Auswertung. Die Kassenärztlichen Vereinigungen teilen der KBV für jedes Kalenderjahr bis zum 30. April des Folgejahres folgende Daten jeweils differenziert nach den drei Genehmi- gungsbereichen mit:
Auswertung. 10 Auswertung der Qualitätssicherungsmaßnahmen
(1) Die Kassenärztlichen Vereinigungen teilen der Kassenärztlichen Bundesverei- nigung für jedes Kalenderjahr bis zum 30. April des Folgejahres Anzahl und Er- gebnisse der Überprüfung nach § 8 mit. Die Ergebnisse stehen den Partnern der Bundesmantelverträge zur gemeinsamen Beratung zur Verfügung.
(2) Die Partner der Bundesmantelverträge legen kalenderjährlich bis zum 31. De- zember bundeseinheitliche Kriterien für die Auswertungen zur Versorgung mit Hörgeräten nach Anlage 1, die im darauf folgenden Kalenderjahr durchgeführt werden, einvernehmlich fest. Erfolgt in einem Kalenderjahr keine Festlegung, gelten die bisher angewandten Kriterien fort.
(3) Auf der Grundlage der kalenderjahrbezogenen Ergebnisse der Auswertungen der Dokumentationen können die Partner der Bundesmantelverträge Vorgaben für Qualitätssicherungsmaßnahmen einvernehmlich festlegen.
(4) Ergeben sich aus den Auswertungen Hinweise auf Mängel in der Qualität der erbrachten Leistungen, können diesbezüglich weitergehende Auswertungen vereinbart werden.
Auswertung. Sammeln, Ordnen und Prüfen von Kosten und Durch- führen von Auswertungen zur Erfassung der Kosten- struktur sowie zur Erstellung des Betrieblichen Ab- rechnungsbogens (BAB), Soll-/Ist-Vergleichen und Ergebnisrechnungen mit dem Ziel der Erfassung der Kostenentwicklung des Unternehmens und zur Ergrei- fung von entsprechenden Maßnahmen zur optimalen Kostensteuerung des Unternehmens.
Auswertung. Die Kassenärztlichen Vereinigungen teilen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung jähr- lich Zahlen und Ergebnisse gemäß Anlage VII der Ultraschall-Vereinbarung mit. Die Part- ner des Bundesmantelvertrages beraten die Ergebnisse. § 16
Auswertung. Nach einigen Wochen habe ich im KC angerufen, um mich darüber zu informieren, ob das Geschäft mit dem Universitätsklinikum zustande gekommen ist. Mein Ansprechpartner erklärte mir, dass neben uns noch drei weitere Versicherungsunternehmen diese Ausschreibung erhalten haben. Letztendlich hatte sich das Universitätsklinikum Xxxxxxxxxxxx für einen anderen Bewerber entschieden. Die Gründe gegen uns lagen wohl im Preis-Leistungs-Verhältnis und in der Verwaltung. Genauere Auskünfte darüber habe ich leider nicht erhalten. Die Vertriebsunterstützung halte ich persönlich für sehr sinnvoll. Es ist eine gute Möglichkeit sich als Unternehmen zu präsentieren und somit seine Produkte zu vertreiben. Weiterhin fördert es den Austausch von Informationen und die Abstimmung zwischen den Beteiligten. Vertriebsunterstützende Maßnahmen können zugleich eine gute Möglichkeit sein, um ein Feedback über das eigene Produkt und den Vertrieb zu erhalten. In meinem Fall war das Feedback jedoch nicht zufriedenstellend. Zwar habe ich Auskünfte über die Gründe erhalten, die dazu geführt haben, dass sich das Universitätsklinikum für eine andere Gesellschaft entschieden hat, doch die Gründe gaben mir wenig Aufschluss über mögliche Mängel unseres Produktes und dessen Vermarktung. Zudem wäre es einfacher, eine direkte Rückmeldung von dem Vertriebspartner bzw. auch direkt vom Kunden zu erhalten. Außerdem sollten wir dieses Feedback nach jeder Ausschreibung „automatisch“ erhalten, um am Ende die richtigen Schlüsse ziehen zu können. Daraufhin habe ich mir Gedanken gemacht, ob und wie sich die Problematik umsetzen lässt. Ich habe mir überlegt, dass ich einen Rückmeldungsbogen entwerfen kann, der dann jeder bearbeiteten Ausschreibung beigefügt werden sollte. Aus dem Rückmeldungsbogen sollte hervorgehen, was den Kunden überzeugt hat oder was nicht gut angekommen ist, sodass das Geschäft an einen anderen Bewerber ging. Wichtige Punkte sind hierbei in erster Linie die Höhe der Prämie und die dazugehörige Ablaufleistung. Aber auch die Verwaltung, dass heißt, die vertriebliche Unterstützung und die Kundenbetreuung spielen eine sehr große Rolle bei der Entscheidung. Ein anderer wichtiger Aspekt ist die Art der Darstellung unserer Informationen, z.B. der Musterberechnungen. Ein weiterer interessanter Aspekt ist die Bewertung des Vertriebs und der Ansprechpartner. Hierbei bleibt jedoch das Problem, dass das Interesse der Vertriebspartner und vor allem der betroffenen Firma, unseren Rückmeldungsbogen auszu...
