Behinderungsbedingte Mehraufwendungen. (zu Ziffer 2 AUB 2014) Wir übernehmen innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall entstehende Kosten bis zur Höhe von 6.000 EUR, sofern die folgenden Maßnah- men ausschließlich aufgrund der durch den Unfall verursachten Invali- dität erforderlich sind: • behindertengerechter Umbau des Pkw der versicherten Person • behindertengerechter Umbau der Wohnung oder Umzug in eine behindertengerechte Wohnung • Prothesen und Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl), künstliche Organe, Or- gantransplantationen • Schulungs- und Prüfungsgebühren für Umschulungsmaßnahmen inkl. der Kosten für Unterbringung und Verpflegung • Anschaffung eines Blindenhundes. Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restli- chen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leis- tungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch. Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die ver- sicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen. Hat der Unfall zu einem nach Ziffer 2.1.2.2 ermittel- ten unfallbedingten Invaliditätsgrad von mindestens 50 % geführt und wird auf Grund der Unfallfolgen – ein behindertengerechter Umbau des Pkw der versicherten Person, – ein behindertengerechter Umbau der Wohnung der versicherten Person oder der Umzug in eine behindertengerechte Wohnung, – eine behindertengerechte Fortbildung wie Ge- bärdensprache oder Blindenschrift, – die Anschaffung und Ausbildung eines erforder- lichen Blindenhundes medizinisch notwendig, erstatten wir hierfür entste- hende Kosten bis zu drei Jahre vom Unfalltag an ge- rechnet bis zur Höhe von 50.000 EUR. Die Leistung wird bei entsprechendem Nachweis der medizinischen Notwendigkeit erbracht.
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen. In Erweiterung von Ziffer 2 AUB CIF4ALL 2021 gilt Folgendes:
23.1 Die folgenden, innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall entstehenden, nachgewiesenen Kosten übernehmen wir bis zur Höhe von 2.500,– €, sofern die Maßnahmen aus- schließlich aufgrund der durch den Unfall verursachten In- validität (Ziffer 2.1 AUB CIF4ALL 2021) erforderlich sind:
23.2 Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, wer- den nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
23.3 Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Ver- träge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
23.4 Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leistungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen zu Ziffer 2 AUB 2013 (Stand 01-2013)
1. Die folgenden innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall entstehen- den Kosten übernehmen wir bis zur Höhe von 3.000,- EURO, sofern die Maßnahmen ausschließlich aufgrund der durch den Unfall verur- sachten Invalidität (Ziffer 2.1 AUB 2013 (Stand 01-2013)) erforderlich sind:
a) behindertengerechter Umbau des Pkw der versicherten Person,
b) behindertengerechter Umbau der Wohnung oder Umzug in eine behindertengerechte Wohnung,
c) Prothesen und Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl),
d) Reparatur von Xxxxxxxxx Wenn die versicherte Person bereits eine Prothese tragen musste und diese durch einen vertragsgemäßen Unfall beschädigt wurde, übernehmen wir die Kosten für die Reparatur bis zu einer Höhe von höchstens 2.500,- EURO. Voraussetzung für die Leistung ist, dass kein Dritter (Krankenkasse etc.) zur Leistung verpflichtet ist.
e) Schulungs- und Prüfungsgebühren für Umschulungsmaßnahmen.
2. Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die rest- lichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
3. Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die ver- sicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrags erbracht.
4. Der im Versicherungsschein festgelegte Höchstbetrag für den Kos- tenersatz nimmt an einer dynamischen Erhöhung von Leistungen und Beitrag nicht teil.
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen. Die folgenden, innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall entstehenden Kosten übernehmen wir bis zur Höhe von 50.000,- €, sofern die Maßnahmen ausschließlich aufgrund der durch den Unfall verursachten Invalidität von Ziffer 2.1 (AUB CIF:PRO 2018 ) erforderlich sind:
a) behindertengerechter Umbau des PKW der versicherten Person,
b) behindertengerechter Umbau der Wohnung oder Umzug in eine behindertengerechte Wohnung,
c) Prothesen und Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl), künstliche Organe und Organtransplantationen. Die Erstattung der Kosten für künstliche Organe und Organtransplantationen erfolgt unter der Voraussetzung, dass wir eine Neufeststellung der Invalidität in Verlängerung der Frist nach Ziffer 9.4 AUB CIF:PRO 2018 noch bis zu einem Jahr nach der Operation verlangen können.
