Common use of Beschwerdeverfahren Clause in Contracts

Beschwerdeverfahren. Wenn Sie während Ihrer Reise Anlass zu einer Beschwerde haben, haben Sie uns diese unverzüglich anzuzeigen, damit wir Abhilfe schaffen und das Problem lösen können. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass ein Problem nicht zu dem betreffenden Zeitpunkt gelöst werden kann und Sie sich beschweren möchten, wenden Sie sich bitte innerhalb von 28 Tagen nach Ihrer Rückkehr schriftlich an das Guest Relations Team von Hurtigruten. Die Kontaktdaten hierzu finden Sie unter hier. Wenn dieses Verfahren nicht eingehalten wird, wird uns dadurch eventuell die Möglichkeit genommen, Probleme zu untersuchen und den Grund für Ihre Beschwerde zu beseitigen, während Sie noch an Bord sind. Dadurch werden möglicherweise Ihre Rechte aus dem Vertrag beeinträchtigt. Ihr Anspruch auf eine Preissenkung oder Schadensersatz wird dadurch möglicherweise gemindert oder erlischt ganz. Wenn wir eine Beschwerde bezüglich einer Pauschalreise ablehnen und Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie Beschwerde bei der norwegischen Beschwerdebehörde für Pauschalreisen („Pakkereisenemnda“) erheben. Nähere Informationen hierzu finden Sie (in englischer und deutscher Sprache) auf der Website xxxxx://xxxxxxxxxxxxxx.xx/xxx/xxxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxx/. Entscheidungen der norwegischen Beschwerdebehörde für Pauschalreisen können bei den norwegischen Gerichten eingereicht werden. Außerdem kann der Reisende auch die Internetplattform der EU zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) nutzen. Dies ist insbesondere relevant, wenn der Beschwerdeführer ein in einem anderen EU-/EWR-Staat ansässiger Verbraucher ist. Die Beschwerde ist unter folgendem Link einzureichen: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxx. Wenn der Einschiffungshafen für Ihre Reise in der EU liegt, sind sämtliche Beschwerden bezüglich der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr, in norwegisches Recht umgesetzt durch § 418a des norwegischen Gesetzes über die Seefahrt, innerhalb von 2 Monaten nach Ihrer Rückkehr von der Reise oder dem Datum, an dem die Leistung, auf die sich die Beschwerde bezieht, erbracht wurde oder hätte erbracht werden sollen, schriftlich an uns zu richten. Innerhalb eines (1) Monats nach Eingang der Beschwerde werden wir Ihnen mitteilen, ob Ihrer Beschwerde stattgegeben wurde, ob sie abgelehnt wurde oder ob sie noch bearbeitet wird. Unsere endgültige Antwort auf die Beschwerde erhalten Sie innerhalb von 2 Monaten. Damit wir Ihre Beschwerde bearbeiten können, müssen Sie uns gegenüber vollständige Angaben dazu machen. Die Haftung nach dem Athener Übereinkommen von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See in der Fassung von 1976 (das „Athener Übereinkommen“) oder der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See („VO 392/2009“), in norwegisches Recht umgesetzt durch § 418 des norwegischen Gesetzes über die Seefahrt, einschließlich Ansprüche im Falle des Todes oder von Personenschäden von Passagieren oder des Verlusts oder der Beschädigung von Gepäck verjähren zwei Jahre nach dem Zeitpunkt der Ausschiffung oder andernfalls gemäß den Bestimmungen von Art. 16 des Athener Übereinkommens.

