Beratungsfreies Geschäft Musterklauseln

Beratungsfreies Geschäft. Erfordert der Erwerb von Fondsanteilen die Durchführung eines Angemessenheits­ tests, so wird die Bank diesen Test umgehend anbieten. Solange der Kunde keine Mitteilung über ein Ergebnis des Angemessenheitstests erhält oder die Bank den Angemessenheitstest nicht zurückerhalten hat, weist die Bank bereits jetzt darauf hin, dass eine kundenbezogene Prüfung der Kenntnisse und Erfahrungen hinsicht­ lich der Einschätzung der Risiken im Zusammenhang mit der Art der Finanzanlage nicht möglich ist. Der Kunde kann diese Finanzinstrumente dennoch in eigenem Ermessen erwerben.
Beratungsfreies Geschäft. Die Raisin Bank erbringt im Rahmen des Depots ausschließlich Leistungen im Sinne von § 63 Abs. 10 Wertpapierhandelsgesetz („beratungsfreies Geschäft”). Zur Verfügung gestellte Informationen, z. B. Broschüren, Marktkommentare, Charts, Analysen, Fondsporträts etc., die über die Informationspflichten der Raisin Bank nach § 63 Abs. 7 Wertpapierhandelsgesetz hinausgehen, stellen keine Anlageberatung dar, sondern sollen dem Kunden lediglich die selbständige Anlageentscheidung erleichtern.
Beratungsfreies Geschäft. Ich nehme/Wir nehmen zur Kenntnis, dass, sofern der Erwerb von Fondsanteilen einen Angemessenheitstest erfordert, die FFB bereits jetzt darauf hinweist, dass eine kundenbezogene Prü- fung der Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich der Einschätzung der Risiken im Zusammenhang mit der Art der Finanzanlage nicht möglich ist, solange die FFB keinen Angemessen- heitstest von mir/uns erhalten hat und der Erwerb dieser Finanzinstrumente in meinem/unserem eigenen Ermessen erfolgt. Ich nehme/Wir nehmen zur Kenntnis, dass Anlagen in Investmentfonds erst nach Kenntnisnahme der Wesentlichen Anlegerinformationen, der Vorab-Kosteninformation und der Basisinforma- tionen erfolgen können. Die Basisinformationen werde ich/werden wir online in meinem/unserem persönlichen Bereich der mir/uns zur Verfügung gestellten Internetanwendung abrufen oder per Post erhalten. ✐ Sofern ich/wir vor Erhalt der Basisinformationen bereits einen Kaufauftrag erteile/n, bestätige ich/bestätigen wir hiermit, über die für den Erwerb des Finanzinstruments notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen, es sei denn, ich habe/wir haben vor Ausführung des Auftrags eine anderslautende Erklärung abgegeben, um von der FFB zu erfahren, ob die Zielmarktkriterien des Fonds auf mich/uns zutreffen. Übrige Verkaufsdokumente, deren Übergabe vor Auftragserteilung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, kann ich/können wir auf Anforderung von meinem/ unserem Vermittler erhalten.
Beratungsfreies Geschäft. Bei der Durchführung von Aufträgen, denen keine persönliche Empfehlung der Alpen Privatbank (Anlageberatung) zugrunde liegt, holt die Alpen Privatbank vom Kunden lediglich Informationen zu seiner Erfahrung und seinen Kenntnissen in Bezug auf das gewünschte Finanzinstrument ein. Anhand dieser Informationen beurteilt die Alpen Privatbank, ob der Kunde über die erforder- liche Erfahrung und die erforderlichen Kenntnisse verfügt, um die Risiken im Zusammenhang mit dem gewünschten Finanz- instrument zu verstehen (Angemessenheitsprüfung). Es er- folgt jedoch keine Prüfung, ob das gewünschte Finanzinstrument (Wertpapier) seinen Anlagezielen, finanziellen Verhältnissen und seiner Risikotoleranz entspricht. Auch Wertpapiere, die die Alpen Privatbank über Wunsch des Kunden ohne persönliche Empfehlung (Anlageberatung) anbietet, werden nicht darauf hin überprüft, ob sie den Anlagezielen, finanziellen Verhältnis- sen und der Risikotoleranz des Kunden entsprechen.
Beratungsfreies Geschäft. Z 27. (1) Von der Hypo Vorarlberg im Rahmen von Hypo Internet-Brokerage verfügbar gemachte Informationen, insbe- sondere Kundeninformationsdokumente nach dem Wertpapieraufsichts- oder dem Investmentfondsgesetz, sind ihrer Natur nach nicht geeignet, eigenständige Entscheidungen zu ersetzen. Sie stellen keine Beratung oder Empfehlung dar.
Beratungsfreies Geschäft. Der Erwerb von Anteilen kann die Durchführung eines Angemessenheitstests erfordern. Dieser wird durch den zuständigen Vermittler (Wertpapierdienstleis- tungsunternehmen) durchgeführt. Da die Bank einen Angemessenheitstest nicht durchführt, weist sie bereits jetzt darauf hin, dass eine Beurteilung der Angemes- senheit nicht durch die Bank erfolgt. Ob das Finanzinstrument für den Kunden angemessen ist, wird daher von der Bank dem Kunden nicht mitgeteilt.
Beratungsfreies Geschäft. Die Sutor Bank führt im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung grundsätzlich lediglich Weisungen des Anlegers aus und erbringt keine Beratung bei der Anlage in Tages-, Fest- oder Kündigungsgelder bei anderen Banken, es sei denn, dies wird gesondert vereinbart. Eine Verpflichtung zur Prüfung der Angemessenheit der Geldanlagen besteht im Rahmen dieses beratungsfreien Ge- schäfts für die Sutor Bank nicht.