Betriebsführung Musterklauseln

Betriebsführung. (1) Der Gleisanschluss zweigt in km 57,870 vom Einfahrabschnitt des Bahnhofs Königs Wusterhausen mit der Weiche 53 (Anschlussweiche – alt W7) ab. Die Anschlussgrenze bildet der in Richtung des Infrastrukturanschlusses liegende Schienenstoß am Ende der Weiche 53 in Richtung Gleisanschluss. Das Schild mit der Aufschrift „Grenze der Anschlussbahn“ steht in Richtung Gleisanschluss hinter dem Standort der Sperrsignale 30X bzw. 31X. Die Weiche 53 steht im Eigentum des Anschließers. Der Einfahrabschnitt [Strecke Grunow (Niederlausitz) – Königs Wusterhausen] ist durch entsprechende Stellung der Gleissperre 52 gegenüber der An- schlussbahn gesichert. Hinter der Anschlussweiche teilt sich der Gleisanschluss mit der Weiche 51 (alt 100/1) in den Nord- und Südhafen.
Betriebsführung. (2.1.3) Einspeise- und Entnahmepunkt (1.3) Fahrplan (3.3) Frequenzhaltung (2.1.3) Geeigneter Netzpunkt (1.5) Gleichzeitigkeitsgrad (2.2.4) Jahreshöchstlast (2.1.2)
Betriebsführung. (1) Für den Betrieb des Netzanschlusses werden zwischen den Vertragspartnern Regelungen zur Betriebsführung festgelegt, die als Anlage 3 Bestandteil dieses Vertrages sind.
Betriebsführung. Die Betriebsführung umfasst den sachgemäßen Betrieb inklusive Lastmanagement und Störungshotline sowie Überprüfung und Wartung (spätestens alle drei Jahre) der vlotte Wallbox. Die Wartungsarbeiten werden mit dem Kunden vereinbart und im vereinbarten Zeitraum durchgeführt. Die vlotte Wallbox wird an ein im e-mobility ready Verteilerschrank verbautes Lade-und Energiemanagement eines Drittanbieters angebunden. Dadurch kann sichergestellt werden, dass jeder Kunde in dem Mehrparteienhaus über genügend Ladeleistung verfügt und der Netzanschluss des Mehrparteienhauses wirtschaftlich optimal ausgenutzt werden kann. Das System wird so betrieben, dass jedem Kunden eine garantierte Ladeleistung von zumindest 5 kW zur Verfügung steht. Daten, soweit diese nicht personenbezogen sind, dürfen von der illwerke vkw für Datenanalyse, Marktforschung, statistische Zwecke und Berechnung von Prognosen verwendet und an den Drittanbieter weitergegeben werden. Dies gilt auch für Daten, die zuvor personenbezogen waren, allerdings vor ihrer Verwendung für diese Zwecke anonymisiert wurden. Die illwerke vkw bindet die vlotte Wallbox als Ladepunkte in die vlotte-eigene Ladestations-Verwaltungs-Infrastruktur (im Folgenden kurz: „vlotte Backend“) ein. Dadurch wird gewährleistet, dass die getätigten Ladevorgänge exakt erfasst und an den entsprechenden Kunden verrechnet werden können. Über das vlotte Backend kann die vlotte Wallbox die neuesten Firmware- und Softwareupdates erhalten. Zudem erfolgt eine ständige Überwachung der vlotte Wallbox, wodurch auftretende Störungen umgehend mittels Fernwartung beseitigt werden können. Sofern eine Störung nicht per Fernwartung durch die illwerke vkw behebbar ist, verpflichtet sich der Kunde, umgehend eine Reparatur der Wallbox bei der illwerke vkw zu melden. Darüber hinaus stellt die illwerke vkw dem Kunden eine Hotline zur Verfügung, welche dauerhaft und durchgehend besetzt ist. Die Kontaktdaten dieser Hotline sind jederzeit auf der jeweiligen vlotte Wallbox oder auf der Website der vlotte für die Kunden ersichtlich.
Betriebsführung. Die eingesetzten öffentlichen Mittel sind zweckgebunden und ausschliesslich für die Leistungserbringung zu verwenden. Alle Massnahmen sind effizient, in guter Qualität, einfach und zweckmässig auszuführen.