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Beschwerdeverfahren. Wenn 20.1 Beschwerden hinsichtlich aller Aspekte dieser von uns angebotenen Dienstleistung können Sie während bei unserem Kundendienst mittels Instant-Messaging-Nachricht innerhalb unserer Monese-App oder per E-Mail an xxxxxxxxxx@xxxxxx.xxx einreichen. Sobald eine Beschwerde eingereicht wurde, wird Sie über E-Mail abgefertigt. 20.2 Alle Beschwerden unterliegen unserem Beschwerdeverfahren. Wir werden Ihnen auf Anfrage eine Kopie unseres Beschwerdeverfahrens zur Verfügung stellen und, falls wir eine Beschwerde von Ihnen erhalten, werden wir das Verfahren bestätigen, wenn wir Ihnen per E-Mail den Erhalt Ihrer Reise Anlass zu Beschwerde bestätigen. Unser Beschwerdeverfahren wird in jedem Fall auf Englisch abgewickelt. 20.3 Wir werden uns mit allen Beschwerden innerhalb einer angemessenen Frist und spätestens innerhalb von 15 Werktagen auseinandersetzen. Falls es sich um eine außergewöhnliche Situation handelt und die Beschwerde habennicht innerhalb des oben genannten Zeitfensters geklärt werden konnte aus Gründen, haben Sie uns diese unverzüglich anzuzeigen, damit wir Abhilfe schaffen und das Problem lösen können. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass ein Problem die Monese nicht zu dem betreffenden Zeitpunkt gelöst werden kann und Sie sich beschweren möchten, wenden Sie sich bitte innerhalb von 28 Tagen nach Ihrer Rückkehr schriftlich an das Guest Relations Team von Hurtigruten. Die Kontaktdaten hierzu finden Sie unter hier. Wenn dieses Verfahren nicht eingehalten wirdverantworten hat, wird Ihnen ein Zwischenbescheid per E-Mail geschickt, in welchem die Gründe für die Verspätung sowie die Frist, zu der Sie eine ausführliche Beantwortung Ihrer Beschwerde bekommen sollten, aufgeführt werden. Diese Frist wird nicht mehr als 35 Werktage ab dem ursprünglichen Erhalt der Beschwerde per E-Mail betragen. 20.4 Wenn es uns dadurch eventuell die Möglichkeit genommennicht gelingt, Probleme zu untersuchen und den Grund für Ihre Beschwerde zu beseitigen, während Sie noch an Bord sind. Dadurch werden möglicherweise Ihre Rechte aus dem Vertrag beeinträchtigt. Ihr Anspruch auf eine Preissenkung oder Schadensersatz wird dadurch möglicherweise gemindert oder erlischt ganz. Wenn wir eine Beschwerde bezüglich einer Pauschalreise ablehnen und Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sindIhrer Zufriedenheit zu klären, können Sie Ihre Beschwerde bei wie folgt einreichen: 20.4.1 falls Ihre Vereinbarung mit Monese und PPS EU besteht, an Ombudsfin mit der norwegischen Beschwerdebehörde für Pauschalreisen („Pakkereisenemnda“) erhebenAnschrift Xxxxx Xxxx XX, Xxxxxxxxx xx Xxx Albert II, no 8, bte. Nähere 2, 1000, Bruxelles oder telefonisch unter +00 0000 0000. Informationen hierzu finden Sie (in englischer zu den Dienstleistungen, die Ombudsfin anbietet, sind verfügbar auf xxx.xxxxxxxxx.xx; oder 20.4.1 falls Ihre Vereinbarung mit Monese und deutscher Sprache) auf PPS UK besteht, an Financial Ombudsman Service mit der Website xxxxx://xxxxxxxxxxxxxx.xx/xxx/xxxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxx/. Entscheidungen der norwegischen Beschwerdebehörde für Pauschalreisen können bei den norwegischen Gerichten eingereicht werden. Außerdem kann der Reisende auch die Internetplattform der EU zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) nutzen. Dies ist insbesondere relevantAnschrift Xxxxxxxx Xxxxx, Xxxxxx X00 0XX oder telefonisch unter 0800 023 4567, wenn der Beschwerdeführer ein in einem anderen EU-/EWR-Staat ansässiger Verbraucher istSie aus dem Vereinigten Königreich anrufen, und +00 000 000 0 000, wenn Sie von außerhalb des Vereinigten Königreichs anrufen. Die Beschwerde ist unter folgendem Link einzureichen: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxx. Wenn der Einschiffungshafen für Ihre Reise in der EU liegtInformationen zu den Dienstleistungen, die Financial Ombudsman Service anbietet, sind sämtliche Beschwerden bezüglich verfügbar auf www.financial- xxxxxxxxx.xxx.xx. 20.5 Ihnen stehen ebenfalls andere Optionen offen, so wie etwa die Möglichkeit, dass Sie eine Beschwerde an die Regulierungsbehörde richten, oder dass Sie versuchen, mittels der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr, in norwegisches Recht umgesetzt durch § 418a des norwegischen Gesetzes über die Seefahrt, innerhalb von 2 Monaten nach Ihrer Rückkehr von ODR Plattform auf xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxx eine alternative Methode der Reise oder dem Datum, an dem die Leistung, auf die sich die Beschwerde bezieht, erbracht wurde oder hätte erbracht werden sollen, schriftlich an uns Streitbeilegung geltend zu richten. Innerhalb eines (1) Monats nach Eingang der Beschwerde werden wir Ihnen mitteilen, ob Ihrer Beschwerde stattgegeben wurde, ob sie abgelehnt wurde oder ob sie noch bearbeitet wird. Unsere endgültige Antwort auf die Beschwerde erhalten Sie innerhalb von 2 Monaten. Damit wir Ihre Beschwerde bearbeiten können, müssen Sie uns gegenüber vollständige Angaben dazu machen. Die Haftung nach dem Athener Übereinkommen von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See in der Fassung von 1976 (das „Athener Übereinkommen“) oder der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See („VO 392/2009“), in norwegisches Recht umgesetzt durch § 418 des norwegischen Gesetzes über die Seefahrt, einschließlich Ansprüche im Falle des Todes oder von Personenschäden von Passagieren oder des Verlusts oder der Beschädigung von Gepäck verjähren zwei Jahre nach dem Zeitpunkt der Ausschiffung oder andernfalls gemäß den Bestimmungen von Art. 16 des Athener Übereinkommens.

