Common use of Besonderheiten Clause in Contracts

Besonderheiten. Bei der Abrechnung von Vorhaben zum Bau oder Ausbau von Sportstätten und Sportanlagen können auch Belege, deren Zahlungsdatum bis zu 5 Jahre zurückliegen, abgerechnet werden. Rechnungen, deren Zahlungsdatum mehr als 5 Jahre zurückliegen, sowie Bauvorhaben, bei denen im Vorhinein bekannt ist, dass länger als 5 Jahre abgerechnet werden soll, bedürfen der vorherigen Genehmigung des Kontrollausschusses. Rechnungen über Baumaterial müssen den Vermerk tragen, für welche Sportstätten dieses Material verwendet wurde. Sach- und Haftpflichtversicherungen für Sportstätten können verrechnet werden und sind durch die betreffenden Polizzen (keine Personenversicherungen!) und den Nachweis der geleisteten Prämienzahlungen zu belegen. Bei einem Verkauf von Sportstätten, die aus Besonderen Bundes-Sportförderungsmitteln errichtet wurden, ist der erzielte Verkaufserlös diesen Mitteln wieder zuzuführen. Auf die bestmögliche Verwertung ist Augenmerk zu legen. Die Verkaufsrechnung ist beizulegen. Es wird empfohlen, Baurechnungen über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist hinaus aufzuheben. Bei der Abrechnung von Bauvorhaben ohne Originalrechnungen oder mit anderen Bauträgern ist zu beachten: ♦ Wird ein Bauvorhaben von anderen Bauträgern als dem Förderungsempfänger getragen und vor- oder teilfinanziert und/oder ein vereinbarter Pauschalbetrag an diesen entrichtet, sind zur Abrechnung vorzulegen: • Vertrag mit dem Bauträger, aus welchem die zu leistende Zahlung und die dafür zur Verfügung gestellte Leistung ersichtlich ist • Originalüberweisungsbelege an den Bauträger • Entwertete Originalrechnungen, die auf den Bauträger lauten können • Gibt der Bauträger (zB Gemeinde) die Originalrechnungen nicht aus der Hand, ist eine entwertete Vorschreibung des Rechnungsempfängers in der entsprechenden Höhe vorzulegen. ♦ Wird ein Bauvorhaben durch Kredite finanziert, ist zur Abrechnung des Kredites und seiner Kosten vorzulegen: • Kreditvertrag • Rückzahlungsbelege, Kontoauszüge • Teilentwertete Originalrechnungen der Errichtungskosten in Höhe der Kreditabrechnung. Lehrgänge, sportliche Ausbildungen sowie TrainerInnenkosten Inhalt des Xxxxxx: Fachtagungen, FunktionärInnenschulungen, TrainerInnengehälter und –honorare, sowie SportsekretärInnen. Kosten für Trainingskurse von Aktiven, aber auch die fachlichen Aus- und Fortbildungskurse für TrainerInnen, FunktionärInnen, SchiedsrichterInnen sowie TrainerInnengehälter und – honorare. ♦ SportsekretärInnen ♦ Fahrtkosten und Transportkosten ♦ Aufenthaltskosten ♦ Verpflegungskosten inklusive Zusatzverpflegung ♦ Taschengeld für Lehrgänge im Ausland ♦ TrainerInnengehälter und –honorare ♦ ReferentInnenkosten und -honorare ♦ Medizinische Kosten, Kosten für Physiotherapie und Massage ♦ Sportstätten-, Sportgerätemieten ♦ Organisationskosten (zB Lehrgangsunterlagen, Einladungen etc.) ♦ Versicherung einer Sportlerin/eines Sportlers für einen bestimmten Lehrgang ♦ Saisonkarten (zB Skipässe), wenn Originalrechnung, Kaderliste und eine Übernahmebestätigung der Empfängerin/des Empfängers beiliegt ♦ Sportmedizinische und sportwissenschaftliche Beratung im Zusammenhang mit Lehrgängen ♦ Kfz-Leasing ♦ Sportgerätetransport. ♦ Der Ankauf von CD's für die Durchführung eines Lehrganges (Konto 3d) ♦ Generalversammlungen, Vorstandssitzungen etc. (Konto 3g). Trainingslager von Ausländern in Österreich, deren Kosten im Rahmen von gegenseitigen Absprachen vereinbart wurden, können analog der Bestimmungen für die Abrechnung von Trainingslagern von Inländern abgerechnet werden. Das in dieser Gegenseitigkeit konsumierte Trainingslager österreichischer SportlerInnen ist nachzuweisen (zB durch eine Einladung). Sollten Lehrgänge und Wettkämpfe in Einem abgerechnet werden, gilt betreffend das jeweilige Konto das Überwiegenheitsprinzip. Jeder Abrechnung sind Ausschreibungen, woraus die finanziellen Bedingungen der Teilnahme hervorgehen, beizulegen. Lehrgangsbeiträge sind in den Abrechnungen in Eingang zu stellen. Den Abrechnungen von TrainerInnengehältern und –honoraren, die über einen Lehrgang hinausgehen, sind Verträge oder sonstige schriftliche Vereinbarungen beizulegen, aus denen der Tätigkeitsumfang und die Aufgabenstellung ersichtlich sind. Bei der Verrechnung von TrainerInnengehälter und –honoraren, die auch von „Dritten“ (Bund, Länder, Gemeinden etc.) subventioniert werden, sind die Belege vor der Abrechnung bei der Kontrollkommission bei diesem Förderungsgeber zur Teilentwertung einzureichen. Für die Verrechnung des Restbetrages können durch die Kontrollkommission ausnahmslos nur die von diesem Förderungsgeber teilentwerteten Originalbelege anerkannt werden. Bei derartigen Abrechnungen sind die entsprechenden TrainerInnenverträge beizubringen. Kosten für die Beschickung zu nationalen und internationalen Wettkämpfen (Länderkampf, Welt- und Europameisterschaften, Welt- und Europacups, Turniere, sonstige Repräsentativwettkämpfe) im In- und Ausland beziehungsweise bei der Durchführung internationaler Veranstaltungen im Inland sowie von Bundes- und Landesmeisterschaften und anderen Wettkämpfen auf Bundes- und Landesebene. ♦ Nenngelder für nationale und internationale Veranstaltungen ♦ Fahrt- und Transportkosten ♦ Aufenthaltskosten ♦ Verpflegskosten inklusive Zusatzverpflegung ♦ Organisationskosten (Inland) ♦ KampfrichterInnen- und SpielbeobachterInnengebühren ♦ Ehrenpreise, wie Pokale, Medaillen und Urkunden. ♦ Kosten für TV Produktionen ♦ Vereinsmeisterschaften. Jeder Abrechnung sind jene Ausschreibungen beizulegen, woraus die finanziellen Bedingungen der Teilnahme hervorgehen. KampfrichterInnen- und SchiedsrichteInnengebühren können im Rahmen einer Wettkampfabrechnung nach den von den zuständigen Verbänden festgelegten Sätzen mit LetztverbraucherInnenlisten oder dem Formblatt „Vergütungen“ verrechnet werden (Reglement ist zur Prüfung mitzubringen). Sind bei der Durchführung eines Wettkampfes im Inland Einnahmen (zB durch Eintrittsgelder, Werbung, Fernsehen, usw.) erzielt worden, so sind diese bei der Abrechnung zu belegen und auf dem Formblatt "Kostenzusammenstellung" von den Gesamtkosten in Abzug zu bringen. Sollten Lehrgänge und Wettkämpfe in Einem abgerechnet