Bestellungen und Aufträge Musterklauseln

Bestellungen und Aufträge. 2.1. Soweit unsere Angebote nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist enthalten, halten wir uns hieran eine Woche nach dem Datum des Angebots gebunden. Maßgeblich für die rechtzeitige Annahme ist der Zugang der Annahmeerklärung bei uns.
Bestellungen und Aufträge. (1) Bestellungen und Lieferabrufe sowie deren Annahme, Änderung und Ergänzung bedürfen der Textform, es sei denn, es ist eine strengere Form vereinbart oder zwingend vorgeschrieben. Die Übermittlung der jeweiligen Dokumente kann über Datenfernübertragung erfolgen.
Bestellungen und Aufträge. (1) Vertragsgegenstand einer Bestellung wird lediglich der durch SEW in Schriftform mitgeteilte Inhalt. Mündlich und/oder telefonisch erteilte Aufträge, Zusätze oder sonstige Vereinbarungen vor, bei oder nach Ver- tragsschluss werden erst durch eine schriftliche Bestätigung von SEW wirksam.
Bestellungen und Aufträge. 1. Unsere Bestellungen gelten frühestens mit schriftlicher Abgabe oder Bestätigung als verbindlich. Auf offensichtliche Irrtümer (z. B. Schreib- und Rechenfehler) und Unvollständigkeiten der Bestellung einschließlich der Bestellunterlagen hat uns der Verkäufer zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung vor Annahme hinzuweisen; ansonsten gilt der Vertrag als nicht geschlossen.
Bestellungen und Aufträge. 2.1. Angebote und Kostenvoranschläge sind für PED unentgeltlich. Geht dem Angebot eine Anfrage von PED voraus, ist auf Abweichungen zur Anfrage deutlich hinzuweisen. PED behält sich vor, Angebote von der Prüfung auszuschließen bzw. zurückzuweisen, die keine ausreichenden Bindefristen enthalten.
Bestellungen und Aufträge. (1) Sofern nicht anderweitig vereinbart, gelten die Bestellungen des Käufers als verbindliche Angebote. Enthalten die Angebote des Käufers nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist, hält dieser sich hieran eine Woche nach dem Datum des Angebots gebunden. Maßgeblich für die rechtzeitige Annahme ist der Zugang der Annahmeerklärung beim Käufer. Auf offensichtliche Irrtümer (z.B. Schreib- und Rechenfehler) und Unvollständigkeiten des Angebots einschließlich der Be- stellunterlagen hat der Verkäufer den Käufer zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung vor Annahme hinzuwei- sen; ansonsten gilt der Vertrag als nicht geschlossen.
Bestellungen und Aufträge. 2.1. Die Bestellung durch uns erfolgt durch Abgabe eines entsprechenden Angebotes gegenüber dem Auftragnehmer. Grundlage dieses Angebotes sind diese Allgemeinen Einkaufs- und Beschaffungsbedingungen.
Bestellungen und Aufträge. 2.1 Der Lieferant hat sich bei der Erstellung genau an unsere Anfragen und die darin enthaltenen Vorgaben zu halten. Auf eventuelle Abweichungen hat er ausdrücklich hinzuweisen. Angebote des Lieferanten haben für uns kostenfrei zu erfolgen.
Bestellungen und Aufträge. 2.1. Soweit die Angebote des Verlags nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist enthalten, hält sich der Verlag an diese für 6 Wochen nach dem Datum des jeweiligen Angebots gebunden. Maßgeblich für die rechtzeitige Annahme ist der Zugang der Annahmeerklärung beim Verlag.
Bestellungen und Aufträge. 2.1. Unsere Bestellungen und Aufträge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen oder von uns schriftlich bestätigt werden. Entsprechendes gilt für Ände- rungen oder Ergänzungen unserer Bestellungen und Aufträge.