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Beschwerdeverfahren. Wenn Sie während Ihrer Reise Anlass zu einer Beschwerde haben, haben Sie uns diese unverzüglich anzuzeigen, damit wir Abhilfe schaffen und das Problem lösen können. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass ein Problem nicht zu dem betreffenden Zeitpunkt gelöst werden kann und Sie sich beschweren möchten, wenden Sie sich bitte innerhalb von 28 Tagen nach Ihrer Rückkehr schriftlich an das Guest Relations Team von Hurtigruten. Die Kontaktdaten hierzu finden Sie unter hier. Wenn dieses Verfahren nicht eingehalten wird, wird uns dadurch eventuell die Möglichkeit genommen, Probleme zu untersuchen und den Grund für Ihre Beschwerde zu beseitigen, während Sie noch an Bord sind. Dadurch werden möglicherweise Ihre Rechte aus dem Vertrag beeinträchtigt. Ihr Anspruch auf eine Preissenkung oder Schadensersatz wird dadurch möglicherweise gemindert oder erlischt ganz. Wenn wir eine Beschwerde bezüglich einer Pauschalreise ablehnen und Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie Beschwerde bei der norwegischen Beschwerdebehörde für Pauschalreisen („Pakkereisenemnda“) erheben. Nähere Informationen hierzu finden Sie (in englischer und deutscher Sprache) auf der Website xxxxx://xxxxxxxxxxxxxx.xx/xxx/xxxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxx/. Entscheidungen der norwegischen Beschwerdebehörde für Pauschalreisen können bei den norwegischen Gerichten eingereicht werden. Außerdem kann der Reisende auch die Internetplattform der EU zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) nutzen. Dies ist insbesondere relevant, wenn der Beschwerdeführer ein in einem anderen EU-/EWR-Staat ansässiger Verbraucher ist. Die Beschwerde ist unter folgendem Link einzureichen: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxx. Wenn der Einschiffungshafen für Ihre Reise in der EU liegt, sind sämtliche Beschwerden bezüglich der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr, in norwegisches Recht umgesetzt durch § 418a des norwegischen Gesetzes über die Seefahrt, innerhalb von 2 Monaten nach Ihrer Rückkehr von der Reise oder dem Datum, an dem die Leistung, auf die sich die Beschwerde bezieht, erbracht wurde oder hätte erbracht werden sollen, schriftlich an uns zu richten. Innerhalb eines (1) Monats nach Eingang der Beschwerde werden wir Ihnen mitteilen, ob Ihrer Beschwerde stattgegeben wurde, ob sie abgelehnt wurde oder ob sie noch bearbeitet wird. Unsere endgültige Antwort auf die Beschwerde erhalten Sie innerhalb von 2 Monaten. Damit wir Ihre Beschwerde bearbeiten können, müssen Sie uns gegenüber vollständige Angaben dazu machen. Die Haftung nach dem Athener Übereinkommen von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See in der Fassung von 1976 (das „Athener Übereinkommen“) oder der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See („VO 392/2009“), in norwegisches Recht umgesetzt durch § 418 des norwegischen Gesetzes über die Seefahrt, einschließlich Ansprüche im Falle des Todes oder von Personenschäden von Passagieren oder des Verlusts oder der Beschädigung von Gepäck verjähren zwei Jahre nach dem Zeitpunkt der Ausschiffung oder andernfalls gemäß den Bestimmungen von Art. 16 des Athener Übereinkommens.

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