Betriebsführung Musterklauseln

Betriebsführung. Der Gleisanschluss zweigt in km 57,870 vom Einfahrabschnitt des Bahnhofs Königs Wusterhausen mit der Weiche 53 (Anschlussweiche – alt W7) ab. Die Anschlussgrenze bildet der in Richtung des Infrastrukturanschlusses liegende Schienenstoß am Ende der Weiche 53 in Richtung Gleisanschluss. Das Schild mit der Aufschrift „Grenze der Anschlussbahn“ steht in Richtung Gleisanschluss hinter dem Standort der Sperrsignale 30X bzw. 31X. Die Weiche 53 steht im Eigentum des Anschließers. Der Einfahrabschnitt [Strecke Grunow (Niederlausitz) – Königs Wusterhausen] ist durch entsprechende Stellung der Gleissperre 52 gegenüber der An- schlussbahn gesichert. Hinter der Anschlussweiche teilt sich der Gleisanschluss mit der Weiche 51 (alt 100/1) in den Nord- und Südhafen.
Betriebsführung. Die EURAMCO Invest GmbH beabsichtigt, die Unterstützung externer Betriebsführer im Rahmen des kaufmännischen und technischen Managements für die Anlageobjekte im vorliegen- den Beteiligungsangebot zu nutzen. Diese Aufgaben werden ausnahmslos ohne wesentliche Dispositionsbefugnisse über die verwalteten Vermögensgegenstände delegiert; vertrag- lich werden jegliche diesbezüglichen wesentlichen Dispositi- onsbefugnisse explizit ausgeschlossen werden. Die vorstehend beschriebenen Tätigkeiten werden ferner keinerlei Entschei- dungsbefugnisse bezüglich der Vermögensgegenstände der Investment-KG umfassen, die für die Investment-KG möglicher- weise weitreichende wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen könnten. Diesbezügliche Entscheidungen werden ausschließ- lich von der Kapitalverwaltungsgesellschaft der Investment-KG getroffen werden. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft wird sich bei Bedarf durch Beratungsfirmen (wie Rechtsanwälte oder Steuerberater), An- lageberater/Vermittler (einschl. Vermittler von Fremdkapital), sonstige Dienstleister (wie Bewertungsgutachter und Sachver- ständige, technische Gutachter) oder Wirtschaftsprüfer, die ggf. weiterhin im Rahmen des Erwerbs und der Verwaltung bzw. der Veräußerung der Vermögensgegenstände der Invest- ment-KG von der Kapitalverwaltungsgesellschaft für die und auf Rechnung der Investment-KG einbezogen werden. Die EURAMCO Invest GmbH wird weiterhin Dienstleistungen durch die EURAMCO Gruppe im Bereich der Innenorganisa- tion und des Beschaffungswesens, dem Bereich Recht, dem Bereich Research und Consulting, für das Marketing sowie die Finanzierungsberatung erhalten. Wichtiger Hinweis: Durch rechtliche Änderungen oder un- terschiedliche Auslegung von Rechtsvorschriften durch Auf- sichtsbehörden oder aus anderen Gründen können sich – im zulässigen Umfang und im Rahmen der gesetzlichen Vorga- ben – zukünftig jederzeit Änderungen zu vorstehenden Ausfüh- rungen ergeben, d.h. es kann zu Änderungen bzw. zu weiteren Auslagerungen an Dritte durch die Kapitalverwaltungsgesell- schaft, die EURAMCO Invest GmbH, kommen. Mit der Beauftragung von Dienstleistungen an Dritte können auch Interessenkonflikte entstehen und es können sich Risiken durch die Einbeziehung Dritter ergeben. Siehe hierzu die Hin- weise in Abschnitt 11. „Risiken“.
Betriebsführung. Die illwerke vkw ermöglicht dem Kunden mit dem Produkt „vlotte Wallbox mit Betriebsführung“ das bargeldlose Laden mit Ladekarte von Elektrofahrzeugen mit Ökostrom an der eigenen vlotte Wallbox in einem Mehrparteienhaus inklusive Betriebsführung. Ein Laden an öffentlichen von der vlotte betriebenen und vermarkteten Ladestationen ist nicht möglich. Das monatliche Nutzungsentgelt für die Betriebsführung der vlotte Wallbox umfasst die sachgemäße Betriebsführung inklusive Lastmanagement und Störungshotline sowie Überprüfung und Wartung (spätestens alle drei Jahre) der vlotte Wallbox. Die Wartungsarbeiten werden mit dem Kunden vereinbart und im vereinbarten Zeitraum durchgeführt. Die vlotte Wallbox wird an ein im e-mobility ready Verteilerschrank verbautes Lade-und Energiemanagement eines Drittanbieters angebunden. Dadurch kann sichergestellt werden, dass jeder Kunde in dem Mehrparteienhaus über genügend Ladeleistung verfügt und der Netzanschluss des Mehrparteienhauses wirtschaftlich optimal ausgenutzt werden kann. Das System wird so betrieben, dass jedem Kunden eine garantierte Ladeleistung von zumindest 5 kW zur Verfügung steht. Daten, soweit diese nicht personenbezogen sind, dürfen von der illwerke vkw für Datenanalyse, Marktforschung, statistische Zwecke und Berechnung von Prognosen verwendet und an den Drittanbieter weitergegeben werden. Dies gilt auch für Daten, die zuvor personenbezogen waren, allerdings vor ihrer Verwendung für diese Zwecke anonymisiert wurden. Die illwerke vkw bindet die vlotte Wallbox als Ladepunkte in die vlotte-eigene Ladestations-Verwaltungs-Infrastruktur (im Folgenden kurz: „vlotte Backend“) ein. Dadurch wird gewährleistet, dass die getätigten Ladevorgänge exakt erfasst und an den entsprechenden Kunden verrechnet werden können. Über das vlotte Backend kann die vlotte Wallbox die neuesten Firmware- und Softwareupdates erhalten. Zudem erfolgt eine ständige Überwachung der vlotte Wallbox, wodurch auftretende Störungen umgehend mittels Fernwartung beseitigt werden können. Sofern eine Störung nicht per Xxxxxxxxxxx durch die illwerke vkw behebbar ist, verpflichtet sich der Kunde, umgehend eine Reparatur der Wallbox bei seinem Lieferanten auf seine Kosten in Auftrag zu geben. Darüber hinaus stellt die illwerke vkw dem Kunden eine Hotline zur Verfügung, welche dauerhaft und durchgehend besetzt ist. Die Kontaktdaten dieser Hotline sind jederzeit auf der jeweiligen vlotte Wallbox oder auf der Website der vlotte für die Kunden ersichtlich.
Betriebsführung. Die eingesetzten öffentlichen Mittel sind zweckgebunden und ausschliesslich für die Leistungserbringung zu verwenden. Alle Massnahmen sind effizient, in guter Qualität, einfach und zweckmässig auszuführen.
Betriebsführung. 4.1. Die VERTRAGSPARTNER stellen klar, dass die Betriebsführung auf den zur Verfügung gestell- ten Anlagen gemäß der Bedienungsanweisung des Gleisanschlusses wie folgt aufgeteilt ist: mit Ausnahme der Gleise 203, 204, 205 sowie 215, 223, 224 obliegt die Betriebsführung SIEMENS. Die Betriebsführung für die soeben genannten Gleise obliegt der DB Netz AG, Fahrdienstleiter Dortmund-Derne. SIEMENS treffen bezüglich der genannten Gleise keinerlei Verantwortlichkei- ten. Das Vorliegen der grundsätzlich erforderlichen behördlichen Genehmigungen hinsichtlich der Gleisanlage ist Sache von SIEMENS. 4.2. Soweit im Einzelfall hinsichtlich der vom ZUGANGSBERECHTIGTEN durchgeführten Transporte und Lagerung der Waren eine besondere Genehmigung durch zuständige Behörden erforderlich sein sollte (z. B. Gefahrguttransporte), ist die Einholung der erforderlichen Genehmigungen Sa- che des ZUGANGSBERECHTIGTEN.
Betriebsführung. Die Trägerschaft/Einrichtung erbringt die Leistungen effizient, so dass die wirtschaftliche Existenz der Einrichtung mit den in der Vereinbarung erwähnten Betriebseinnahmen gesichert ist. Das Jahresergebnis (+/-) wird dem Organisationskapital zugewiesen. Die maximale Gewinnausschüt- tung richtet sich nach den in der Verordnung festgelegten Richtwerten.
