Common use of Bergungskosten Clause in Contracts

Bergungskosten. Der Versicherer leistet Ersatz bis zur vereinbarten Höhe von € 5.000,- für Such-, Rettungs- und Bergungskosten, wenn die versicherte Person nach einem Unfall gerettet oder geborgen werden muss, oder wenn die versicherte Person vermisst wird und zu befürchten ist, dass ihr etwas zugestoßen ist.

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Bergungskosten. Der Versicherer leistet Ersatz bis zur vereinbarten Höhe von € 5.000,- 5.000,– für Such-, Rettungs- und Bergungskosten, wenn die versicherte Person nach einem Unfall gerettet oder geborgen werden muss, muss oder wenn die versicherte versicher- te Person vermisst wird und zu befürchten ist, dass ihr etwas zugestoßen ist.

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