Vertragsgegenstand und Leistungsumfang. 1.1 Geschäftsbeziehungen und Leistungsumfang zwischen uns und dem Kunden richten sich ausschließlich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung sowie den nach- stehenden Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese gelten auch für künftige Verträge, soweit nichts anderes vereinbart ist.
1.2 Soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist, ist mit „Schriftform“ oder „Schriftlichkeit“ im Sinne dieser Allgemeinen Lieferbedingungen eine vereinbar- te Schriftform im Sinne §§ 126/127 BGB, ebenso die „elektronische Form“ im Sinne § 126a BGB sowie die „Textform“ im Sinne § 126b BGB gemeint. Änderungen und/ oder Ergänzungen der Geschäftsbeziehung zwischen uns und unseren Kunden, eben- so deren Begründung, richten sich nach den vorgenannten Formvorschriften. Dies gilt auch für solche Änderungen und/oder Ergänzungen, die dieses Formerfordernis abbedingen sollen.
1.3 Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere des Kunden, sind nicht Ver- tragsgegenstand, auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
Vertragsgegenstand und Leistungsumfang. 4.1. Der Vertragsgegenstand und der Leistungsumfang einschließlich Verfügbarkeitsregelungen ergeben sich vorrangig aus dem SaaS-Vertrag bzw. Kooperationspartnervertrag und deren Anlagen, in Ermangelung einer solchen einheitlichen Vertragsurkunde aus dem vom Vertragspartner angenommenen Angebot der twodoxx sowie den einbezogenen AGB-SaaS. Die nachfolgenden Regelungen zum Vertragsgegenstand und Leistungsumfang, einschließlich der nachfolgend in Nr. 6 enthaltenen Verfügbarkeitsregelungen (Service Level Agreements – SLA) dienen lediglich nachrangig zur Konkretisierung der Bestimmungen im Vertrag.
4.2. Je nach der vertraglich festgelegten Xxxx des Vertragspartners umfassen die twodoxx-Services betreffend die zeitweise Nutzung der Softwareapplikation optimallohn unterschiedliche Leistungsmerkmale ("Versionen"): ⚫ Die "Vorerfassung" ermöglicht die Anlage von Mitarbeitern, die Eingabe der Arbeitszeiten jedes einzelnen Mitarbeiters und verfügt über ein integriertes Nachrichtensystem. ⚫ Die "Vollversion" von optimallohn umfasst neben dem Leistungsumfang "Vorerfassung" zudem die Lohnermittlung, Personalmanagement inklusive Musterarbeitsverträgen sowie Export der nötigen Daten für Lohnbüro, Lohndienstleister oder Steuerberater. Die Lohnermittlung in der optimallohn „Vollversion“ gibt es dabei in zwei Ausprägungen mit unterschiedlichem Leistungsumfang: • mit Verwendung von automatisch erfassten Arbeitszeiten aus der gesondert erhältlichen twodoxx Lösung „timebandits“ für automatische Arbeitszeiterfassung • ohne Verwendung von automatisch erfassten Arbeitszeiten aus „timebandits“ Der genaue Funktionsumfang der einzelnen Versionen ist auf xxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xxxxxxxxxxx näher beschrieben.
4.3. Im Rahmen der jeweils vereinbarten twodoxx-Services erbringt twodoxx vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung im SaaS-Vertrag bzw. Kooperationspartnervertrag während der Laufzeit des Vertrages folgende Leistungen:
4.3.1. twodoxx stellt dem Vertragspartner die vertragsgegenständlichen Softwareapplikationen und deren Funktionen zur zeitlich befristeten Nutzung per Fernzugriff einschließlich der für die Nutzung erforderlichen Rechnerleistung auf den twodoxx Servern zur Verfügung.
4.3.2. twodoxx stellt auf den twodoxx Servern eine Benutzerdokumentation (Handbuch) in elektronischer Form bereit. Das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht des Vertragspartners, dieses Handbuch online zu nutzen, ist durch die Software-Nutzungsgebühr mit abgegolten. Zur Bearbeitung oder Verb...
Vertragsgegenstand und Leistungsumfang. 2.1. Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber die in der Bestellung bezeichnete vertragsgegenständliche Software („Software“) sowie die dazugehörige Dokumentation während der vereinbarten Mietdauer zum Gebrauch.
