Common use of Bergungskosten Clause in Contracts

Bergungskosten. Kosten durch: ◼ von der Gesellschaft oder von staatlicher Seite geforderte Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung der Folgen des Schadensfalls, ◼ angemessene Maßnahmen, die auf Initiative des Versicherten zur Vermeidung des Schadensfalls oder zur Vermeidung oder Minderung von dessen Folgen ergriffen werden, sofern diese Maßnahmen dringenden Charakter haben, d. h., dass der Versicherte sie unverzüglich ergreifen muss und keine Möglichkeit hat, die Gesellschaft zu verständigen und ihre vorherige Zustimmung einzuholen, um seinen Interessen nicht zu schaden. ◼ Sofern es sich um Maßnahmen zur Vermeidung eines Schadensfalls handelt, muss außerdem unmittelbare Gefahr drohen, d. h., dass bei Nichtergreifen dieser Maßnahmen sofort und gewiss ein Schadensfall eintreten würde.

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