Auswertung. Damit die Vertragspartner entscheiden können, ob und in welcher Form die Qualitätssicherungs- maßnahmen nach dieser Vereinbarung fortgeführt werden, teilen die Kassenärztlichen Vereini- gungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für jedes Kalenderjahr bis zum 30. April des Folge- jahres Anzahl und Ergebnisse der Überprüfungen mit. Diese Daten stehen den Partnern des Bun- desmantelvertrages KV-bezogen zur gemeinsamen Beratung zur Verfügung.
Auswertung. Der Leistungserbringer ist verpflichtet, an Auswertungen mitzuwirken, die im Endergebnis mindestens folgende Aussagen machen:
Auswertung. Der Gesetzgeber geht bei der Erstellung des leistungsbezogenen Krankenhausvergleichs von einer Vollerhebung aus. Ein hoher Anteil der Datengrundlage für den leistungsbezoge- nen Krankenhausvergleich stützt sich auf Vereinbarungsdaten. Auch wenn im ordnungspoli- tischen Rahmen eine prospektive Budget- und Entgeltverhandlung vorgesehen ist, zeigt die Realität zahlreiche Abschlüsse von Budget- und Entgeltverhandlungen weit nach dem Be- ginn des eigentlichen Budgetjahres. Mithin liegen zum Zeitpunkt der Erstellung eines Ver- gleichs nicht alle Daten des jeweiligen Budgetjahres aus allen psychiatrischen und psycho- somatischen Einrichtungen vor. Der Nutzer hat die Möglichkeit, sich die Auswertungen „jah- resbezogen“ und/oder „jahresübergreifend“ erstellen zu lassen. In diesem Zusammenhang bedeutet „jahresbezogen“, dass nur die Vereinbarungsdaten, die für das ausgewählte Jahr im Datenportal übermittelt wurden, für die Auswertung herangezogen werden. Grundsätzlich stehen die beiden Jahre vor dem Budgetjahr als Auswahlmöglichkeit zur Verfügung. Bei der Auswahlmöglichkeit „jahresübergreifend“ werden für alle Krankenhäuser der Vergleichsgrup- pe die jeweils aktuellsten im Datenportal übermittelten Vereinbarungsdaten für die Auswer- tung verwendet – unabhängig vom Vereinbarungsjahr. Die Auswertung umfasst dann alle in den jeweiligen Krankenhausvergleich einbezogenen Einrichtungen, aber mit Daten aus un- terschiedlichen Vereinbarungsjahren. Eine Auflistung der in den Vergleich einbezogenen Krankenhäuser (vgl. Excel-Datei, Blatt Nr. 13) zeigt, welche Einrichtung mit welchem Budget- jahr in den leistungsbezogenen Krankenhausvergleich eingegangen ist. Entsprechend ist zu Beginn des Krankenhausvergleichs auszuwählen, ob die Daten eines bestimmten Budget- jahres oder des jeweils aktuell vorliegenden Budgetjahres verwendet werden sollen. Als Ergebnisse des leistungsbezogenen Krankenhausvergleichs sind gem. § 4 Abs. 1 S. 3 BPflV insbesondere auszuweisen
1. „nach Leistungen oder Leistungsgruppen differenzierend die Bandbreite der verein- barten Entgelte und statistische Lage- und Streuungsmaße zu diesen Entgelten,
2. die regionalen oder strukturellen Besonderheiten in der Leistungserbringung nach § 6 Absatz 2 [BPflV] sowie
3. der Umfang der personellen Ausstattung.“ Die Auswertungsergebnisse sind gem. § 4 Abs. 1 S. 4 BPflV mindestens jeweils bundes- und landesweit sowie untergliedert nach Fachgebieten (mindestens Trennung zwischen Erwach- senen einerseits sowie Kindern und Ju...
