Bezahlungen Musterklauseln

Bezahlungen. 1. Dir/Active wird die durch den Auftraggeber gemäß dem Angebot oder der (ergänzenden) Vertragserweiterung zu bezahlende(n) Vergütung(en) dem Auftraggeber in Rechnung stellen. 2. Mehrarbeit stellt dir/Active - nach Abschluss der Verrichtung der Mehrarbeit - gesondert in Rechnung. Art und Umfang der verrichteten Mehrarbeit werden auf der Rechnung ausdrücklich angegeben und aufgeschlüsselt. 3. Die (jährlichen) Wartungsbeträge werden stets vor Beginn eines neuen Kalenderjahres in Rechnung gestellt. Die erste Wartungsrate wird anteilig für den im laufenden Kalenderjahr noch verbleibenden Zeitraum berechnet. Dir/Active wird dem Auftraggeber Rechnungen schicken, auf denen das Datum, die Projektnummer und andere ihr durch den Auftraggeber schriftlich mitgeteilte Informationen angegeben sind. 4. Der Auftraggeber wird die Beträge, die er auf Grundlage dieses Vertrags schuldet, innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der betreffenden Rechnung ohne Abzug, Aufrechnung und/oder Aufschub an dirActive bezahlen.
Bezahlungen. 1. Sofern in den vorvertraglichen Informationen oder im Vertrag nichts anderes angegeben ist, ist bei Unterzeichnung des Angebots für den Erwerb der Pauschalreise der Gesamtpreis für die Pauschalreise oder die Praxisführung zu zahlen (siehe Art. 8). Die Zahlung muss innerhalb der vom Veranstalter in seinem Katalog oder in der Buchungsbestätigung des angeforderten Reisepakets festgelegten Frist erfolgen. 2. Die Nichtzahlung des Preises zum festgesetzten Zeitpunkt sowie die Nichtzahlung der vom Reisenden an die Verkäuferagentur gezahlten Beträge an den Veranstalter stellt unbeschadet etwaiger Gewährleistungsansprüche gegenüber der Verkäuferagentur gemäß Art. 47 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine ausdrückliche Kündigungsklausel gemäß Art. 1456 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dar. Die Zahlung des Preises gilt als erfolgt, wenn der Reisende den geschuldeten Betrag gezahlt hat und der Reisende den geschuldeten Betrag nicht gezahlt hat. Die Zahlung des Preises gilt als erfolgt, wenn die Beträge beim Veranstalter direkt vom Reisenden oder über das vom Reisenden gewählte Vermittlungsbüro eingegangen sind.
Bezahlungen. 6.1. Bezahlungen durch den Abnehmer an Euroma haben in Euro zu erfolgen. 6.2. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, bezahlt der Abnehmer den gesamten Kaufpreis für die Produkte oder den Restbetrag davon, falls der Abnehmer bereits einen Teil davon im Wege einer Anzahlung oder in anderer Weise gezahlt hat, ohne irgendeinen Abzug oder Rabatt innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Rechnungsdatum durch Überweisung auf ein von Euroma angegebenes Konto. 6.3. Euroma ist berechtigt, falls ihrer Meinung nach dazu Anlass besteht, eine Vorauszahlung eines vom Abnehmer gegenüber Euroma zu zahlenden Betrages zu verlangen, sowie die weitere Lieferung von Produkten auszusetzen, solange vorhergehende Produktlieferungen nicht bezahlt wurden. 6.4. Der Abnehmer ist jederzeit verpflichtet, auf erste Aufforderung von Euroma, die von dieser für notwendig erachtete Sicherheit für die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen gegenüber Euroma zu leisten. 6.5. Falls der Abnehmer nicht innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach der im vorigen Absatz umschriebenen Aufforderung zur Sicherheitsleistung dieser Aufforderung nachgekommen ist, wird Euroma unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt sein, die weitere Lieferung von Produkten auszusetzen, und es werden gleichzeitig alle Leistungen, die der Abnehmer Euroma schuldet, sofort und in vollem Umfang fällig. 6.6. Der Abnehmer ist nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Euroma auszusetzen oder mit einer Forderung des Abnehmers gegen Euroma aufzurechnen. 6.7. Bezahlt der Abnehmer einen Betrag nicht an Euroma innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist, ist die Forderung von Euroma auf Zahlung dieses Betrages in voller Höhe fällig und unverzüglich zahlbar und verkehrt der Abnehmer von Rechts wegen im Verzug. der Abnehmer gerät rechtlich in Verzug. 6.8. Falls der Abnehmer einen Betrag nicht an Euroma innerhalb der geltenden Zahlungsfrist bezahlt, hat Euroma ferner Anspruch auf Vergütung von: (a) den gesetzlichen Handelszinsen im Sinne von Artikel 6:119a niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch (Burgerlijk Wetboek / BW) über den nicht bezahlten Betrag bis zum Datum der diesbezüglichen vollständigen Bezahlung; und (b) den außergerichtlichen Kosten einschließlich der Kosten für die Übermittlung von Zahlungserinnerungen, einer oder mehrerer Inverzugsetzungen oder Mahnungen (Aufzählung nicht abschließend), wobei diese außergerichtlichen Kosten mindestens fünfzehn Prozent (15%) des insgesamt geschuldeten Betrages entsprechen...