werden, gilt betreffend das jeweilige Konto das Überwiegenheitsprinzip. In diesem Konto sind die Kosten für die Anmietung von fremden Sportstätten abzurechnen, die nicht im Zusammenhang mit einem Lehrgang und/oder Wettkampf stehen. Kosten für die Benützung von fremden, nicht verbandseigenen Sportstätten, wenn diese über längere Zeiträume angemietet werden. ♦ Mieten ♦ Platz- und HallenwartInnen ♦ Reinigung ♦ Energiekosten ♦ Schadenersätze ♦ Versicherungen für angemietete Sportstätten ♦ Vertragsgebühren. Mietkosten, die bei der Durchführung eines Lehrganges (2b), eines Wettkampfes (3a), einer Tagung (3g) und Sekretariatsmieten (3f) entstehen. Mieten über einen längeren Zeitraum können im NACHHINEIN oder, wenn eine Vorauszahlung verlangt wurde, im VORHINEIN abgerechnet werden. Das Zahlungsdatum muss innerhalb des Verrechnungszeitraumes liegen. ♦ Sportstättenadresse ♦ Grund der Zahlung ♦ Empfangsbestätigung (mit Datum und Unterschrift) ♦ EmpfängerIn ♦ zeitlicher Umfang ♦ Mietverträge, Benützungsübereinkommen oder andere Vereinbarungen sind beizulegen. Kosten beziehungsweise Beträge für Anschaffung, Herstellung und Instandhaltung von Sportgeräten, Ausrüstungsgegenständen, langlebigen Wirtschaftsgütern und Einrichtungsgegenständen sowie die Kosten für deren Betrieb, Versicherung und Wartung. ♦ Sportgeräte und Sportausrüstungen ♦ langlebige Wirtschaftsgüter (zB Rasenmäher, Kopiergeräte, Projektoren) ♦ verbandseigene Kraftfahrzeuge (Kauf, Leasing, Versicherung, Reparaturen) ♦ Reparaturkosten ♦ EDV-Hardware ♦ Leasing (über längere Zeiträume, zB KFZ, EDV, Großgeräte) ♦ Ankündigungstafeln, Vereinstafeln (allfällige Werbeeinnahmen sind gegen zu rechnen). ♦ Verbrauchsmaterial (zB Papier) (Konto 3f) ♦ Serviceverträge für EDV, Telefonanlagen etc (Konto 3f) ♦ Ein- und Aufdruck von Werbung ♦ Betriebskosten bei einzelnen Wettkämpfen (3a) und Lehrgängen (2b). Messestände und Transparente dürfen nur von Bundes- und/oder Landesverbänden abgerechnet werden. Auf der Rechnung (Lieferschein) ist die Warenübernahme oder die erbrachte Leistung verbands-(vereins-)mäßig zu bestätigen. Bei der Verteilung dieser Gegenstände, zB an Vereine, sind Empfangsbestätigungen und/oder Verteilerlisten beizulegen. Bei einem Verkauf von Gegenständen, die aus Besonderen Bundes-Sportförderungsmitteln angeschafft wurden, ist der Verkaufserlös diesen Mitteln wieder zuzuführen. Auf die bestmögliche Verwertung ist Augenmerk zu legen. Die Verkaufsrechnung ist beizulegen. Bei der Abrechnung von KFZ-Betriebskosten ist ein Fahrtenbuch beizubringen. Bei der Abrechnung von langlebigen Wirtschaftsgütern und Großsportgeräten (zB Flugzeuge, Boote) können auch Belege, deren Zahlungsdatum bis zu 5 Jahre zurückliegen, abgerechnet werden. Dabei gilt ein Mindestwert pro langlebigen Wirtschaftsgut und/oder Gerät von € 2.000,--. Rechnungen, deren Zahlungsdatum mehr als 5 Jahre zurückliegt sowie Ankäufe, bei denen im Vorhinein bekannt ist, dass länger als 5 Jahre abgerechnet werden soll, bedürfen der vorherigen Genehmigung des Kontrollausschusses. In diesem Konto sind die Kosten für die Anschaffung beziehungsweise für die Herstellung von Lehrmitteln für sportliche Zwecke abzurechnen. ♦ Lehrbücher ♦ Fachliteratur ♦ Lehrfilme, Videokassetten, CDs, DVDs, Overheadfolien ♦ Herstellung von Skripten und Lehrunterlagen ♦ Sport- und Tageszeitungen ♦ Pressedienste (Observer) ♦ Verbandszeitschriften ♦ Sportjahrbücher und die Zeitung der BSO ♦ Herstellung von Homepages. ♦ Geräte für die Verwendung von Lehrmitteln, zB Overheadgeräte, Projektoren, Videobeamer etc. (Konto 3c) ♦ Vereinszeitschriften. Den Ausgaben für die Herstellung von Verbandszeitschriften sind die Einnahmen aus dem Verkauf, den Abonnements und aus der Werbung gegen zu rechnen. Das nachgewiesene Defizit einer Verbandszeitschrift darf keinen erheblichen Anteil an der Gesamtzuteilung aus den Besonderen Bundes-Sportförderungsmitteln betragen. Der Kontrollausschuss behält sich die Anerkennung der Höhe derartiger Abrechnungen vor. Belegexemplare sind zwecks Beurteilung des lehrhaften Inhaltes bei der Kontrolle mitzubringen. Sportmedizinische und sportwissenschaftliche Betreuung Inhalt des Xxxxxx: In diesem Konto sind die Kosten für sportmedizinische und sportwissenschaftliche Betreuung sowie alle in Zusammenhang mit Dopingkontrollen entstehenden Kosten abzurechnen. ♦ sportmedizinische und ärztliche Untersuchungen ♦ sportmedizinische und sportwissenschaftliche Tests ♦ sportmedizinische und sportwissenschaftliche Beratung ♦ Honorare (zB für VerbandsärztInnen) ♦ physiotherapeutische Maßnahmen ♦ Massagen ♦ verschiedene Heilbehandlungen ♦ Saunabenützung ♦ Dopingkontrollen ♦ Sanitäts- und Reiseapotheken ♦ Medikamente ♦ Heilbehelfe ♦ Kraftnahrung, Elektrolyte, Vitaminpräparate. Alle im Zusammenhang mit einem Lehrgang (2b) und/oder Wettkampf (3a) entstehenden Kosten. Allen Abrechnungen sind TeilnehmerInnenlisten und/oder Verteiler beizulegen. Mit der Führung eines Verbandssekretariates zusammenhängende Aufwendungen, weiteres Gehälter und Honorare für administrativ tätige DienstnehmerInnen und alle dafür gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben, Prämien für Sachversicherungen sowie EDV-Betriebskosten und Software. ♦ Personalkosten, inklusive aller gesetzlichen Abgaben wie Sozialversicherung, Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge, Kommunalsteuer, etc. ♦ Buchhaltungskosten ♦ Mitgliedsbeiträge an nationale Dach- und Fachorganisationen ♦ Büromaterial ♦ Serviceverträge ♦ Versicherungen ♦ Druckkosten ♦ Kosten für eine qualifizierte Prüfung ♦ Kosten für Rechtsberatung (Steuerfragen, vereinsrechtliche Angelegenheiten wie zB Statutenfragen, Ausarbeitung von Verträgen, etc.) ♦ Kreditkosten (z B Überziehungszinsen) ♦ Kosten für die Verwaltung der Besonderen Bundes- Sportförderungsmittel ♦ Mieten von Sekretariaten. ♦ Gehälter und Honorare für TrainerInnen- und ÜbungsleiterInnen sowie die SportsekretärInnen (2b) ♦ Kosten, die direkt im Zusammenhang mit einem bestimmten Lehrgang (2b) und/oder Wettkampf (3a) stehen ♦ Büroeinrichtungen, Büromaschinen, EDV-Hardware (3c) ♦ Anwalts-, Prozesskosten bei Streitigkeiten innerhalb der Verbände ♦ Kosten der Befassung eines Schiedsgerichtes ♦ Rechtsanwaltkosten eines Einbringungs- und Mahnverfahrens.

