Bezeichnung des Versicherungsortes. a) Versicherungsort sind die Gebäude oder Räume von Gebäuden, die im Versi- cherungsvertrag bezeichnet sind oder die sich auf den im Versicherungsver- trag bezeichnetem Grundstück befinden sowie Schaukästen und Vitrinen in- nerhalb des Grundstücks, auf dem der Versicherungsort liegt, und in dessen unmittelbarer Umgebung. b) Für Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen besteht in den Wohn- räumen der Betriebsangehörigen kein Versicherungsschutz. c) Versicherungsort für Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks (sie- he § 6 Nr. 3) ist das gesamte Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, wenn das Grundstück allseitig umfriedet ist. d) Versicherungsort für Raub auf Transportwegen (siehe § 6 Nr. 4) ist, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die Bundesrepublik Deutschland. e) Soweit dies vereinbart ist, sind Sachen nach § 1 Nr. 1 bis Nr. 3 auch innerhalb des Grundstücks auf dem der Versicherungsort liegt versichert (Sachen im Freien auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt). f) Versicherungsort für Sicherungsdaten/-xxxxxx ist auch das Gebäude, in das diese ausgelagert sind.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundene Sach Gewerbeversicherung
Bezeichnung des Versicherungsortes. a) Versicherungsort sind die Gebäude oder Räume von Gebäuden, die im Versi- cherungsvertrag Versicherungsvertrag bezeichnet sind oder die sich auf den im Versicherungsver- trag Versicherungsvertrag bezeichnetem Grundstück befinden sowie Schaukästen und Vitrinen in- nerhalb innerhalb des Grundstücks, auf dem der Versicherungsort liegt, und in dessen unmittelbarer Umgebung.
b) Für Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen besteht in den Wohn- räumen Wohnräumen der Betriebsangehörigen kein VersicherungsschutzVersicherungs- schutz.
c) Versicherungsort für Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks Grund- stücks (sie- he § siehe Ziffer 6 Nr. 3) ist das gesamte Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, wenn das Grundstück allseitig umfriedet ist.
d) Versicherungsort für Raub auf Transportwegen (siehe § Ziffer 6 Nr. 4) ist, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die Bundesrepublik Deutschland.
e) Soweit dies vereinbart ist, sind Sachen nach § Ziffer 1 Nr. 1 bis Nr. 3 auch innerhalb des Grundstücks Grundstücks, auf dem der Versicherungsort liegt versichert (Sachen im Freien auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt).
f) Versicherungsort für Sicherungsdaten/-xxxxxx ist auch das GebäudeGe- bäude, in das diese ausgelagert sind.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundende Sach Ge Werbeversicherung
Bezeichnung des Versicherungsortes. a) Versicherungsort sind die Gebäude oder Räume von Gebäuden, die im Versi- cherungsvertrag Versicherungsvertrag bezeichnet sind oder die sich auf den im Versicherungsver- trag bezeichnetem Versicherungsvertrag bezeich- netem Grundstück befinden sowie Schaukästen und Vitrinen in- nerhalb Vit- rinen innerhalb des Grundstücks, auf dem der Versicherungsort Versiche- rungsort liegt, und in dessen unmittelbarer Umgebung.
b) Für Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen besteht be- steht in den Wohn- räumen Wohnräumen der Betriebsangehörigen kein Versicherungsschutz.
c) Versicherungsort für Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks (sie- he siehe § 6 Nr. 3) ist das gesamte GrundstückGrund- stück, auf dem der Versicherungsort liegt, wenn das Grundstück allseitig umfriedet ist.
d) Versicherungsort für Raub auf Transportwegen (siehe § 6 Nr. 4) ist, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die Bundesrepublik DeutschlandEuropäische Union sowie die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und das Vereinigte Königreich.
e) Soweit dies vereinbart ist, sind Sachen nach § 1 Nr. 1 bis Nr. 3 auch innerhalb des Grundstücks auf dem der Versicherungsort Ver- sicherungsort liegt versichert (Sachen im Freien auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt).
f) Versicherungsort für Sicherungsdaten/-xxxxxx ist auch das Gebäude, in das diese ausgelagert sind.
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Samples: Inhaltsversicherung
Bezeichnung des Versicherungsortes. a) Versicherungsort sind die Gebäude oder Räume von Gebäuden, die im Versi- cherungsvertrag Versicherungsvertrag bezeichnet sind oder die sich auf den im Versicherungsver- trag Versicherungsvertrag bezeichnetem Grundstück befinden sowie Schaukästen und Vitrinen in- nerhalb innerhalb des Grundstücks, auf dem der Versicherungsort liegt, und in dessen unmittelbarer Umgebung.
b) Für Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen besteht in den Wohn- räumen Wohnräumen der Betriebsangehörigen kein Versicherungsschutz.
c) Versicherungsort für Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks (sie- he siehe § 6 Nr. 3) ist das gesamte Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, wenn das Grundstück allseitig umfriedet ist.
d) Versicherungsort für Raub auf Transportwegen (siehe § 6 Nr. 4) ist, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die Bundesrepublik Deutschland.
e) Soweit dies vereinbart ist, sind Sachen nach § 1 Nr. 1 bis Nr. 3 auch innerhalb des Grundstücks auf dem der Versicherungsort liegt versichert (Sachen im Freien auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt).
f) Versicherungsort für Sicherungsdaten/-xxxxxx ist auch das Gebäude, in das diese ausgelagert sind.
