Behinderungsbedingte Mehraufwendungen Musterklauseln

Behinderungsbedingte Mehraufwendungen. (zu Ziffer 2 AUB 2014) Wir übernehmen innerhalb von 4 Jahren nach dem Unfall entstehende Kosten bis zur Höhe von 30.000 EUR, sofern die folgenden Maßnah- men ausschließlich aufgrund der durch den Unfall verursachten Invali- dität erforderlich sind: • behindertengerechter Umbau des Pkw der versicherten Person • behindertengerechter Umbau der Wohnung oder Umzug in eine behindertengerechte Wohnung • Prothesen, Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl), künstliche Organe, Organ- transplantation • Schulungs- und Prüfungsgebühren für Umschulungsmaßnahmen inkl. der Kosten für Unterbringung und Verpflegung • Anschaffung eines Blindenhundes. Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restli- chen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leis- tungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch. Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die ver- sicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen. Hat der Unfall zu einem nach Ziffer 2.1.2.2 ermittel- ten unfallbedingten Invaliditätsgrad von mindestens 50 % geführt und wird auf Grund der Unfallfolgen – ein behindertengerechter Umbau des Pkw der versicherten Person, – ein behindertengerechter Umbau der Wohnung der versicherten Person oder der Umzug in eine behindertengerechte Wohnung, – eine behindertengerechte Fortbildung wie Ge- bärdensprache oder Blindenschrift, – die Anschaffung und Ausbildung eines erforder- lichen Blindenhundes medizinisch notwendig, erstatten wir hierfür entste- hende Kosten bis zu drei Jahre vom Unfalltag an ge- rechnet bis zur Höhe von 50.000 EUR. Die Leistung wird bei entsprechendem Nachweis der medizinischen Notwendigkeit erbracht.
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen. In Erweiterung von Ziffer 2 AUB CIF4ALL 2021 gilt Folgendes: – behindertengerechter Umbau des Pkw der versicherten Person; – behindertengerechter Umbau der Wohnung oder Umzug in eine behindertengerechte Wohnung; – Prothesen und Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl); – Schulungs- und Prüfungsgebühren für Umschulungsmaß- nahmen.
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen zu Ziffer 2 AUB 2013 (Stand 01-2013)
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen. In Erweiterung von Ziff. 2 AUB 2008 gilt Folgendes:
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen. 16. Kosmetische Operationen und Zahnersatz
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen. Psychologische Soforthilfe nach räuberischem Überfall / Geiselnahme Rehamanagement Die Ziffer 2 GUB 2014 wird wie folgt erweitert: Hat ein Unfallereignis im Sinne der Ziffern 1.3 oder 1.4 GUB 2014 zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% nach den Ziffern 2.1.1., und 2.1.2. GUB 2014 geführt, so übernehmen wir bis zur Höhe von 10.000 EUR die erforderlichen Kosten für – den behindertengerechten Umbau des PKW der versicherten Person und – den behindertengerechten Umbau der Wohnung der versicherten Person oder den Umzug in eine behin- dertengerechte Wohnung – Prothesen und Hilfsmittel – Maßnahmen zur beruflichen Umschulung, sofern diese Maßnahme ausschließlich auf die durch den Unfall eingetretene Invalidität zurückzuführen ist. Die Leistung wird nur bei entsprechendem Nachweis der medizinischen Notwendigkeit erbracht. Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, so können Sie den Erstattungsanspruch gegen uns nur wegen der restlichen Kosten geltend machen. Bestreitet ein anderer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht, so können Sie sich unmittelbar an uns halten. Bestehen für die betroffene versicherte Person bei unserer Gesellschaft noch weitere Unfallversicherungs- verträge, so kann die Leistung nur aus einem dieser Verträge erbracht werden. Der oben genannte Höchstbetrag für den Kostenersatz nimmt an einem für andere Leistungsarten verein- barten Zuwachs von Leistung und Beitrag nicht teil. Die Ziffer 2 GUB 2014 wird wie folgt erweitert: Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf psychologische Soforthilfe für die versicherte Person unmittelbar nach einem räuberischen Überfall oder nach einer Geiselnahme, deren Opfer sie geworden ist. Ersetzt werden die Kosten für die ersten 10 Sitzungen nach dem Überfall bzw. der Geiselnahme. Die Ziffer 2 GUB 2014 wird wie folgt erweitert: Unser Rehamanagement navigiert und begleitet Verunfallte durch das System der Sozialleistungsträger und Leistungserbringer während des gesamten Genesungsprozesses. Ziel ist es, eine optimale Versorgungs- situation zu schaffen, um damit eine schnellstmögliche Genesung zu fördern.
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen. 17. Kosmetische Operationen und Zahnersatz 18. Progressive Invaliditätsstaffel 225%
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen. Die folgenden, innerhalb von drei Jahren nach einem Unfall entstehenden Kosten übernimmt der Versi- cherer bis zu jener Höhe, die im Versicherungs- schein bezeichnet ist, sofern die Maßnahmen aus- schließlich aufgrund der durch den Unfall verursach- ten dauernden Invalidität von mind. 50 % (Art. 7, oh- ne Progressionsstaffel), erforderlich sind:
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen. Die folgenden, innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall entstehenden Kosten übernehmen wir bis zur Höhe von 50.000,- €, sofern die Maßnahmen ausschließlich aufgrund der durch den Unfall verursachten Invalidität von Ziffer 2.1 (AUB CIF:PRO 2018 ) erforderlich sind: