Beurteilung. Gemäß § 9 Abs. 9 der Fachschulverordnung – Sozialwesen erstellt die Ausbildungsstelle einen schriftlichen Bericht über die fachlichen Leistungen der Berufspraktikantin/des Berufspraktikanten, der mindestens Angaben über Art, Dauer, Inhalte und Erfolg der Ausbildung enthält. Der Bericht wird der Fachschule zugesandt, nachdem die Berufspraktikantin/der Berufspraktikant Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt hat.
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Samples: Berufspraktikumsvertrag
Beurteilung. Gemäß § 9 Abs. 9 der Fachschulverordnung – Sozialwesen erstellt die Ausbildungsstelle einen schriftlichen schrift- lichen Bericht über die fachlichen Leistungen der Berufspraktikantin/des Berufspraktikanten, der mindestens min- destens Angaben über Art, Dauer, Inhalte und Erfolg der Ausbildung enthältenthält (Anlage). Der Bericht wird der Fachschule zugesandt, nachdem die Berufspraktikantin/der Berufspraktikant Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt hat.
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Samples: Ausbildungsvertrag (Berufspraktikum)
Beurteilung. Gemäß § 9 Abs. 9 der Fachschulverordnung – Sozialwesen erstellt die Ausbildungsstelle einen schriftlichen Bericht über die fachlichen Leistungen der Berufspraktikantin/des Berufspraktikanten, der mindestens Angaben über Art, Dauer, Inhalte und Erfolg der Ausbildung enthältenthält (Anlage). Der Bericht wird der Fachschule zugesandt, nachdem die Berufspraktikantin/der Berufspraktikant Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt hat.
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Samples: Ausbildungsvertag
Beurteilung. Gemäß § 9 Abs. 9 der Fachschulverordnung – Sozialwesen erstellt die Ausbildungsstelle einen schriftlichen Bericht über die fachlichen Leistungen der Berufspraktikantin/des Berufspraktikanten, der mindestens Angaben über Art, Dauer, Inhalte und Erfolg der Ausbildung enthältenthält (Anlage). Der Bericht wird der Fachschule zugesandt, nachdem die Berufspraktikantin/der Berufspraktikant Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt hat.
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Samples: Berufspraktikumsvertrag