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Samples: www.tisport.at

Besonderheiten. Bei Zeitwertversicherung wird der Abrechnung von Vorhaben zum Bau oder Ausbau von Sportstätten Betrag ersetzt, den die Neuanschaffung zur Zeit des Schadenfalles erfor- dert, abzüglich Wertverminderung durch Abnützung o- der aus anderen Gründen.  Bei Teilschäden werden die Reparaturkosten, höchstens jedoch der Wert der Neuanschaffung vergütet.  Bei Wasserschäden werden auch die Kosten entschädigt für Reparaturen und Sportanlagen können auch BelegeAuftauen durch Frost beschädigter, deren Zahlungsdatum bis zu 5 Jahre zurückliegen, abgerechnet werden. Rechnungen, deren Zahlungsdatum mehr vom Versicherungsnehmer als 5 Jahre zurückliegen, sowie Bauvorhaben, bei denen Mieter im Vorhinein bekannt ist, dass länger als 5 Jahre abgerechnet werden soll, bedürfen der vorherigen Genehmigung Innern des KontrollausschussesGe- bäudes installierter Wasserleitungen und daran ange- schlossener Apparate. Rechnungen über Baumaterial müssen den Vermerk tragen, für welche Sportstätten dieses Material verwendet wurde. Sach- und Haftpflichtversicherungen für Sportstätten können verrechnet werden und  Zusätzliche Lebenshaltungskosten: Massgebend sind durch die betreffenden Polizzen (keine Personenversicherungen!) und den Nachweis der geleisteten Prämienzahlungen zu belegen. Bei einem Verkauf von Sportstätten, die aus Besonderen Bundes-Sportförderungsmitteln errichtet wurden, ist der erzielte Verkaufserlös diesen Mitteln wieder zuzuführenUnbenutzbarkeit der be- schädigten Räume entstehenden Kosten sowie die Er- tragsausfälle aus Untermiete. Auf die bestmögliche Verwertung ist Augenmerk zu legenEingesparte Kosten wer- den abgezogen. Die Verkaufsrechnung ist beizulegen. Es wird empfohlen, Baurechnungen über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist hinaus aufzuheben. Bei der Abrechnung von Bauvorhaben ohne Originalrechnungen oder mit anderen Bauträgern ist zu beachten Räumungskosten: ♦ Wird ein Bauvorhaben von anderen Bauträgern als dem Förderungsempfänger getragen und vor- oder teilfinanziert und/oder ein vereinbarter Pauschalbetrag an diesen entrichtet, sind zur Abrechnung vorzulegen: • Vertrag mit dem Bauträger, aus welchem die zu leistende Zahlung und die dafür zur Verfügung gestellte Leistung ersichtlich ist • Originalüberweisungsbelege an den Bauträger • Entwertete Originalrechnungen, die auf den Bauträger lauten können • Gibt der Bauträger (zB Gemeinde) die Originalrechnungen nicht aus der Hand, ist eine entwertete Vorschreibung des Rechnungsempfängers in der entsprechenden Höhe vorzulegen. ♦ Wird ein Bauvorhaben durch Kredite finanziert, ist zur Abrechnung des Kredites und seiner Kosten vorzulegen: • Kreditvertrag • Rückzahlungsbelege, Kontoauszüge • Teilentwertete Originalrechnungen der Errichtungskosten in Höhe der Kreditabrechnung. Lehrgänge, sportliche Ausbildungen sowie TrainerInnenkosten Inhalt des Xxxxxx: Fachtagungen, FunktionärInnenschulungen, TrainerInnengehälter und –honorare, sowie SportsekretärInnen. Kosten für Trainingskurse von Aktiven, aber auch die fachlichen Aus- und Fortbildungskurse für TrainerInnen, FunktionärInnen, SchiedsrichterInnen sowie TrainerInnengehälter und – honorare. ♦ SportsekretärInnen ♦ Fahrtkosten und Transportkosten ♦ Aufenthaltskosten ♦ Verpflegungskosten inklusive Zusatzverpflegung ♦ Taschengeld für Lehrgänge im Ausland ♦ TrainerInnengehälter und –honorare ♦ ReferentInnenkosten und -honorare ♦ Medizinische Kosten, Kosten für Physiotherapie und Massage ♦ Sportstätten-, Sportgerätemieten ♦ Organisationskosten (zB Lehrgangsunterlagen, Einladungen etc.) ♦ Versicherung einer Sportlerin/eines Sportlers für einen bestimmten Lehrgang ♦ Saisonkarten (zB Skipässe), wenn Originalrechnung, Kaderliste und eine Übernahmebestätigung der Empfängerin/des Empfängers beiliegt ♦ Sportmedizinische und sportwissenschaftliche Beratung im Zusammenhang mit Lehrgängen ♦ Kfz-Leasing ♦ Sportgerätetransport. ♦ Der Ankauf von CD's für die Durchführung eines Lehrganges (Konto 3d) ♦ Generalversammlungen, Vorstandssitzungen etc. (Konto 3g). Trainingslager von Ausländern in Österreich, deren Kosten im Rahmen von gegenseitigen Absprachen vereinbart wurden, können analog der Bestimmungen für die Abrechnung von Trainingslagern von Inländern abgerechnet werden. Das in dieser Gegenseitigkeit konsumierte Trainingslager österreichischer SportlerInnen ist nachzuweisen (zB durch eine Einladung). Sollten Lehrgänge und Wettkämpfe in Einem abgerechnet werden, gilt betreffend das jeweilige Konto das Überwiegenheitsprinzip. Jeder Abrechnung sind Ausschreibungen, woraus die finanziellen Bedingungen der Teilnahme hervorgehen, beizulegen. Lehrgangsbeiträge sind in den Abrechnungen in Eingang zu stellen. Den Abrechnungen von TrainerInnengehältern und –honoraren, die über einen Lehrgang hinausgehen, sind Verträge oder sonstige schriftliche Vereinbarungen beizulegen, aus denen der Tätigkeitsumfang und die Aufgabenstellung ersichtlich sind. Bei der Verrechnung von TrainerInnengehälter und –honoraren, die auch von „Dritten“ (Bund, Länder, Gemeinden etc.) subventioniert werden, Massgebend sind die Belege vor der Abrechnung bei der Kontrollkommission bei diesem Förderungsgeber zur Teilentwertung einzureichen. Für die Verrechnung des Restbetrages können durch die Kontrollkommission ausnahmslos nur die von diesem Förderungsgeber teilentwerteten Originalbelege anerkannt werden. Bei derartigen Abrechnungen sind die entsprechenden TrainerInnenverträge beizubringen. effektiven Kosten für die Beschickung zu nationalen Räumung der Schadenstätte von Überresten versicherten Hausra- tes und internationalen Wettkämpfen (Länderkampffür deren Abfuhr bis zum nächsten geeigneten Ablagerungsplatz sowie Ablagerungs-, Welt- Vernichtungs- und Europameisterschaften, Welt- und Europacups, Turniere, sonstige Repräsentativwettkämpfe) im In- und Ausland beziehungsweise bei der Durchführung internationaler Veranstaltungen im Inland sowie von Bundes- und Landesmeisterschaften und anderen Wettkämpfen auf Bundes- und LandesebeneEntsorgungskosten. ♦ Nenngelder für nationale und internationale Veranstaltungen ♦ Fahrt- und Transportkosten ♦ Aufenthaltskosten ♦ Verpflegskosten inklusive Zusatzverpflegung ♦ Organisationskosten (Inland) ♦ KampfrichterInnen- und SpielbeobachterInnengebühren ♦ Ehrenpreise, wie Pokale, Medaillen und Urkunden. ♦ Kosten für TV Produktionen ♦ Vereinsmeisterschaften. Jeder Abrechnung sind jene Ausschreibungen beizulegenNotverglasungen, woraus die finanziellen Bedingungen der Teilnahme hervorgehen. KampfrichterInnen- Nottüren und SchiedsrichteInnengebühren können im Rahmen einer Wettkampfabrechnung nach den von den zuständigen Verbänden festgelegten Sätzen mit LetztverbraucherInnenlisten oder dem Formblatt „Vergütungen“ verrechnet werden (Reglement ist zur Prüfung mitzubringen). Sind bei der Durchführung eines Wettkampfes im Inland Einnahmen (zB durch Eintrittsgelder, Werbung, Fernsehen, usw.) erzielt worden, so sind diese bei der Abrechnung zu belegen und auf dem Formblatt "Kostenzusammenstellung" von den Gesamtkosten in Abzug zu bringen. Sollten Lehrgänge und Wettkämpfe in Einem abgerechnet werden, gilt betreffend das jeweilige Konto das Überwiegenheitsprinzip. In diesem Konto Notschlösser: Massgebend sind die effektiven Kosten für die Anmietung Durch- führung