Auswertung. Grundlage für die Spieleinsatz- und Gewinnermittlung sind die auf dem durch digitale Signatur oder physischen Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium vom Verarbeitungssystem lesbar und auswertbar abgespeicherten Daten.
Auswertung. Die maßgebende Auswertung der Mengen und Leistungen wird in der Regel an den Ein- und Ausspeisepunkten durch Thyssengas vorgenommen. Der Netzanschlusspartner stellt Thyssengas bis zum 3. Arbeitstag eines Monats folgende für die Auswertung erforderlichen Angaben/Unterlagen aus seinen Ein- und Ausspeisepunkten des vergangenen Monats zur Verfügung: - sämtliche Messwerte/Zählerstände der in der Anlage vorhandenen Messge- räte (Gaszähler, Mengenumwerter inkl. Kontroll- und Störmengenzähler, Gasbeschaffenheitsmessgeräte, Brennwertmessgeräte inkl. CO2- und Dich- temessung); - ggf. Datenträger der Messwertregistriergeräte; - ggf. Diagramme über den Betriebsdruck und die Betriebstemperatur im Gaszähler. Bei nicht termingerechter Vorlage der Messdaten erfolgt eine vorläufige Mengenermittlung gemäß DVGW-Regelwerk durch Thyssengas. Die Auswertungen erfolgen immer in der jeweils gültigen gesetzlichen Zeit (MEZ/MESZ). - Energiewirtschaftsgesetz - Gasnetzzugangsverordnung - Eichgesetz und Eichordnung - Verordnung über Gashochdruckleitungen (GasHL-VO) - Explosionsschutzverordnung (Ex-Vo) - Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - PTB-Vorschriften - DVGW-Arbeitsblatt G 213 (Anlagen zur Herstellung von Brenngasgemischen) - DVGW-Arbeitsblatt G 260 (Gasbeschaffenheit) - DVGW-Arbeitsblatt G 261 (Prüfung der Gasbeschaffenheit) - DVGW-Arbeitsblatt G 262 (Nutzung von Gasen aus regenerativen Quellen in der öffent- lichen Gasversorgung) - DVGW-Arbeitsblatt G 263 (Beurteilung der Korrosionswahrscheinlichkeit metallischer Werkstoffe durch Brenngase und wässrige Kondensate) - DVGW-Arbeitsblatt G 280 (Gasodorierung) - DVGW-Arbeitsblatt G 281 (Odoriermittel) - DVGW-Hinweis G440 (Explosionsschutzdokument für Anlagen der öffentlichen Gasver- sorgung Gefährdungsbeurteilung, Zoneneinteilung und Dokumentation) - DVGW-Arbeitsblatt G 462 (Gasleitungen aus Stahlrohren bis 16 bar Betriebsdruckerrich- tung) - DVGW-Arbeitsblatt G 463 (Gasleitungen aus Stahlrohren bis >16 bar Betriebsdrucker- richtung) - DVGW-Arbeitsblatt G 472 (Gasleitungen bis 10 bar Betriebsdruck aus Polyethylen (PE80, PE 100 und PE-Xa) Errichtung) - DVGW-Arbeitsblatt G 485 (Digitale Schnittstelle für Gasmessgeräte (DSfG)) - DVGW-Arbeitsblatt G 486 (Realgasfaktoren und Kompressibilitätszahlen von Erdgasen; Berechnung und Auswertung) - DVGW-Arbeitsblatt G 488 (Anlagen für die Gasbeschaffenheitsmessung – Planung, Er- richtung, Betrieb) - DVGW-Arbeitsblatt G 491 (Gas-Druckregelanlagen für Eingangsdrücke bis einschließlich 100 ba...