Bergungskosten. 1. Hat die versicherte Person einen unter den Versicherungsvertrag fallenden Unfall erlitten, ersetzt die HanseMerkur bis zur Höhe des vertraglich vereinbarten Betrages die entstandenen notwendigen Kosten für:
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Samples: www.berliner-sparkasse.de, portal.lbb.de
Bergungskosten. 1. Hat die versicherte Person einen unter den Versicherungsvertrag Versicherungsver- trag fallenden Unfall erlitten, ersetzt die HanseMerkur bis zur Höhe des vertraglich vereinbarten Betrages von 5.000,– EUR die entstandenen notwendigen Kosten für:
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Samples: www.reisepolice24.de
Bergungskosten. 1. Hat die versicherte Person einen unter den Versicherungsvertrag fallenden Unfall erlitten, ersetzt die HanseMerkur bis zur Höhe des vertraglich vereinbarten Betrages die entstandenen notwendigen Kosten für:
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Samples: www.auslandskrankenschutz.com