der getroffenen Massnahmen. Schweizerische National- Versicherungs-Gesellschaft AG, Basel Seite 9/10  Schlossänderungskosten: Massgebend sind die effektiven Kosten für das Ändern oder Ersetzen von fremden Sportstätten abzurechnenSchlössern an den in der Police be- zeichneten Standorten und an vom Anspruchsberechtig- ten gemieteten Banksafes, die nicht im Zusammenhang mit einem Lehrgang und/oder Wettkampf steheneinschliesslich dazuge- hörender Schlüssel. Kosten für die Benützung Wiederbeschaffung von fremdenAusweisen, nicht verbandseigenen Sportstätten, wenn diese über längere Zeiträume angemietet werden. ♦ Mieten ♦ Platz- Kre- dit- und HallenwartInnen ♦ Reinigung ♦ Energiekosten ♦ Schadenersätze ♦ Versicherungen Kundenkarten und anderen Dokumenten sowie Sperrkosten für angemietete Sportstätten ♦ Vertragsgebühren. Mietkosten, die bei der Durchführung eines Lehrganges (2b), eines Wettkampfes (3a), einer Tagung (3g) Kredit- und Sekretariatsmieten (3f) entstehen. Mieten über einen längeren Zeitraum können im NACHHINEIN oder, wenn eine Vorauszahlung verlangt wurde, im VORHINEIN abgerechnet werden. Das Zahlungsdatum muss innerhalb des Verrechnungszeitraumes liegen. ♦ Sportstättenadresse ♦ Grund der Zahlung ♦ Empfangsbestätigung (mit Datum und Unterschrift) ♦ EmpfängerIn ♦ zeitlicher Umfang ♦ Mietverträge, Benützungsübereinkommen oder andere Vereinbarungen sind beizulegen. Kosten beziehungsweise Beträge für Anschaffung, Herstellung und Instandhaltung von Sportgeräten, Ausrüstungsgegenständen, langlebigen Wirtschaftsgütern und Einrichtungsgegenständen sowie die Kosten für deren Betrieb, Versicherung und Wartung. ♦ Sportgeräte und Sportausrüstungen ♦ langlebige Wirtschaftsgüter (zB Rasenmäher, Kopiergeräte, Projektoren) ♦ verbandseigene Kraftfahrzeuge (Kauf, Leasing, Versicherung, Reparaturen) ♦ Reparaturkosten ♦ EDV-Hardware ♦ Leasing (über längere Zeiträume, zB KFZ, EDV, Großgeräte) ♦ Ankündigungstafeln, Vereinstafeln (allfällige Werbeeinnahmen sind gegen zu rechnen). ♦ Verbrauchsmaterial (zB Papier) (Konto 3f) ♦ Serviceverträge für EDV, Telefonanlagen etc (Konto 3f) ♦ Ein- und Aufdruck von Werbung ♦ Betriebskosten bei einzelnen Wettkämpfen (3a) und Lehrgängen (2b). Messestände und Transparente dürfen nur von Bundes- und/oder Landesverbänden abgerechnet werden. Auf der Rechnung (Lieferschein) ist die Warenübernahme oder die erbrachte Leistung verbands-(vereins-)mäßig zu bestätigen. Bei der Verteilung dieser Gegenstände, zB an Vereine, sind Empfangsbestätigungen und/oder Verteilerlisten beizulegen. Bei einem Verkauf von Gegenständen, die aus Besonderen Bundes-Sportförderungsmitteln angeschafft wurden, ist der Verkaufserlös diesen Mitteln wieder zuzuführen. Auf die bestmögliche Verwertung ist Augenmerk zu legen. Die Verkaufsrechnung ist beizulegen. Bei der Abrechnung von KFZ-Betriebskosten ist ein Fahrtenbuch beizubringen. Bei der Abrechnung von langlebigen Wirtschaftsgütern und Großsportgeräten (zB Flugzeuge, Boote) können auch Belege, deren Zahlungsdatum bis zu 5 Jahre zurückliegen, abgerechnet werden. Dabei gilt ein Mindestwert pro langlebigen Wirtschaftsgut und/oder Gerät von € 2.000,--. Rechnungen, deren Zahlungsdatum mehr als 5 Jahre zurückliegt sowie Ankäufe, bei denen im Vorhinein bekannt ist, dass länger als 5 Jahre abgerechnet werden soll, bedürfen der vorherigen Genehmigung des Kontrollausschusses. In diesem Konto Kundenkarten: Massgebend sind die effektiven Kosten für die Anschaffung beziehungsweise für die Herstellung Wieder- beschaffung von Lehrmitteln für sportliche Zwecke abzurechnen. ♦ Lehrbücher ♦ Fachliteratur ♦ Lehrfilme, Videokassetten, CDs, DVDs, Overheadfolien ♦ Herstellung Ausweisen und anderen Dokumenten oder von Skripten Duplikaten davon und Lehrunterlagen ♦ Sport- und Tageszeitungen ♦ Pressedienste (Observer) ♦ Verbandszeitschriften ♦ Sportjahrbücher und die Zeitung der BSO ♦ Herstellung von Homepages. ♦ Geräte für die Verwendung von Lehrmitteln, zB Overheadgeräte, Projektoren, Videobeamer etc. (Konto 3c) ♦ Vereinszeitschriften. Den Ausgaben für die Herstellung von Verbandszeitschriften sind die Einnahmen aus dem Verkauf, den Abonnements und aus der Werbung gegen zu rechnen. Das nachgewiesene Defizit einer Verbandszeitschrift darf keinen erheblichen Anteil an der Gesamtzuteilung aus den Besonderen Bundes-Sportförderungsmitteln betragen. Der Kontrollausschuss behält sich die Anerkennung der Höhe derartiger Abrechnungen vor. Belegexemplare sind zwecks Beurteilung des lehrhaften Inhaltes bei der Kontrolle mitzubringen. Sportmedizinische und sportwissenschaftliche Betreuung Inhalt des Xxxxxx: In diesem Konto sind die Kosten für sportmedizinische und sportwissenschaftliche Betreuung sowie alle in Zusammenhang mit Dopingkontrollen entstehenden Kosten abzurechnen. ♦ sportmedizinische und ärztliche Untersuchungen ♦ sportmedizinische und sportwissenschaftliche Tests ♦ sportmedizinische und sportwissenschaftliche Beratung ♦ Honorare (zB für VerbandsärztInnen) ♦ physiotherapeutische Maßnahmen ♦ Massagen ♦ verschiedene Heilbehandlungen ♦ Saunabenützung ♦ Dopingkontrollen ♦ Sanitäts- und Reiseapotheken ♦ Medikamente ♦ Heilbehelfe ♦ Kraftnahrung, Elektrolyte, Vitaminpräparate. Alle im Zusammenhang mit einem Lehrgang (2b) und/oder Wettkampf (3a) entstehenden Kosten. Allen Abrechnungen sind TeilnehmerInnenlisten und/oder Verteiler beizulegen. Mit der Führung eines Verbandssekretariates zusammenhängende Aufwendungen, weiteres Gehälter und Honorare für administrativ tätige DienstnehmerInnen und alle dafür gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben, Prämien für Sachversicherungen sowie EDV-Betriebskosten und Software. ♦ Personalkosten, inklusive aller gesetzlichen Abgaben wie Sozialversicherung, Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge, Kommunalsteuer, etc. ♦ Buchhaltungskosten ♦ Mitgliedsbeiträge an nationale Dach- und Fachorganisationen ♦ Büromaterial ♦ Serviceverträge ♦ Versicherungen ♦ Druckkosten ♦ Kosten für eine qualifizierte Prüfung ♦ Kosten für Rechtsberatung (Steuerfragen, vereinsrechtliche Angelegenheiten wie zB Statutenfragen, Ausarbeitung von Verträgen, etc.) ♦ Kreditkosten (z B Überziehungszinsen) ♦ Kosten für die Verwaltung der Besonderen Bundes- Sportförderungsmittel ♦ Mieten von Sekretariaten. ♦ Gehälter und Honorare für TrainerInnen- und ÜbungsleiterInnen sowie die SportsekretärInnen (2b) ♦ Kosten, die direkt im Zusammenhang mit einem bestimmten Lehrgang (2b) und/oder Wettkampf (3a) stehen ♦ Büroeinrichtungen, Büromaschinen, EDV-Hardware (3c) ♦ Anwalts-, Prozesskosten bei Streitigkeiten innerhalb der Verbände ♦ Kosten der Befassung eines Schiedsgerichtes ♦ Rechtsanwaltkosten eines Einbringungs- und Mahnverfahrens.Sperrkosten

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Samples: stephan-fuhrer.ch