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Samples: Verbundene Sach Gewerbeversicherung
Bezeichnung des Versicherungsortes. a) Versicherungsort sind die Gebäude oder Räume von Gebäuden, die im Versi- cherungsvertrag Versicherungsvertrag bezeichnet sind oder die sich auf den im Versicherungsver- trag Versicherungsvertrag bezeichnetem Grundstück befinden sowie Schaukästen und Vitrinen in- nerhalb innerhalb des Grundstücks, auf dem der Versicherungsort liegt, und in dessen unmittelbarer Umgebung.
b) Für Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen besteht in den Wohn- räumen Wohnräumen der Betriebsangehörigen kein VersicherungsschutzVersicherungs- schutz.
c) Versicherungsort für Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks (sie- he siehe § 6 Nr. 3) ist das gesamte Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, wenn das Grundstück allseitig umfriedet ist.
d) Versicherungsort für Raub auf Transportwegen (siehe § 6 Nr. 4) ist, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die Bundesrepublik Deutschland.
e) Soweit dies vereinbart ist, sind Sachen nach § 1 Nr. 1 bis Nr. 3 auch innerhalb des Grundstücks auf dem der Versicherungsort liegt versichert (Sachen im Freien auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt).
f) Versicherungsort für Sicherungsdaten/-xxxxxx ist auch das Gebäude, in das diese ausgelagert sind.
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Samples: Insurance Agreement
Bezeichnung des Versicherungsortes. a) Versicherungsort sind die Gebäude oder Räume von Gebäuden, die im Versi- cherungsvertrag Versicherungsvertrag bezeichnet sind oder die sich auf den dem im Versicherungsver- trag bezeichnetem Versicherungsvertrag bezeichneten Grundstück befinden sowie Schaukästen und Vitrinen in- nerhalb innerhalb des Grundstücks, auf dem der Versicherungsort liegt, und in dessen unmittelbarer Umgebung.
b) Für Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen besteht in den Wohn- räumen Wohnräumen der Betriebsangehörigen kein Versicherungsschutz.
c) Versicherungsort für Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks Grund- stücks (sie- he siehe § 6 Nr. 3) ist das gesamte Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, wenn das Grundstück allseitig umfriedet ist.
d) Versicherungsort für Raub auf Transportwegen (siehe § 6 Nr. 4) ist, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die Bundesrepublik Deutschland.
e) Soweit dies vereinbart ist, sind Sachen nach § 1 Nr. 1 bis Nr. 3 4 auch innerhalb des Grundstücks auf dem der Versicherungsort liegt versichert ver- sichert (Sachen im Freien auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort Versi- cherungsort liegt).
f) Versicherungsort für Sicherungsdaten/-xxxxxx ist auch das Gebäude, in das diese ausgelagert sind.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Verbundene Firmen Sachversicherung
Bezeichnung des Versicherungsortes. a) Versicherungsort sind die Gebäude Gebäude, Ausstellungsbe- reiche oder Räume von Gebäuden, die im Versi- cherungsvertrag Versiche- rungsvertrag bezeichnet sind oder die sich auf den im Versicherungsver- trag Versicherungsvertrag bezeichnetem Grundstück befinden und Ausstellungs-, Depot- und Lagerzwecken der Galerie dienen sowie Schaukästen und Vitrinen in- nerhalb des Grundstücks, auf dem der Versicherungsort Versicherungs- ort liegt, und in dessen unmittelbarer Umgebung.
b) Für Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen besteht in den Wohn- räumen Wohnräumen der Betriebsangehörigen kein Versicherungsschutz.
c) Versicherungsort für Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks (sie- he § 6 Nr. 3siehe Abschnitt A, Ziffer 7.3) ist das gesamte Grundstück, auf dem der Versicherungsort Versicherungs- ort liegt, wenn das Grundstück allseitig umfriedet ist.
d) Versicherungsort für Raub auf Transportwegen (siehe § 6 Nr. 4) ist, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die Bundesrepublik Deutschland.
e) Soweit dies vereinbart ist, sind Sachen nach § 1 Nr. 1 Abschnitt A, Ziffer 1.1 bis Nr. 3 Ziffer 1.3 auch innerhalb des Grundstücks Grund- stücks auf dem der Versicherungsort liegt versichert (Sachen im Freien auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt).