2.2. Der Umfang der Software, insbesondere Bezeichnung, Anzahl, Art und Umfang der erworbenen Lizenzen und Metriken sowie die Mietdauer, ergeben sich aus der Bestellung des Auftraggebers.
2.3. Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber die Software – je nach Vereinbarung – entweder (i) durch Bereitstellung zum Download und zur Installation auf einer eigenen Hardwareumgebung des Auftraggebers (nachfolgend
2.4. Im Rahmen eines Test- oder Probebetriebs wird der Auftragnehmer den Auftraggeber im erforderlichen Umfang in die Nutzung der Software einweisen. Daneben wird der Auftragnehmer auf Anfrage gegen angemessenes Entgelt dem Auftraggeber Einführungs- und Schulungsveranstaltungen anbieten.
2.5. Die Software ist mit Dokumentation bereitzustellen („Dokumentation“). Die Dokumentation hat mindestens aus einer Anwenderdokumentation und einer Betriebsdokumentation zu bestehen und insbesondere Angaben zur Installation, Nutzung und zum Betrieb zu enthalten. Die Dokumentation hat alle notwendigen Abläufe so zu beschreiben, dass sie für einen durchschnittlichen Nutzer verständlich sind. Darüber hinaus hat die Dokumentation auch typische und vorhersehbare Fehlersituationen darzustellen und deren Behebung zu beschreiben. Die Dokumentation muss den zum Zeitpunkt der Nutzung der Software üblichen Standards entsprechen und den Auftraggeber in die Lage versetzen, die Software umfassend und fachkundig zu nutzen. Die Dokumentation ist dem Auftraggeber in maschinenlesbarer Form und in deutscher und englischer Sprache kostenlos zu überlassen und muss einem der gängigen Formate entsprechen, z.B. Microsoft Excel, Microsoft Word oder PDF.
2.6. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Dokumentation ohne weitere Kosten für den vertragsgemäßen Gebrauch und zu Schulungszwecken in angemessener Anzahl zu kopieren, zu verwenden, und zu eigenen Zwecken und den Zwecken von verbundenen Unternehmen verfügbar zu machen.
2.7. Auf Aufforderung des Auftraggebers wird der Auftragnehmer auch Installations- und Implementierungsleistungen erbringen. Diese werden in einem gesonderten Vertrag geregelt.
Vertragsgegenstand und Leistungsumfang. 2.1. Die Software wird von DURST als SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, die auf den Servern eines von DURST gewählten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten. DURST räumt dem Kunden sohin für die Laufzeit des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die im Auftragsblatt vereinbarte Dauer beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfü r verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen sowie die Software fü r die vertragsgemäßen Zwecke gemäß der Produktbeschreibung zu nutzen.
2.2. DURST stellt dem Kunden die Software in der jeweils vereinbarten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Software, die fü r die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden dabei - sofern die Leistungen nicht vom Serviceprovider (siehe dazu den nächstehenden Absatz) zu erbringen sind - von DURST bereitgestellt. XXXXX vermittelt und organisiert die Bereitstellung eines Servers, auf dem die Software gespeichert ist und abläuft, und übernimmt die dafür anfallenden monatlichen Gebühren. Der Server wird von dem von Durst bekannt gegebenen Serviceprovider bereitgestellt (im Folgenden auch: „Serviceprovider“). Für die Nutzung des Servers gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Serviceproviders. Diese sind abrufbar unter: xxxxx://xxxxx-xxxxxxxxxxxx- DURST schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.
2.3. DURST weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von DURST liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten (etwa des Serviceproviders), von DURST nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von DURST haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vo...
Vertragsgegenstand und Leistungsumfang. Der Auftraggeber erteilt Xxxxxxxxx im Rahmen der Personalvermittlung den Auftrag, Kandidaten gegen Zahlung eines Honorars zu vermitteln. Für alle Personalvermittlungsverträge gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ausschluss entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers selbst dann, wenn die Innovides diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, alle Informationen, die für die Durchführung des Vermittlungsauftrages erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen. Dies gilt vor allem für die Anfertigung einer Stellenbeschreibung und die Bestimmung des Anforderungsprofils.