Betriebsführung. 1 Umfang der Betriebsführung (1) Die technische Betriebsführung umfasst die technische Durchführung der Aufgaben der Was- server- und Abwasserentsorgung einschließlich der Bewirtschaftung der sich im Eigentum des NU- WA befindlichen Anlagen (Anlage 1). Dazu gehört die Erledigung aller Arbeiten, die mit dem Betrieb der Anlagen verbunden sind, insbesondere: − die Unterhaltung der Wasserwerke; − die Unterhaltung der Versorgungsleitungen; − die Unterhaltung der Kläranlagen; − die Unterhaltung der Druckerhöhungsstationen, Entsorgungsleitungen (Kanalisation) und Pumpwerke; − die Unterhaltung eines Bereitschafts- und Störungsdienstes; − die Sammlung und den Transport von Fäkalschlämmen aus Kleinkläranlagen und Fäkalwasser aus abflusslosen Gruben; − die Beratung und Kontrolle der Betreiber von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben. Die Unterhaltung der Anlagen schließt die Überwachung, Wartung, Instandhaltung und Instandset- zung der bestehenden Anlagen sowie die Planung und Errichtung von erforderlichen Nachrüstungen, Erweiterungen oder Neuanlagen ein. Die errichteten Anlagen werden Eigentum des NUWA. (2) Die kaufmännische Betriebsführung umfasst alle verwaltungsmäßigen und kaufmännischen Tätigkeiten, insbesondere: − die Vorbereitungen der Kundenabrechnungen und Zusammenstellung der Grundlagen für die Bescheiderstellungen einschließlich der Vorbereitung von Widerspruchs- und Gerichtsverfah- ren; − die Material- und Auftragsabrechnung; − das Rechnungswesen bis zu den Vorarbeiten zum Jahresabschluss des Zweckverbandes; − die Vorbereitungen für die Aufstellung der Wirtschaftspläne des Zweckverbandes; − die Zusammenstellung der Grundlagen der Kalkulation der öffentlich-rechtlichen Abgaben. (3) Der Zweckverband ist berechtigt, im Einvernehmen mit der Betriebsführerin den Umfang der Beauftragung zu verändern, soweit dies für die Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben des Zweckverbandes erforderlich ist. (1) Die Betriebsführungsgesellschaft handelt, soweit sie im Rahmen der technischen Betriebsfüh- rung Geschäfte im Namen und für Rechnung des Zweckverbandes mit Dritten tätigt, im Namen und für Rechnung des Zweckverbandes. Die Betriebsführungsgesellschaft ist hierbei von den Beschrän- kungen des § 181 BGB befreit. (2) Besondere Geschäfte für den Zweckverband, die außerhalb dieses Vertrages liegen, darf die Betriebsführerin nur mit Zustimmung des Zweckverbandes vornehmen. (1) Zur Erfüllung der laufenden Aufgaben hält die Betriebsführerin zahlenmäßig ausreichendes und q...
Betriebsführung. Die OVAG wird die Anlage und die Einrichtungen zur Erfüllung der Leistung gemäß den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen mit Sorgfalt betreiben und eine unterbrechungsfreie Versorgung sicherstellen, sofern dies in dem Einfluss- und Verantwortungsbereich der OVAG liegt.
Betriebsführung. Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, • Gewährleistung von Anlagensicherheit und Versorgungssicherheit der neu errichteten Anlageteile, • Lieferung von Wärme, • Wartung, Reparatur (z.B. Ersatzteillogistik), Entstörungsdienst der neu errichteten Anlageteilen, Instandhaltung: o Instandhaltung der installierten Anlagen, o Wartung der Anlagekomponenten gem. Prüfprotokoll des Anlagenherstellers, o Optimierung des Anlagenbetriebes, o „Rund um die Uhr“ – Überwachung der Anlagen und des Wärmenetzes über die Netzleitstelle der OVAG, o „Rund um die Uhr“ – Bereitschaft von technischem Betriebspersonal zur umgehenden Beseitigung von Betriebsstörungen, o Abdecken von Risiken aus dem Betrieb/ Versicherungen, o Wiederkehrende Prüfungen nach gesetzlichen Vorschriften wie z.B. Schornsteinfeger und Prüfung von Gaswarnanlagen, o Überwachung der Emissionswerte, o Administrative Arbeiten für: ▪ Wartungen (Terminabstimmung, Rechnungsprüfung), ▪ Instandhaltungsarbeiten (Ersatzteilbestellungen, Rechnungsprüfung), ▪ Energiebezug (Rechnungsprüfung, ggf. Preisverhandlungen mit dem Energielieferanten), ▪ jährliche steuerliche Rückerstattungen,
Betriebsführung. 5.1 Zwischen den Vertragspartnern werden Regelungen zur Betriebsführung festgelegt, die als Anlage 3 Be- standteil dieses Vertrages sind. Vorbehaltlich dieser Regelungen bleibt der Netzkunde für den Betrieb der in seinem Eigentum stehenden Anschlussleitungen verantwortlich. 5.2 Die in Anlage 1, 1a und 1b beschriebene Schalthoheit des Netzbetreibers ist jederzeit sicherzustellen. Kommt der Netzkunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Netzbetreiber berechtigt, den Anschluss vom Netz zu trennen. 5.3 Sollten sich die Grundsätze der Betriebsführung nach Vertragsabschluss ändern, werden sich die Ver- tragspartner rechtzeitig gegenseitig informieren und Anlage 3 entsprechend anpassen.