d) Schulungs- und Prüfungsgebühren für Umschulungsmaßnahmen.
e) Blindenhund Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatz- pflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch. Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Ver- trag erbracht. Der festgelegte Höchstbetrag für den Kostenersatz nimmt an einer dynamischen Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen. Psychologische Soforthilfe nach räuberischem Überfall / Geiselnahme Rehamanagement Die Ziffer 2 GUB 2014 wird wie folgt erweitert: Hat ein Unfallereignis im Sinne der Ziffern 1.3 oder 1.4 GUB 2014 zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% nach den Ziffern 2.1.1., und 2.1.2. GUB 2014 geführt, so übernehmen wir bis zur Höhe von 10.000 EUR die erforderlichen Kosten für – den behindertengerechten Umbau des PKW der versicherten Person und – den behindertengerechten Umbau der Wohnung der versicherten Person oder den Umzug in eine behin- dertengerechte Wohnung – Prothesen und Hilfsmittel – Maßnahmen zur beruflichen Umschulung, sofern diese Maßnahme ausschließlich auf die durch den Unfall eingetretene Invalidität zurückzuführen ist. Die Leistung wird nur bei entsprechendem Nachweis der medizinischen Notwendigkeit erbracht. Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, so können Sie den Erstattungsanspruch gegen uns nur wegen der restlichen Kosten geltend machen. Bestreitet ein anderer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht, so können Sie sich unmittelbar an uns halten. Bestehen für die betroffene versicherte Person bei unserer Gesellschaft noch weitere Unfallversicherungs- verträge, so kann die Leistung nur aus einem dieser Verträge erbracht werden. Der oben genannte Höchstbetrag für den Kostenersatz nimmt an einem für andere Leistungsarten verein- barten Zuwachs von Leistung und Beitrag nicht teil. Die Ziffer 2 GUB 2014 wird wie folgt erweitert: Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf psychologische Soforthilfe für die versicherte Person unmittelbar nach einem räuberischen Überfall oder nach einer Geiselnahme, deren Opfer sie geworden ist. Ersetzt werden die Kosten für die ersten 10 Sitzungen nach dem Überfall bzw. der Geiselnahme. Die Ziffer 2 GUB 2014 wird wie folgt erweitert: Unser Rehamanagement navigiert und begleitet Verunfallte durch das System der Sozialleistungsträger und Leistungserbringer während des gesamten Genesungsprozesses. Ziel ist es, eine optimale Versorgungs- situation zu schaffen, um damit eine schnellstmögliche Genesung zu fördern.
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen. Die folgenden, innerhalb von drei Jahren nach einem Unfall entstehenden Kosten übernimmt der Versi- cherer bis zu jener Höhe, die im Versicherungs- schein bezeichnet ist, sofern die Maßnahmen aus- schließlich aufgrund der durch den Unfall verursach- ten dauernden Invalidität von mind. 50 % (Art. 7, oh- ne Progressionsstaffel), erforderlich sind:
a) behindertengerechter Umbau des Pkw der ver- sicherten Person;
b) behindertengerechter Umbau der Wohnung oder Umzug in eine behindertengerechte Woh- nung. Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten bezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch. Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung aus einem Vertrag erbracht.
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen. Führt ein Unfall bei Vereinbarung des PLUS-Tarifs zu einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent im Sinne von Ziffer 2.1 und wird aufgrund der Unfallfolgen ▪ ein behindertengerechter Umbau des Kraftfahrzeugs der versicherten Person, ▪ ein behindertengerechter Umbau der Wohnung der ver- sicherten Person oder der Umzug in eine behinderten- gerechte Wohnung medizinisch notwendig, erstatten wir hierfür entstehende Kosten bis zu drei Jahre vom Unfalltag an gerechnet bis zur Höhe von 20.000 EUR. Voraussetzung ist, dass ein Dritter (z.B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungs- pflicht bestreitet. Bestehen für die versicherte Person bei unserer Gesellschaft mehrere Unfallversicherungen, kön- nen die behinderungsbedingten Mehraufwendungen nur aus einem dieser Verträge verlangt werden.
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen. Kosmetische Operationen und Zahnersatz
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen. Kosmetische Operationen und Zahnersatz 18. Progressive Invaliditätsstaffel 225%