Vertragsgegenstand und Leistungsumfang. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf von Hardware und sonstigen Zubehörteilen durch BLL. BLL liefert die in der Bestellung ausgewiesenen Hardware Systeme inklusive der dort bezeichneten Betriebssysteme. Die Hardware wird nur bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung mit vorinstallierter Betriebs- systemsoftware geliefert. Ansonsten wird diese dem Kunden in handelsüblicher Form, eventuell auch als ESD-Lizenz zur Verfügung gestellt. Die Systeme werden mit den von den Vorlieferanten von BLL ausgestatteten Dokumenten in deut- scher oder englischer Sprache mitgeliefert. Die Installation, das Aufstellen und Inbetriebnahme ist nicht Vertragsbestandteil der Lieferung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Dies gilt auch für die Durchführung von Test und Pro- bebetrieb sowie Schulungen.
Vertragsgegenstand und Leistungsumfang. 2.1. Die Angebote des AN sind – einschließlich Ausführungszeit und Preisangaben - freibleibend. Änderungen bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten, insbesondere stellen Angaben über technische Daten, Abmessungen und Gewicht nur Betriebs- und branchenübliche Näherungswerte dar.
2.2. Ein Vertrag mit dem AN kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des AN oder mit der Ausführung des Auftrags durch den AN zustande.
2.3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Zulieferer des AN. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von dem AN zu vertreten ist, insbesondere wenn der AN einen entsprechenden Einkaufsvertrag (kongruentes Deckungsgeschäft) abgeschlossen hat und von seinem Lieferanten im Stich gelassen wird. Der AN ist in diesem Fall verpflichtet, den AG unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu unterrichten und dem AG eine insoweit gegebenenfalls erbrachte Gegenleistung unverzüglich zu erstatten.
2.4. Als Vertragsgrundlagen und -bestandteile – bei Widersprüchen in nachstehender Reihenfolge – wird die Geltung der nachstehend aufgeführten Regelwerke nachrangig und in Ergänzung zu der im Auftragsbestätigungsschreiben vorgesehenen Reihenfolge vereinbar, soweit nicht dort eine andere Rangfolge festgelegt wird:
2.4.1. das Auftragsbestätigungsschreiben des AN
2.4.2. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
2.4.3. für Bauleistungen: die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
2.4.4. die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere die Werkvertragsvorschriften der §§ 631 ff. BGB; Ein Widerspruch liegt jedoch nicht vor, soweit die höherrangige Bestimmung lediglich allgemeine Vorgaben für die zu erbringende Leistung enthält, die durch die nachrangige Regelung konkretisiert werden. Ein Widerspruch ist nur dann gegeben, wenn für den gleichen Sachverhalt zwei verschiedene Aussagen getroffen werden, so z. B. wenn in einer Vertragsgrundlage oder -anlage der Küchenbodenbelag als Fliese bezeichnet wird, in einer anderen der Küchenbodenbelag als Parkett. Hier liegt ein Widerspruch im Sinne dieses Absatzes vor.
2.5. Die ausschließlich für Widersprüche geltende Rangfolgeregelung findet keine Anwendung, sofern sich eine etwaige Xxxxx (Unklarheit oder Unvollständigkeit) in einer vorrangigen Vertragsgrundlage durch die nachrangige(n) Vertragsgrundlage(n) beseitigen (vervollständig...
Vertragsgegenstand und Leistungsumfang. 1. Der elektronische Zugriff auf WZ E-Paper ist über die WZ E-Paper App oder über xxx.xx-xxxxxxx.xx möglich. Im WZ E-Paper Abonnement ist das WZ Web Abo inklusive.
2. WZ E-Paper Abonnenten haben Zugriff auf die Ausgaben der letzten 7 Tage.
3. Der Zugang zum Internet und die anfallenden Verbindungskosten sind nicht Vertragsgegenstand.
4. Vergünstigte Zusatzabonnements für Printabonnenten sind an den Weiterbezug der Printzeitung gebunden. Bei Kündigung der Printzeitung wird der Standard Bezugspreis für die digitale Ausgabe berechnet.
Vertragsgegenstand und Leistungsumfang. Die vlotte ermöglicht den Gästen des Kunden und dem Kunden selbst mit dem Produkt vlotte VIP das bargeldlose Laden von Elektrofahrzeugen an den Ladesta- tionen des Standortpartners und allen öffentlichen vlotte Ladestationen und an Ladestationen der Roamingpartner.
Vertragsgegenstand und Leistungsumfang. 1.1 Geschäftsbeziehungen und Leistungsumfang zwischen uns und dem Kunden richten sich ausschließlich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung sowie den nachstehenden Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese gelten auch für künftige Verträge, soweit nichts anderes vereinbart ist.