Besonderheiten. Bei Ort, Datum Unterschrift Trägerunternehmen und Firmenstempel Ort, Datum Unterschrift LV 1871 Unterstützungskasse e.V. Hinsichtlich der Abrechnung zur Finanzierung der Rückdeckungsversicherungen erforderlichen Zuwendungen erteilt das Unternehmen der XX 0000 Unterstützungskasse e.V. das folgende SEPA Lastschriftmandat: SEPA Lastschriftmandat für SEPA-Basislastschriften Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz: Ich ermächtige /Wir ermächtigen die XX 0000 Unterstützungskasse e.V. Zahlungen von Vorhaben zum Bau oder Ausbau von Sportstätten und Sportanlagen können auch Belege, deren Zahlungsdatum bis zu 5 Jahre zurückliegen, abgerechnet werdenmeinem / unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Rechnungen, deren Zahlungsdatum mehr als 5 Jahre zurückliegen, sowie Bauvorhaben, bei denen im Vorhinein bekannt ist, dass länger als 5 Jahre abgerechnet werden soll, bedürfen der vorherigen Genehmigung des Kontrollausschusses. Rechnungen über Baumaterial müssen den Vermerk tragen, für welche Sportstätten dieses Material verwendet wurde. Sach- und Haftpflichtversicherungen für Sportstätten können verrechnet werden und sind durch die betreffenden Polizzen (keine Personenversicherungen!) und den Nachweis der geleisteten Prämienzahlungen zu belegen. Bei einem Verkauf von SportstättenZugleich weise ich / weisen wir mein / unser Kreditinstitut an, die aus Besonderen Bundes-Sportförderungsmitteln errichtet wurdenvon der XX 0000 Unterstützungskasse e.V. auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann / wir können innerhalb von acht Wochen, ist der erzielte Verkaufserlös diesen Mitteln wieder zuzuführen. Auf beginnend mit dem Belastungsdatum, die bestmögliche Verwertung ist Augenmerk zu legen. Die Verkaufsrechnung ist beizulegenErstattung des belasteten Betrages verlangen. Es wird empfohlengelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Frist für die Vorabinformation: Der Zahlungsempfänger informiert den Zahler beim ersten Abruf sowie bei Änderung von Betrag und / oder Abbuchungstermin spätestens 5 Bankarbeitstage vor dem Abbuchungstermin über den anstehenden Einzug. Kreditinstitut (Name): Name des Kontoinhabers/ der Kontoinhaber: Straße, Baurechnungen über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist hinaus aufzuheben. Bei Postleitzahl, Ort des Kontoinhabers / der Abrechnung von Bauvorhaben ohne Originalrechnungen oder mit anderen Bauträgern ist zu beachtenKontoinhaber: ♦ Wird ein Bauvorhaben von anderen Bauträgern als dem Förderungsempfänger getragen und vor- oder teilfinanziert und/oder ein vereinbarter Pauschalbetrag an diesen entrichtetIBAN: DE _ _I _ _ _ _I _ _ _ _I _ _ _ _I I _ _ Ort, sind zur Abrechnung vorzulegen: • Vertrag mit dem Bauträger, aus welchem die zu leistende Zahlung und die dafür zur Verfügung gestellte Leistung ersichtlich ist • Originalüberweisungsbelege Datum Unterschrift des Kontoinhabers Hinsichtlich des an den Bauträger • Entwertete OriginalrechnungenVerwaltungstreuhänder der XX 0000 Unterstützungskasse e.V. (Magnus GmbH) zu entrichtenden Verwaltungsentgelts erteilt das Unternehmen dem Verwaltungstreuhänder der XX 0000 Unterstützungskasse e.V. das folgende SEPA Lastschriftmandat: SEPA Lastschriftmandat für SEPA-Basislastschriften Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz: Ich ermächtige /Wir ermächtigen die Magnus GmbH als Verwaltungstreuhänder der XX 0000 Unterstützungskasse e.V., Zahlungen von meinem / unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich / weisen wir mein / unser Kreditinstitut an, die auf den Bauträger lauten mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann / wir können • Gibt der Bauträger (zB Gemeinde) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Originalrechnungen nicht aus der Hand, ist eine entwertete Vorschreibung Erstattung des Rechnungsempfängers in der entsprechenden Höhe vorzulegenbelasteten Betrages verlangen. ♦ Wird ein Bauvorhaben durch Kredite finanziert, ist zur Abrechnung des Kredites und seiner Kosten vorzulegen: • Kreditvertrag • Rückzahlungsbelege, Kontoauszüge • Teilentwertete Originalrechnungen der Errichtungskosten in Höhe der KreditabrechnungEs gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Lehrgänge, sportliche Ausbildungen sowie TrainerInnenkosten Inhalt des Xxxxxx: Fachtagungen, FunktionärInnenschulungen, TrainerInnengehälter und –honorare, sowie SportsekretärInnen. Kosten für Trainingskurse von Aktiven, aber auch die fachlichen Aus- und Fortbildungskurse für TrainerInnen, FunktionärInnen, SchiedsrichterInnen sowie TrainerInnengehälter und – honorare. ♦ SportsekretärInnen ♦ Fahrtkosten und Transportkosten ♦ Aufenthaltskosten ♦ Verpflegungskosten inklusive Zusatzverpflegung ♦ Taschengeld für Lehrgänge im Ausland ♦ TrainerInnengehälter und –honorare ♦ ReferentInnenkosten und -honorare ♦ Medizinische Kosten, Kosten für Physiotherapie und Massage ♦ Sportstätten-, Sportgerätemieten ♦ Organisationskosten (zB Lehrgangsunterlagen, Einladungen etc.) ♦ Versicherung einer Sportlerin/eines Sportlers für einen bestimmten Lehrgang ♦ Saisonkarten (zB Skipässe), wenn Originalrechnung, Kaderliste und eine Übernahmebestätigung der Empfängerin/des Empfängers beiliegt ♦ Sportmedizinische und sportwissenschaftliche Beratung im Zusammenhang mit Lehrgängen ♦ Kfz-Leasing ♦ Sportgerätetransport. ♦ Der Ankauf von CD's Frist für die Durchführung eines Lehrganges Vorabinformation: Der Zahlungsempfänger informiert den Zahler beim ersten Abruf sowie bei Änderung von Betrag und / oder Abbuchungstermin spätestens 5 Bankarbeitstage vor dem Abbuchungstermin über den anstehenden Einzug. Kreditinstitut (Konto 3d) ♦ GeneralversammlungenName): Name des Kontoinhabers/ der Kontoinhaber: Straße, Vorstandssitzungen etc. (Konto 3g). Trainingslager von Ausländern in ÖsterreichPostleitzahl, deren Kosten im Rahmen von gegenseitigen Absprachen vereinbart wurden, können analog Ort des Kontoinhabers / der Bestimmungen für die Abrechnung von Trainingslagern von Inländern abgerechnet werden. Das in dieser Gegenseitigkeit konsumierte Trainingslager österreichischer SportlerInnen ist nachzuweisen (zB durch eine Einladung). Sollten Lehrgänge und Wettkämpfe in Einem abgerechnet werden, gilt betreffend das jeweilige Konto das Überwiegenheitsprinzip. Jeder Abrechnung sind Ausschreibungen, woraus die finanziellen Bedingungen der Teilnahme hervorgehen, beizulegen. Lehrgangsbeiträge sind in den Abrechnungen in Eingang zu stellen. Den Abrechnungen von TrainerInnengehältern und –honoraren, die über einen Lehrgang hinausgehen, sind Verträge oder sonstige schriftliche Vereinbarungen beizulegen, aus denen der Tätigkeitsumfang und die Aufgabenstellung ersichtlich sind. Bei der Verrechnung von TrainerInnengehälter und –honoraren, die auch von „Dritten“ (Bund, Länder, Gemeinden etc.) subventioniert werden, sind die Belege vor der Abrechnung bei der Kontrollkommission bei diesem Förderungsgeber zur Teilentwertung einzureichen. Für die Verrechnung des Restbetrages können durch die Kontrollkommission ausnahmslos nur die von diesem Förderungsgeber teilentwerteten Originalbelege anerkannt werden. Bei derartigen Abrechnungen sind die entsprechenden TrainerInnenverträge beizubringen. Kosten für die Beschickung zu nationalen und internationalen Wettkämpfen (Länderkampf, Welt- und Europameisterschaften, Welt- und Europacups, Turniere, sonstige Repräsentativwettkämpfe) im In- und Ausland beziehungsweise bei der Durchführung internationaler Veranstaltungen im Inland sowie von Bundes- und Landesmeisterschaften und anderen Wettkämpfen auf Bundes- und Landesebene. ♦ Nenngelder für nationale und internationale Veranstaltungen ♦ Fahrt- und Transportkosten ♦ Aufenthaltskosten ♦ Verpflegskosten inklusive Zusatzverpflegung ♦ Organisationskosten (Inland) ♦ KampfrichterInnen- und SpielbeobachterInnengebühren ♦ Ehrenpreise, wie Pokale, Medaillen und Urkunden. ♦ Kosten für TV Produktionen ♦ Vereinsmeisterschaften. Jeder