Bezahlungen. Alle Rechnungen sind in Bar und ohne Abzug an die GmbH Thermo-Clean Niedersachsen zahlbar, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Gerät der Kunde mit der Bezahlung in Verzug, werden Zinsen in Höhe von 12% pro Jahr fällig. Verzug tritt mit Fälligkeit der Bezahlung ein, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Darüber hinaus werden im Falle des Verzugs mit einer Zahlung alle nicht fälligen Rechnungen unverzüglich fällig und zahlbar.
Bezahlungen. Alle Zahlungen sind an unsere Firma in Fiorano Modenese (MO) zu leisten; die Aus- stellung von Akzepten oder die Annahme von Zahlungswechseln anderer Zahlungs- orte gelten nicht als Abweichung von dieser Bedingung. Im Falle verspäteter Gesamt - oder Teilzahlung einer Rechnung kann der Lieferant, unter Beibehaltung aller weiteren Rechte, weitere Lieferungen unterbrechen, auch wenn diese auf Grund anderer Verkäufe erfolgt sind, sowie Akzept über den Gesamt- betrag ausstellen, der fällig ist, sowie die Zahlung des gesamten Materials verlangen, das in Auftrag ist oder die Zahlung desselben auf andere Weise garantiert zu bekom- men. Bei Zahlungsverzug hat der Verkäufer das Recht seine Lieferungen um den gleichen Zeitraum der Verpätung der Zahlungen zu verschieben, unabhängig vom Betrag und dies bis diese Zahlungen sowie die entsprechenden Verzugszinsen geleistet wurden. Für verspätete Zahlungen werden auf alle Fälle, ohne Einschränkung weiterer For- derungen, Zinsen berechnet, die 5% über den offiziellen Zinssätzen liegen, die bei Fälligkeit der einzelnen Rechnungen gültig sind und auf jedem Fall innerhalb des Ge- setzes L. 07/03/96 11,108 und jeglicher darauf Folgender Anderung gültig sind.
Bezahlungen a) Bezahlung der Jahresgebühr für Mobilheim-Stellplätze muss folgendermaßen erfolgen: 50% vor dem 1. Januar und 50% vor dem 1. April. b) Zahlungen können Sie unter Angabe der Vertragsnummer auf folgendes Konto überweisen: IBAN-Nummer: XX00XXXX 00000 00000
Bezahlungen bergabe/Lieferung und R ge
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  • Zahlungen 1. Falls nicht anders vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug fällig und in der Weise zu zahlen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Vertragspartner. Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, eine Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. 2. Bei Überschreitung des Zahlungsziels oder bei Verzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 3. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. 4. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert ausschliesslich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Wir sind dann auch berechtigt, alle nicht verjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Im Übrigen erstreckt sich die Unsicherheitseinrede auf alle weiteren ausstehenden Lieferungen und Leistungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner. 5. Werden Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen über das SEPA- Firmenlastschriftverfahren / SEPA-Basislastschriftverfahren bezahlt, erhält der Kunde eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch die SFS intec GmbH verursacht wurde.

  • Bezahlung 1. Die Bezahlung muss in der Geschäftsstelle des Verkäufers und nach Xxxx des Verkäufers auf folgende Art erfolgen: a. Netto in bar der Lieferung, oder b. Mittels Einzahlung oder Überweisung auf ein vom Verkäufer angegebenes Bankkonto innerhalb einer vom Verkäufer angegebenen Frist, oder aber, bei Fehlen einer Frist, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, oder c. Mittels Einzugsermächtigung. Etwaige Bankspesen werden in Rechnung gestellt. 2. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Bezahlung des Kaufpreises ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Verkäufers auszusetzen oder den Kaufpreis gegen einen jeglichen Betrag aufzurechnen. 3. Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, begründet dies den Verzug des Käufers, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. In diesem Fall hat der Verkäufer das Recht durch eine einzige Mitteilung den Vertrag aufzulösen. Der Verkäufer haftet nicht für etwaige in Verbindung mit diesem Rücktritt dem Käufer entstehende Schäden. 4. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Verzug des Käufers ab dem Fälligkeitstag der Rechnung bis zum Datum der vollständigen Begleichung auf der Grundlage einer Monatsberechnung 1,5% Zinsen beziehungsweise, sofern diese höher sein sollten, die gesetzlichen Zinsen in Rechnung zu stellen. Der Verkäufer ist des Weiteren berechtigt, bei Verzug des Käufers, einen dadurch eingehandelten Währungskursverlust in Rechnung zu stellen. 5. Sofern der Käufer seinen Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat, teilt er dem Verkäufer in Schriftform seine korrekte Umsatzsteueridentifikationsnummer mit. Der Käufer stellt dem Verkäufer ferner alle Angaben und Unterlagen zur Verfügung, die der Verkäufer für den Nachweis benötigt, dass die Produkte in einem anderen EU-Mitgliedstaat als den Niederlanden abgeliefert worden sind. Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen, die sich aus dem Obigen ergeben sollten, beziehungsweise allen negativen Folgen der Nichtbefolgung oder nicht vollständigen Befolgung des Obigen frei. 6. Der Käufer trägt etwaige gerichtliche und/oder außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung mit einem Mindestbetrag von 15% der offenstehenden Forderung.

