Common use of Bergungskosten Clause in Contracts

Bergungskosten. 10.4.1 Voraussetzungen für die Leistung: 10.4.1.1 Die versicherte Person hat einen Unfall erlitten oder ihr drohte ein Un- fall oder ein Unfall war nach den konkreten Umständen zu vermuten. Der versicherten Person sind notwendige Kosten für ihre Rettung, Bergung oder die Suche nach ihr entstanden. 10.4.1.2 Ein Dritter (z. B. ein anderer Versicherer) ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungspflicht oder hat seine Leistung erbracht, diese hat aber zur Begleichung der Kosten nicht ausgereicht. 10.4.2 Art und Höhe der Leistung: Ersetzt werden in den Tarifen BASIC, PREMIUM und HAFTPFLICHT/ UNFALL Kosten bis zu insgesamt 5.000,– € für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlichrechtlichen oder privatrechtlich or- ganisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden.

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Samples: Reiseversicherung, Versicherungsbedingungen Zur Reiseversicherung

Bergungskosten. 10.4.1 Voraussetzungen für die Leistung: 10.4.1.1 Die versicherte Person hat einen Unfall erlitten oder ihr drohte ein Un- fall oder ein Unfall war nach den konkreten Umständen zu vermuten. Der versicherten Person sind notwendige Kosten für ihre Rettung, Bergung oder die Suche nach ihr entstanden. 10.4.1.2 Ein Dritter (z. B. ein anderer Versicherer) ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungspflicht oder hat seine Leistung erbracht, diese hat aber zur Begleichung der Kosten nicht ausgereicht. 10.4.2 Art und Höhe der Leistung: Ersetzt werden in den Tarifen BASICBASIC PLUS, PREMIUM, PREMIUM PLUS und HAFTPFLICHT/ HAFTPFLICHT/UNFALL Kosten bis zu insgesamt 5.000,– € für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlichrechtlichen oder privatrechtlich or- ganisierten organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden.

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Samples: Reiseversicherung

Bergungskosten. 10.4.1 9.4.1 Voraussetzungen für die Leistung: 10.4.1.1 9.4.1.1 Die versicherte Person hat einen Unfall erlitten oder ihr drohte ein Un- fall oder ein Unfall war nach den konkreten Umständen zu vermuten. Der versicherten Person sind notwendige Kosten für ihre Rettung, Bergung oder die Suche nach ihr entstanden. 10.4.1.2 9.4.1.2 Ein Dritter (z. B. ein anderer Versicherer) ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungspflicht oder hat seine Leistung erbracht, diese hat aber zur Begleichung der Kosten nicht ausgereicht. 10.4.2 9.4.2 Art und Höhe der Leistung: Ersetzt werden in den Tarifen BASIC, PREMIUM und HAFTPFLICHT/ UNFALL Kosten bis zu insgesamt 5.000,– € für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlichrechtlichen oder privatrechtlich or- ganisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden.

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Samples: Reiseversicherung