Abrechnung sind jene Ausschreibungen beizulegen, woraus die finanziellen Bedingungen der Teilnahme hervorgehen. KampfrichterInnen- und SchiedsrichteInnengebühren können im Rahmen einer Wettkampfabrechnung nach den von den zuständigen Verbänden festgelegten Sätzen mit LetztverbraucherInnenlisten oder dem Formblatt „Vergütungen“ verrechnet werden (Reglement ist zur Prüfung mitzubringen). Sind bei der Durchführung eines Wettkampfes im Inland Einnahmen (zB durch Eintrittsgelder, Werbung, Fernsehen, usw.) erzielt worden, so sind diese bei der Abrechnung zu belegen und auf dem Formblatt "Kostenzusammenstellung" von den Gesamtkosten in Abzug zu bringen. Sollten Lehrgänge und Wettkämpfe in Einem abgerechnet werden, gilt betreffend das jeweilige Konto das Überwiegenheitsprinzip. In diesem Konto sind die Kosten für die Anmietung von fremden Sportstätten abzurechnen, die nicht im Zusammenhang mit einem Lehrgang und/oder Wettkampf stehen. Kosten für die Benützung von fremden, nicht verbandseigenen Sportstätten, wenn diese über längere Zeiträume angemietet werden. ♦ Mieten ♦ Platz- und HallenwartInnen ♦ Reinigung ♦ Energiekosten ♦ Schadenersätze ♦ Versicherungen für angemietete Sportstätten ♦ Vertragsgebühren. Mietkosten, die bei der Durchführung eines Lehrganges (2b), eines Wettkampfes (3a), einer Tagung (3g) und Sekretariatsmieten (3f) entstehen. Mieten über einen längeren Zeitraum können im NACHHINEIN oder, wenn eine Vorauszahlung verlangt wurde, im VORHINEIN abgerechnet werden. Das Zahlungsdatum muss innerhalb des Verrechnungszeitraumes liegen. ♦ Sportstättenadresse ♦ Grund der Zahlung ♦ Empfangsbestätigung (mit Datum und Unterschrift) ♦ EmpfängerIn ♦ zeitlicher Umfang ♦ Mietverträge, Benützungsübereinkommen oder andere Vereinbarungen sind beizulegen. Kosten beziehungsweise Beträge für Anschaffung, Herstellung und Instandhaltung von Sportgeräten, Ausrüstungsgegenständen, langlebigen Wirtschaftsgütern und Einrichtungsgegenständen sowie die Kosten für deren Betrieb, Versicherung und Wartung. ♦ Sportgeräte und Sportausrüstungen ♦ langlebige Wirtschaftsgüter (zB Rasenmäher, Kopiergeräte, Projektoren) ♦ verbandseigene Kraftfahrzeuge (Kauf, Leasing, Versicherung, Reparaturen) ♦ Reparaturkosten ♦ EDV-Hardware ♦ Leasing (über längere Zeiträume, zB KFZ, EDV, Großgeräte) ♦ Ankündigungstafeln, Vereinstafeln (allfällige Werbeeinnahmen sind gegen zu rechnen). ♦ Verbrauchsmaterial (zB Papier) (Konto 3f) ♦ Serviceverträge für EDV, Telefonanlagen etc (Konto 3f) ♦ Ein- und Aufdruck von Werbung ♦ Betriebskosten bei einzelnen Wettkämpfen (3a) und Lehrgängen (2b). Messestände und Transparente dürfen nur von Bundes- und/oder Landesverbänden abgerechnet werden. Auf der Rechnung (Lieferschein) ist die Warenübernahme oder die erbrachte Leistung verbands-(vereins-)mäßig zu bestätigen. Bei der Verteilung dieser Gegenstände, zB an Vereine, sind Empfangsbestätigungen und/oder Verteilerlisten beizulegen. Bei einem Verkauf von Gegenständen, die aus Besonderen Bundes-Sportförderungsmitteln angeschafft wurden, ist der Verkaufserlös diesen Mitteln wieder zuzuführen. Auf die bestmögliche Verwertung ist Augenmerk zu legen. Die Verkaufsrechnung ist beizulegen. Bei der Abrechnung von KFZ-Betriebskosten ist ein Fahrtenbuch beizubringen. Bei der Abrechnung von langlebigen Wirtschaftsgütern und Großsportgeräten (zB Flugzeuge, Boote) können auch Belege, deren Zahlungsdatum bis zu 5 Jahre zurückliegen, abgerechnet werden. Dabei gilt ein Mindestwert pro langlebigen Wirtschaftsgut und/oder Gerät von € 2.000,--. Rechnungen, deren Zahlungsdatum mehr als 5 Jahre zurückliegt sowie Ankäufe, bei denen im Vorhinein bekannt ist, dass länger als 5 Jahre abgerechnet werden soll, bedürfen der vorherigen Genehmigung des Kontrollausschusses. In diesem Konto sind die Kosten für die Anschaffung beziehungsweise für die Herstellung von Lehrmitteln für sportliche Zwecke abzurechnen. ♦ Lehrbücher ♦ Fachliteratur ♦ Lehrfilme, Videokassetten, CDs, DVDs, Overheadfolien ♦ Herstellung von Skripten und Lehrunterlagen ♦ Sport- und Tageszeitungen ♦ Pressedienste (Observer) ♦ Verbandszeitschriften ♦ Sportjahrbücher und die Zeitung der BSO ♦ Herstellung von Homepages. ♦ Geräte für die Verwendung von Lehrmitteln, zB Overheadgeräte, Projektoren, Videobeamer etc. (Konto 3c) ♦ Vereinszeitschriften. Den Ausgaben für die Herstellung von Verbandszeitschriften sind die Einnahmen aus dem Verkauf, den Abonnements und aus der Werbung gegen zu rechnen. Das nachgewiesene Defizit einer Verbandszeitschrift darf keinen erheblichen Anteil an der Gesamtzuteilung aus den Besonderen Bundes-Sportförderungsmitteln betragen. Der Kontrollausschuss behält sich die Anerkennung der Höhe derartiger Abrechnungen vor. Belegexemplare sind zwecks Beurteilung des lehrhaften Inhaltes bei der Kontrolle mitzubringen. Sportmedizinische und sportwissenschaftliche Betreuung Inhalt des XxxxxxKontoinhaber: In diesem Konto sind die Kosten für sportmedizinische und sportwissenschaftliche Betreuung sowie alle in Zusammenhang mit Dopingkontrollen entstehenden Kosten abzurechnen. ♦ sportmedizinische und ärztliche Untersuchungen ♦ sportmedizinische und sportwissenschaftliche Tests ♦ sportmedizinische und sportwissenschaftliche Beratung ♦ Honorare (zB für VerbandsärztInnen) ♦ physiotherapeutische Maßnahmen ♦ Massagen ♦ verschiedene Heilbehandlungen ♦ Saunabenützung ♦ Dopingkontrollen ♦ Sanitäts- und Reiseapotheken ♦ Medikamente ♦ Heilbehelfe ♦ Kraftnahrung, Elektrolyte, Vitaminpräparate. Alle im Zusammenhang mit einem Lehrgang (2b) und/oder Wettkampf (3a) entstehenden Kosten. Allen Abrechnungen sind TeilnehmerInnenlisten und/oder Verteiler beizulegen. Mit der Führung eines Verbandssekretariates zusammenhängende Aufwendungen, weiteres Gehälter und Honorare für administrativ tätige DienstnehmerInnen und alle dafür gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben, Prämien für Sachversicherungen sowie EDV-Betriebskosten und Software. ♦ Personalkosten, inklusive aller gesetzlichen Abgaben wie Sozialversicherung, Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge, Kommunalsteuer, etc. ♦ Buchhaltungskosten ♦ Mitgliedsbeiträge an nationale Dach- und Fachorganisationen ♦ Büromaterial ♦ Serviceverträge ♦ Versicherungen ♦ Druckkosten ♦ Kosten für eine qualifizierte Prüfung ♦ Kosten für Rechtsberatung (Steuerfragen, vereinsrechtliche Angelegenheiten wie zB Statutenfragen, Ausarbeitung von Verträgen, etc.) ♦ Kreditkosten (z B Überziehungszinsen) ♦ Kosten für die Verwaltung der Besonderen Bundes- Sportförderungsmittel ♦ Mieten von Sekretariaten. ♦ Gehälter und Honorare für TrainerInnen- und ÜbungsleiterInnen sowie die SportsekretärInnen (2b) ♦ Kosten, die direkt im Zusammenhang mit einem bestimmten Lehrgang (2b) und/oder Wettkampf (3a) stehen ♦ Büroeinrichtungen, Büromaschinen, EDV-Hardware (3c) ♦ Anwalts-, Prozesskosten bei Streitigkeiten innerhalb der Verbände ♦ Kosten der Befassung eines Schiedsgerichtes ♦ Rechtsanwaltkosten eines Einbringungs- und Mahnverfahrens.IBAN: DE _ _I _ _ _ _I _ _ _ _I _ _ _ _I I _ _