Betriebsführung. 1 Die Betriebsführung sowie die allgemeine, organisatorische, personelle und fach- liche Geschäftsführung des Sportzentrums obliegen dem Abteilungsleiter oder der Abteilungsleiterin Sport. Er oder sie vertritt das Sportzentrum nach aussen und ist namentlich verantwortlich für
Betriebsführung. 1 Umfang der Betriebsführung § 2 Handeln im Namen und für Rechnung des Zweckverbandes § 3 Personelle und sachliche Durchführung § 4 Beauftragung Dritter § 5 Betriebsführungspflichten § 6 Recht zur Stilllegung von Anlagen § 7 Kontrollrechte des Zweckverbandes § 8 Verkehrssicherungspflichten und Haftung
Betriebsführung. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die betriebliche Konzeption des Caterings während der gesamten Laufzeit dieses Vertrages insbesondere den folgenden Vorgaben (kumulativ) entsprechen muss: • Catering auf gehobenem Niveau • Angebote auch als Buffet, Menü, Flying Buffet • schneller Service am Xxxx zur Vermeidung von langen Wartezeiten im Hinblick auf die Veranstaltungszeitpläne • Betrieb des Caterings durch fachlich qualifiziertes Bedienungs- und Küchenpersonal • Betriebsmaterialien, Gläser, Inventar etc. im Sichtbereich des Gastes/Besuchers, die der Caterer für Veranstaltungen in die Volkswagen Halle einbringt, dürfen nicht mit Werbeelementen versehen sein
Betriebsführung. 6.1. Der Pächter ist für die Beschaffung der notwendigen Bewilligungen zur Betreibung eines Restaurationsbetriebes bis zum Pachtbeginn verantwortlich. Bei Missachtung wird er gegenüber dem Verpächter schadenersatzpflichtig.
Betriebsführung. Die kaufmännische Betriebsführung obliegt der NaturEnergie Region Hannover Verwaltungsgesellschaft mbH. Die technische Betriebs- führung erfolgt langfristig durch die BayWa r.e. Darüber hinaus wurde mit dem Anlagenhersteller Senvion ein Vollwartungsvertrag mit Verfügbarkeitsgarantie abgeschlossen. Bürger aus der Region 100% 100% ✓ Koordination des Projekts durch eine branchenerfahrene Energiegenossenschaft ✓ Privilegierung von Bürgerenergiegesellschaften im EEG 2017 ✓ Fremdfinanzierung des Projekts durch eine branchenerfahrene Bank gesichert (Proof of Concept) Aus der Idee, mit vielen Menschen in der Region Hannover Photovoltaikanlagen zu bauen, ist eine mittlerweile nicht mehr aufzuhaltende Bürgerenergiewende entstanden. Seit 2013 beteiligt sich die NaturEnergie Hannover aktiv an der Entwicklung und dem Aufbau von Windenergieprojekten. Die BWP Uetze 2 nutzt das Privileg für Bürger im EEG 2017. Gemeinsam mit einem professionellen Projektentwickler wurde dieses Privileg unter dem Dach der Genossenschaft genutzt um den Ausbau Erneuerbarer Energien zusammen mit den Menschen vor Ort weiter voran zu bringen. Die Projektentwicklung des Bürgerwindparks Uetze 2 erfolgt durch die BayWa r.e. als Generalübernehmer. Kaufpreis WEA (Generalübernehmer) 00.000.000 € Projektvorkosten/ -nebenkosten 000.000 € Eigenkapital 000.000 € Mezzanine Kapital 000.000 € Fremdkapital 00.000.000 € Die Gesamtinvestition beträgt 18.478.643 EUR, wobei nahezu 100% in den Erwerb der drei Windenergieanlagen des Typs Senvion 3.4M122 NES fließen. Lediglich 2,4% der Investitions- summe fallen für Projektvor- und nebenkosten an. Die Finanzierung setzt sich aus drei Komponenten zusammen. Die Kommanditisten der Bürgerwindpark Uetze 2 GmbH & Co. KG stellen Eigenkapital in Höhe von 718.643 EUR zur Verfügung. Die Fremdfinanzierung durch eine branchenerfahrene Bank (Proof of Concept) konnte bereits gesichert werden. Ein Investitionsanteil in Höhe von 260.000 EUR ist für Bürger und Privatanleger im Rahmen des Crowdinvestings reserviert. Die Genossenschaft NaturEnergie Region Hannover e.G. wurde 2008 gegründet und betrieb in der Vergangenheit PV-Anlagen überwiegend im Raum Neustadt am Rübenberge. Unter dem Motto „Ökostrom in Bürgerhand“ hat die Genossenschaft im Mai 2016 mit Unterstützung der Region und der Landeshauptstadt eine Kampagne gestartet, um möglichst vielen Bewohnern der Region Hannover die Möglichkeit zu geben, sich als Eigentümer an Solar- und Windkraftanlagen zu beteiligen. Die BayWa r.e. re...