  • Zahlung 6.1. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Daten.

  • Preise und Zahlungen 14.1 Die Auftragsbestätigung weist den Preis aus, den Sie für die Zusammenstellung und Lieferung der Dell Offerings zahlen müssen sowie sonstige Gebühren für zusätzliche Dienstleistungen. Mehrwertsteuer und andere anfallenden Abgaben oder Steuern sind in dem Preis und in den Gebühren nicht enthalten und müssen von Ihnen getragen werden. 14.2 Reseller/Partner sind zu Rabatten und Preisreduzierungen berechtigt, sobald und soweit die Parteien sich hierüber schriftlich geeinigt haben oder ein Standardrabattprogramm auf Reseller/Partner Anwendung findet. Preisnachlässe werden bei Bestellung berücksichtigt, Rabatte werden über Gutschriften für zukünftige Bestellungen gewährt. 14.3 Sofern nicht anderweitig schriftlich mit Dell vereinbart und abhängig von dem Kreditlimit, das von der Bewertung Ihres Unternehmens abhängt, sind die Rechnungen innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab dem Datum der Inrechnungstellung zu zahlen. Bei Zahlungsverzug sind die rückständigen Beträge in Höhe von 4% über der EURIBOR-Dreimonatsrate berechnet am Tag der Inrechnungstellung zu bezahlen. Dell behält sich das Recht vor, die Zahlungsansprüche gegen Sie zur Eintreibung an Dritte zu übertragen. Ferner behält sich Dell für den Fall der Nichtbegleichung einer Rechnung oder der verspäteten Zahlung das Recht vor, die Lieferung auf zukünftige Bestellungen zurückzuhalten. 14.4 Nach Rechnungsstellung haben Sie 14 (vierzehn) Tage Zeit, um Fragen oder Widersprüche anzusprechen. Ansonsten gilt die Rechnung als zutreffend und ist am 30. Tag nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Bestrittene Teilrechnungen werden erst 14 (vierzehn) Tage nach Beilegung der Streitigkeit fällig. Unbestrittene Teilrechnungen müssen wie oben dargestellt bezahlt werden. 14.5 Mit der Ausnahme von Aufrechnungen gegen unbestrittene und rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen sind Aufrechnungen nicht erlaubt. 14.6 Wir gewähren Partnern unter bestimmten Voraussetzungen in besonderen Projekten spezielle Preise und sonstige Sonderkonditionen („Deal Registration“). Diese Preise, Unterstützung und Support gewähren wir in dem Verständnis, dass die an Sie gelieferten Dell Offerings direkt an das uns genannte Unternehmen zu dessen Nutzung weitergeleitet werden, nicht jedoch zu einem weiteren Weiterverkauf zur privaten Nutzung oder an ein anderes als das uns genannte Unternehmen geliefert werden und nicht von Ihnen für den Eigenbedarf verwendet werden. 14.7 Die wiederholte Angabe falscher Informationen mit dem Ziel, besondere Vorteile zu nutzen oder spezielle Konditionen, Unterstützung und Support zu erlangen, wird als erhebliche Verletzung des vorliegenden Vertrags gewertet. Falls Sie uns falsche Informationen übermitteln, um einen niedrigeren Preis zu erhalten als den, zu dem Sie nach den Regelungen dieses Programms/der Partnerschaft berechtigt wären, oder um Support oder Unterstützung zu erlangen, zu denen Sie nicht berechtigt sind, oder zu einem Preis, zu dem Sie nicht berechtigt sind, behält Dell sich das Recht vor, Ihnen die Preisdifferenz oder die normalen Kosten bzw. den Preis für die Bereitstellung in Rechnung zu stellen, den Dell für angebracht erachtet. Rechnungen dieser Art sind bei Erhalt zur Zahlung fällig; bei einer verspäteten Zahlung können Ihnen entsprechende Verzugszinsen berechnet werden. 14.8 Für die Zahlung jeglicher Steuern und Gebühren die Dell Services Offerings auferlegt werden in jeglichen Ländern, in denen Sie oder Ihre Kunden die Services nutzen oder erhalten, sind Sie verantwortlich. Sie stellen Dell auf Anforderung frei von jeglichen Kosten, die Dell oder Dells verbundenen Unternehmen dadurch entstehen, dass Sie Gebühren oder Steuern nicht zahlen, zu deren Zahlung Sie nach Ziffer 14 verpflichtet sind. Falls Dell gesetzlich zur Zahlung von Gebühren oder Steuern für Dell Offerings verpflichtet ist, wird Dell diese Kosten in Ihrer Rechnung separat ausweisen.