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Besonderheiten. Bei Ort, Datum Unterschrift Trägerunternehmen und Firmenstempel Ort, Datum Unterschrift Unterstützungswerk-München e.V. Hinsichtlich der Abrechnung zur Finanzierung der Rückdeckungsversicherungen erforderlichen Zuwendungen erteilt das Unternehmen dem Unterstützungswerk e.V. das folgende SEPA Lastschriftmandat: SEPA Lastschriftmandat für SEPA-Basislastschriften Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz: Ich ermächtige /Wir ermächtigen das Unterstütungswerk-München e.V. Zahlungen von Vorhaben zum Bau oder Ausbau von Sportstätten und Sportanlagen können auch Belege, deren Zahlungsdatum bis zu 5 Jahre zurückliegen, abgerechnet werdenmeinem / unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Rechnungen, deren Zahlungsdatum mehr als 5 Jahre zurückliegen, sowie Bauvorhaben, bei denen im Vorhinein bekannt ist, dass länger als 5 Jahre abgerechnet werden soll, bedürfen der vorherigen Genehmigung des Kontrollausschusses. Rechnungen über Baumaterial müssen den Vermerk tragen, für welche Sportstätten dieses Material verwendet wurde. Sach- und Haftpflichtversicherungen für Sportstätten können verrechnet werden und sind durch die betreffenden Polizzen (keine Personenversicherungen!) und den Nachweis der geleisteten Prämienzahlungen zu belegen. Bei einem Verkauf von SportstättenZugleich weise ich / weisen wir mein / unser Kreditinstitut an, die aus Besonderen Bundes-Sportförderungsmitteln errichtet wurdenvom Unterstützungswerk- München e.V. auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann / wir können innerhalb von acht Wochen, ist der erzielte Verkaufserlös diesen Mitteln wieder zuzuführen. Auf beginnend mit dem Belastungsdatum, die bestmögliche Verwertung ist Augenmerk zu legen. Die Verkaufsrechnung ist beizulegenErstattung des belasteten Betrages verlangen. Es wird empfohlengelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Frist für die Vorabinformation: Der Zahlungsempfänger informiert den Zahler beim ersten Abruf sowie bei Änderung von Betrag und / oder Abbuchungstermin spätestens 5 Bankarbeitstage vor dem Abbuchungstermin über den anstehenden Einzug. Kreditinstitut (Name): Name des Kontoinhabers/ der Kontoinhaber: Straße, Baurechnungen über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist hinaus aufzuheben. Bei Postleitzahl, Ort des Kontoinhabers / der Abrechnung von Bauvorhaben ohne Originalrechnungen oder mit anderen Bauträgern ist zu beachtenKontoinhaber: ♦ Wird ein Bauvorhaben von anderen Bauträgern als dem Förderungsempfänger getragen und vor- oder teilfinanziert und/oder ein vereinbarter Pauschalbetrag an diesen entrichtetIBAN: DE _ _I _ _ _ _I _ _ _ _I _ _ _ _I I _ _ Ort, sind zur Abrechnung vorzulegen: • Vertrag mit dem Bauträger, aus welchem die zu leistende Zahlung und die dafür zur Verfügung gestellte Leistung ersichtlich ist • Originalüberweisungsbelege Datum Unterschrift des Kontoinhabers Hinsichtlich des an den Bauträger • Entwertete OriginalrechnungenVerwaltungstreuhänder des Unterstützungswerks-München e.V. (Magnus GmbH) zu entrichtenden Verwaltungsentgelts erteilt das Unternehmen dem Verwaltungstreuhänder dem Unterstützungswerk-München e.V. das folgende SEPA Lastschriftmandat: SEPA Lastschriftmandat für SEPA-Basislastschriften Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz: Ich ermächtige /Wir ermächtigen die Magnus GmbH als Verwaltungstreuhänder des Unterstütungswerk-München e.V., Zahlungen von meinem / unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich / weisen wir mein / unser Kreditinstitut an, die auf den Bauträger lauten mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann / wir können • Gibt der Bauträger (zB Gemeinde) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Originalrechnungen nicht aus der Hand, ist eine entwertete Vorschreibung Erstattung des Rechnungsempfängers in der entsprechenden Höhe vorzulegenbelasteten Betrages verlangen. ♦ Wird ein Bauvorhaben durch Kredite finanziert, ist zur Abrechnung des Kredites und seiner Kosten vorzulegen: • Kreditvertrag • Rückzahlungsbelege, Kontoauszüge • Teilentwertete Originalrechnungen der Errichtungskosten in Höhe der KreditabrechnungEs gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Lehrgänge, sportliche Ausbildungen sowie TrainerInnenkosten Inhalt des Xxxxxx: Fachtagungen, FunktionärInnenschulungen, TrainerInnengehälter und –honorare, sowie SportsekretärInnen. Kosten für Trainingskurse von Aktiven, aber auch die fachlichen Aus- und Fortbildungskurse für TrainerInnen, FunktionärInnen, SchiedsrichterInnen sowie TrainerInnengehälter und – honorare. ♦ SportsekretärInnen ♦ Fahrtkosten und Transportkosten ♦ Aufenthaltskosten ♦ Verpflegungskosten inklusive Zusatzverpflegung ♦ Taschengeld für Lehrgänge im Ausland ♦ TrainerInnengehälter und –honorare ♦ ReferentInnenkosten und -honorare ♦ Medizinische Kosten, Kosten für Physiotherapie und Massage ♦ Sportstätten-, Sportgerätemieten ♦ Organisationskosten (zB Lehrgangsunterlagen, Einladungen etc.) ♦ Versicherung einer Sportlerin/eines Sportlers für einen bestimmten Lehrgang ♦ Saisonkarten (zB Skipässe), wenn Originalrechnung, Kaderliste und eine Übernahmebestätigung der Empfängerin/des Empfängers beiliegt ♦ Sportmedizinische und sportwissenschaftliche Beratung im Zusammenhang mit Lehrgängen ♦ Kfz-Leasing ♦ Sportgerätetransport. ♦ Der Ankauf von CD's Frist für die Durchführung eines Lehrganges Vorabinformation: Der Zahlungsempfänger informiert den Zahler beim ersten Abruf sowie bei Änderung von Betrag und / oder Abbuchungstermin spätestens 5 Bankarbeitstage vor dem Abbuchungstermin über den anstehenden Einzug. Kreditinstitut (Konto 3d) ♦ GeneralversammlungenName): Name des Kontoinhabers/ der Kontoinhaber: Straße, Vorstandssitzungen etc. (Konto 3g). Trainingslager von Ausländern in ÖsterreichPostleitzahl, deren Kosten im Rahmen von gegenseitigen Absprachen vereinbart wurden, können analog Ort des Kontoinhabers / der Bestimmungen für die Abrechnung von Trainingslagern von Inländern abgerechnet werden. Das in dieser Gegenseitigkeit konsumierte Trainingslager österreichischer SportlerInnen ist nachzuweisen (zB durch eine Einladung). Sollten Lehrgänge und Wettkämpfe in Einem abgerechnet werden, gilt betreffend das jeweilige Konto das Überwiegenheitsprinzip. Jeder Abrechnung sind Ausschreibungen, woraus die finanziellen Bedingungen der Teilnahme hervorgehen, beizulegen. Lehrgangsbeiträge sind in den Abrechnungen in Eingang zu stellen. Den Abrechnungen von TrainerInnengehältern und –honoraren, die über einen Lehrgang hinausgehen, sind Verträge oder sonstige schriftliche Vereinbarungen beizulegen, aus denen der Tätigkeitsumfang und die Aufgabenstellung ersichtlich sind. Bei der Verrechnung von TrainerInnengehälter und –honoraren, die auch von „Dritten“ (Bund, Länder, Gemeinden etc.) subventioniert werden, sind die Belege vor der Abrechnung bei der Kontrollkommission bei diesem Förderungsgeber zur Teilentwertung einzureichen. Für die Verrechnung des Restbetrages können durch die Kontrollkommission ausnahmslos nur die von diesem Förderungsgeber teilentwerteten Originalbelege anerkannt werden. Bei derartigen Abrechnungen sind die entsprechenden TrainerInnenverträge beizubringen. Kosten für die Beschickung zu nationalen und internationalen Wettkämpfen (Länderkampf, Welt- und Europameisterschaften, Welt- und Europacups, Turniere, sonstige Repräsentativwettkämpfe) im In- und Ausland beziehungsweise bei der Durchführung internationaler Veranstaltungen im Inland sowie von Bundes- und Landesmeisterschaften und anderen Wettkämpfen auf Bundes- und Landesebene. ♦ Nenngelder für nationale und internationale Veranstaltungen ♦ Fahrt- und Transportkosten ♦ Aufenthaltskosten ♦ Verpflegskosten inklusive Zusatzverpflegung ♦ Organisationskosten (Inland) ♦ KampfrichterInnen- und SpielbeobachterInnengebühren ♦ Ehrenpreise, wie Pokale, Medaillen und Urkunden. ♦ Kosten für TV Produktionen ♦ Vereinsmeisterschaften. Jeder Abrechnung sind jene Ausschreibungen beizulegen, woraus die finanziellen Bedingungen der Teilnahme hervorgehen. KampfrichterInnen- und SchiedsrichteInnengebühren können im Rahmen einer Wettkampfabrechnung nach den von den zuständigen Verbänden festgelegten Sätzen mit LetztverbraucherInnenlisten oder dem Formblatt „Vergütungen“ verrechnet werden (Reglement ist zur Prüfung mitzubringen). Sind bei der Durchführung eines Wettkampfes im Inland Einnahmen (zB durch Eintrittsgelder, Werbung, Fernsehen, usw.) erzielt worden, so sind diese bei der Abrechnung zu belegen und auf dem Formblatt "Kostenzusammenstellung" von den Gesamtkosten in Abzug zu bringen. Sollten Lehrgänge und Wettkämpfe in Einem abgerechnet werden, gilt betreffend das jeweilige Konto das Überwiegenheitsprinzip. In diesem Konto sind die Kosten für die Anmietung von fremden Sportstätten abzurechnen, die nicht im Zusammenhang mit einem Lehrgang und/oder Wettkampf stehen. Kosten für die Benützung von fremden, nicht verbandseigenen Sportstätten, wenn diese über längere Zeiträume angemietet werden. ♦ Mieten ♦ Platz- und HallenwartInnen ♦ Reinigung ♦ Energiekosten ♦ Schadenersätze ♦ Versicherungen für angemietete Sportstätten ♦ Vertragsgebühren. Mietkosten, die bei der Durchführung eines Lehrganges (2b), eines Wettkampfes (3a), einer Tagung (3g) und Sekretariatsmieten (3f) entstehen. Mieten über einen längeren Zeitraum können im NACHHINEIN oder, wenn eine Vorauszahlung verlangt wurde, im VORHINEIN abgerechnet werden. Das Zahlungsdatum muss innerhalb des Verrechnungszeitraumes liegen. ♦ Sportstättenadresse ♦ Grund der Zahlung ♦ Empfangsbestätigung (mit Datum und Unterschrift) ♦ EmpfängerIn ♦ zeitlicher Umfang ♦ Mietverträge, Benützungsübereinkommen oder andere Vereinbarungen sind beizulegen. Kosten beziehungsweise Beträge für Anschaffung, Herstellung und Instandhaltung von Sportgeräten, Ausrüstungsgegenständen, langlebigen Wirtschaftsgütern und Einrichtungsgegenständen sowie die Kosten für deren Betrieb, Versicherung und Wartung. ♦ Sportgeräte und Sportausrüstungen ♦ langlebige Wirtschaftsgüter (zB Rasenmäher, Kopiergeräte, Projektoren) ♦ verbandseigene Kraftfahrzeuge (Kauf, Leasing, Versicherung, Reparaturen) ♦ Reparaturkosten ♦ EDV-Hardware ♦ Leasing (über längere Zeiträume, zB KFZ, EDV, Großgeräte) ♦ Ankündigungstafeln, Vereinstafeln (allfällige Werbeeinnahmen sind gegen zu rechnen). ♦ Verbrauchsmaterial (zB Papier) (Konto 3f) ♦ Serviceverträge für EDV, Telefonanlagen etc (Konto 3f) ♦ Ein- und Aufdruck von Werbung ♦ Betriebskosten bei einzelnen Wettkämpfen (3a) und Lehrgängen (2b). Messestände und Transparente dürfen nur von Bundes- und/oder Landesverbänden abgerechnet werden. Auf der Rechnung (Lieferschein) ist die Warenübernahme oder die erbrachte Leistung verbands-(vereins-)mäßig zu bestätigen. Bei der Verteilung dieser Gegenstände, zB an Vereine, sind Empfangsbestätigungen und/oder Verteilerlisten beizulegen. Bei einem Verkauf von Gegenständen, die aus Besonderen Bundes-Sportförderungsmitteln angeschafft wurden, ist der Verkaufserlös diesen Mitteln wieder zuzuführen. Auf die bestmögliche Verwertung ist Augenmerk zu legen. Die Verkaufsrechnung ist beizulegen. Bei der Abrechnung von KFZ-Betriebskosten ist ein Fahrtenbuch beizubringen. Bei der Abrechnung von langlebigen Wirtschaftsgütern und Großsportgeräten (zB Flugzeuge, Boote) können auch Belege, deren Zahlungsdatum bis zu 5 Jahre zurückliegen, abgerechnet werden. Dabei gilt ein Mindestwert pro langlebigen Wirtschaftsgut und/oder Gerät von € 2.000,--. Rechnungen, deren Zahlungsdatum mehr als 5 Jahre zurückliegt sowie Ankäufe, bei denen im Vorhinein bekannt ist, dass länger als 5 Jahre abgerechnet werden soll, bedürfen der vorherigen Genehmigung des Kontrollausschusses. In diesem Konto sind die Kosten für die Anschaffung beziehungsweise für die Herstellung von Lehrmitteln für sportliche Zwecke abzurechnen. ♦ Lehrbücher ♦ Fachliteratur ♦ Lehrfilme, Videokassetten, CDs, DVDs, Overheadfolien ♦ Herstellung von Skripten und Lehrunterlagen ♦ Sport- und Tageszeitungen ♦ Pressedienste (Observer) ♦ Verbandszeitschriften ♦ Sportjahrbücher und die Zeitung der BSO ♦ Herstellung von Homepages. ♦ Geräte für die Verwendung von Lehrmitteln, zB Overheadgeräte, Projektoren, Videobeamer etc. (Konto 3c) ♦ Vereinszeitschriften. Den Ausgaben für die Herstellung von Verbandszeitschriften sind die Einnahmen aus dem Verkauf, den Abonnements und aus der Werbung gegen zu rechnen. Das nachgewiesene Defizit einer Verbandszeitschrift darf keinen erheblichen Anteil an der Gesamtzuteilung aus den Besonderen Bundes-Sportförderungsmitteln betragen. Der Kontrollausschuss behält sich die Anerkennung der Höhe derartiger Abrechnungen vor. Belegexemplare sind zwecks Beurteilung des lehrhaften Inhaltes bei der Kontrolle mitzubringen. Sportmedizinische und sportwissenschaftliche Betreuung Inhalt des XxxxxxKontoinhaber: In diesem Konto sind die Kosten für sportmedizinische und sportwissenschaftliche Betreuung sowie alle in Zusammenhang mit Dopingkontrollen entstehenden Kosten abzurechnen. ♦ sportmedizinische und ärztliche Untersuchungen ♦ sportmedizinische und sportwissenschaftliche Tests ♦ sportmedizinische und sportwissenschaftliche Beratung ♦ Honorare (zB für VerbandsärztInnen) ♦ physiotherapeutische Maßnahmen ♦ Massagen ♦ verschiedene Heilbehandlungen ♦ Saunabenützung ♦ Dopingkontrollen ♦ Sanitäts- und Reiseapotheken ♦ Medikamente ♦ Heilbehelfe ♦ Kraftnahrung, Elektrolyte, Vitaminpräparate. Alle im Zusammenhang mit einem Lehrgang (2b) und/oder Wettkampf (3a) entstehenden Kosten. Allen Abrechnungen sind TeilnehmerInnenlisten und/oder Verteiler beizulegen. Mit der Führung eines Verbandssekretariates zusammenhängende Aufwendungen, weiteres Gehälter und Honorare für administrativ tätige DienstnehmerInnen und alle dafür gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben, Prämien für Sachversicherungen sowie EDV-Betriebskosten und Software. ♦ Personalkosten, inklusive aller gesetzlichen Abgaben wie Sozialversicherung, Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge, Kommunalsteuer, etc. ♦ Buchhaltungskosten ♦ Mitgliedsbeiträge an nationale Dach- und Fachorganisationen ♦ Büromaterial ♦ Serviceverträge ♦ Versicherungen ♦ Druckkosten ♦ Kosten für eine qualifizierte Prüfung ♦ Kosten für Rechtsberatung (Steuerfragen, vereinsrechtliche Angelegenheiten wie zB Statutenfragen, Ausarbeitung von Verträgen, etc.) ♦ Kreditkosten (z B Überziehungszinsen) ♦ Kosten für die Verwaltung der Besonderen Bundes- Sportförderungsmittel ♦ Mieten von Sekretariaten. ♦ Gehälter und Honorare für TrainerInnen- und ÜbungsleiterInnen sowie die SportsekretärInnen (2b) ♦ Kosten, die direkt im Zusammenhang mit einem bestimmten Lehrgang (2b) und/oder Wettkampf (3a) stehen ♦ Büroeinrichtungen, Büromaschinen, EDV-Hardware (3c) ♦ Anwalts-, Prozesskosten bei Streitigkeiten innerhalb der Verbände ♦ Kosten der Befassung eines Schiedsgerichtes ♦ Rechtsanwaltkosten eines Einbringungs- und Mahnverfahrens.IBAN: DE _ _I _ _ _ _I _ _ _ _I _ _ _ _I I _ _

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