fe) Versicherungsort für Sicherungsdaten/-xxxxxx ist auch das Gebäude, in das diese ausgelagert sind.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Galerien
Bezeichnung des Versicherungsortes. a) Versicherungsort sind die Gebäude oder Räume von Gebäuden, die im Versi- cherungsvertrag Versicherungsvertrag bezeichnet sind oder die sich auf den im Versicherungsver- trag Versicherungsvertrag bezeichnetem Grundstück befinden sowie Schaukästen und Vitrinen in- nerhalb innerhalb des GrundstücksGrund- stücks, auf dem der Versicherungsort liegt, und in dessen unmittelbarer Umgebung.
b) Für Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen besteht in den Wohn- räumen Wohnräumen der Betriebsangehörigen kein VersicherungsschutzVersiche- rungsschutz.
c) Versicherungsort für Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks (sie- he siehe § 6 Nr. 3) ist das gesamte Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, wenn das Grundstück allseitig umfriedet ist.
d) Versicherungsort für Raub auf Transportwegen (siehe § 6 Nr. 4) ist, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die Bundesrepublik Bundes- republik Deutschland.
e) Soweit dies vereinbart ist, sind Sachen nach § 1 Nr. 1 bis Nr. 3 auch innerhalb des Grundstücks auf dem der Versicherungsort Versicherung- sort liegt versichert (Sachen im Freien auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt).
f) Versicherungsort für Sicherungsdaten/-xxxxxx ist auch das Gebäude, in das diese ausgelagert sind.
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Samples: Sach Und Gewerbeversicherung
Bezeichnung des Versicherungsortes. a) 13.2.1 Versicherungsort sind die Gebäude oder Räume von Gebäuden, die im Versi- cherungsvertrag Versicherungs- vertrag bezeichnet sind oder die sich auf den dem im Versicherungsver- trag Versicherungsvertrag bezeichnetem Grundstück befinden sowie Schaukästen und Vitrinen in- nerhalb innerhalb des Grundstücks, auf dem der Versicherungsort liegt, und in dessen unmittelbarer Umgebung.
b) 13.2.2 Für Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen besteht in den Wohn- räumen Wohnräumen der Betriebsangehörigen kein Versicherungsschutz.
c) 13.2.3 Versicherungsort für Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks (sie- he siehe § 6 Nr. 3Ziffer 6.3) ist das gesamte Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, wenn das Grundstück Grund- stück allseitig umfriedet ist.
d) 13.2.4 Versicherungsort für Raub auf Transportwegen (siehe § 6 Nr. 4Ziffer 6.4) ist, soweit nicht etwas et- was anderes vereinbart ist, die Bundesrepublik Deutschland.
e) 13.2.5 Soweit dies vereinbart ist, sind Sachen nach § 1 Nr. 1 2 Ziffer 2.1 bis Nr. 3 auch innerhalb des Grundstücks auf dem der Versicherungsort liegt versichert (Sachen 2.3 im Freien auf dem Grundstückauch inner- halb des Grundstücks, auf dem der Versicherungsort liegt), versichert.
f) 13.2.6 Versicherungsort für Sicherungsdaten/-xxxxxx ist auch das Gebäude, in das diese ausgelagert ausge- lagert sind.
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Samples: Produktbezogene Bedingungen
Bezeichnung des Versicherungsortes. a) Versicherungsort sind die Gebäude oder Räume von Gebäuden, die im Versi- cherungsvertrag Versicherungsvertrag bezeichnet sind oder die sich auf den dem im Versicherungsver- trag bezeichnetem Versicherungsvertrag bezeichneten Grundstück (Versicherungsgrundstück) befinden sowie Schaukästen Schau- kästen und Vitrinen in- nerhalb innerhalb des Grundstücks, auf dem der Versicherungsort liegt, und in dessen unmittelbarer Umgebung. Darüber hinaus zählt ein Umkreis von 100 m um das Versicherungsgrundstück ebenfalls zum Versiche- rungsort.
b) Für Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen besteht in den Wohn- räumen Wohnräumen der Betriebsangehörigen kein Versicherungsschutz.
c) Versicherungsort für Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks (sie- he siehe § 6 NrZiff. 3) ist das gesamte Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, wenn das Grundstück allseitig umfriedet ist.
d) Versicherungsort für Raub auf Transportwegen (siehe § 6 NrZiff. 4) ist, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die Bundesrepublik Deutschland.
e) Soweit dies vereinbart ist, sind Sachen nach § 1 NrZiff. 1 bis NrZiff. 3 auch innerhalb des Grundstücks Grundstücks, auf dem der Versicherungsort liegt liegt, gegen die Gefahr Feuer (§ 5) versichert (Sachen im Freien auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt).
f) Versicherungsort für Sicherungsdaten/-xxxxxx ist auch das Gebäude, in das diese ausgelagert sind.
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Samples: Landwirtschaftliche Gebäude , Inhalts Und Tierversicherung