass aufgrund einer Neubemessung Neubemes- sung nach Punkt Ziffer 9.4 AUB 2017 der unfallbeding- te Invaliditätsgrad unfallbedingte Invaliditatsgrad unter 40 50% gesunken ist. Wir sind berechtigt, zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug Lebensbescheinigungen anzufordernanzufor- dern. Wenn Sie uns diese die Bescheinigung nicht unverzüglich unverzüg- lich zusenden, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit. Weitere Informatio- nen finden Sie unter Ziffer 7.6.

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Samples: VPV Vital / VPV Vital Junior Conditions and Consumer Information