Bibliotheken. Der Bund leistet gemäß BGBl. I Nr. 15/2002 einen Jahreszuschuss von 1,72 Mio. € für die Österreichische Bibliothekenverbund und Service GmbH. Die Gesellschaft ist für den EDV-unterstützten Bibliothekenverbund zuständig, dem alle Universitätsbibliotheken der Anlage A des gegenständlichen Bundesgesetzes angehören. Der Bund leistet darüber hinaus einen Beitrag zur gemeinsamen Ausbildung des Biblio- thekspersonals gemäß § 101 Abs. 3 UG, bzw. der Durchführungsverordnung gemäß BGBl. II Nr. 377/2014 in Form eines Zuschusses zum jeweiligen Ausbildungsplatz. Jene Bestände der Bibliotheken, die gemäß § 139 Abs. 4 UG im Eigentum des Bundes bleiben und Eingang in die durch die Universitäten angelegten Verzeichnisse gefunden haben, verbleiben im Besitz der Universitäten.
Bibliotheken. Der Bund leistet gemäß BGBl. I Nr. 15/2002 in Verbindung mit der Novelle BGBl. I Nr. 80/2020 einen Jahreszuschuss von 2,72 Mio. € für die Österreichische Bibliothekenver- bund und Service GmbH. Die Gesellschaft ist für den EDV-unterstützten Bibliothekenver- bund zuständig, dem alle Universitätsbibliotheken der Anlage A des gegenständlichen Bundesgesetzes angehören. Der Bund leistet darüber hinaus einen Beitrag zur gemeinsamen Ausbildung des Biblio- thekspersonals gemäß § 101 Abs. 3 UG, bzw. der Durchführungsverordnung gemäß BGBl. II Nr. 377/2014 in Form eines Zuschusses zum jeweiligen Ausbildungsplatz. Jene Bestände der Bibliotheken, die gemäß § 139 Abs. 4 UG im Eigentum des Bundes blei- ben und Eingang in die durch die Universitäten angelegten Verzeichnisse gefunden haben, verbleiben im Besitz der Universitäten. Im Bereich des universitären Breitensports gemäß akkordiertem Kennzahlenset („USI Kennzahlen“). Die Berichtslegung erfolgt jährlich über das vorangegangene Kalenderjahr. Das Einlangen im BMBWF soll zeitgleich mit dem Rechnungsabschluss erfolgen.
Bibliotheken. Der Bund leistet gem. BGBl. I Nr. 15/2002 einen Jahreszuschuss von 1,72 Mio. € für die Österreichische Bibliothekenverbund- und Service GmbH. Die Gesellschaft ist für den EDV-unterstützten Bibliothekenverbund zuständig, dem alle Universitätsbibliotheken der Anlage A des gegenständlichen Bundesgesetzes angehören. Der Bund leistet darüber hinaus einen Beitrag zur gemeinsamen Ausbildung des Biblio- thekspersonals gem. § 101 Abs. 3 UG 2002; bzw. der Durchführungsverordnung gem. BGBl II Nr. 186/2005 in Form eines Zuschusses zum jeweiligen Ausbildungsplatz. Jene Bestände der Bibliotheken, die gem. § 139 Abs. 4 UG 2002 im Eigentum des Bundes bleiben und Eingang in die durch die Universitäten angelegten Verzeichnisse gefunden haben, verbleiben im Besitz der Universitäten. ⮚ Ziel-Werte und erreichte Ist-Werte bei den einzelnen vereinbarten Zielen sowie Er- läuterung der Abweichungen von Ziel- und Ist-Werten (siehe Berichtsvorlage im Arbeits- behelf); ⮚ Fortschrittsbericht zu den einzelnen vereinbarten Vorhaben (siehe Berichtsvorlage im Ar- beitsbehelf); ⮚ Bericht über Maßnahmen und Programme zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses; ⮚ Bericht über die Gestaltung von Studieneingangsphase und Zulassungsverfahren nach § 124b UG 2002; ⮚ Bericht über den Aufbau des Qualitätsmanagementsystems (Konzept und Methoden des Qualitätsmanagements und Qualitätscontrollings); ⮚ Bericht über Aktivitäten im Bereich der Bibliotheken (Bibliothekenverbund; Teilnahme an der gemeinsamen Ausbildung des Personals) Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und die Universität Salzburg führen zweimal jährlich Gespräche über den Stand der Umsetzung der Leistungsvereinbarung. Die Universität Salzburg erklärt sich bereit, rechtzeitig vor den Verhandlungen über die Leis- tungsvereinbarung 2013 – 2015, die zwischen dem BMWF und der uniko vereinbarte Check- list zur Entwicklungsplanung (siehe Anhang) vorzulegen. Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung ist verantwortlich für die Bereit- stellung der in dieser Leistungsvereinbarung angeführten Budgetmittel. Die Universität Salzburg ist verantwortlich für das Erreichen der in dieser Leistungsverein- barung detailliert angeführten Ziele. Sie ergreift innerhalb des vereinbarten Budgetrahmens und der gesetzlichen Bestimmungen selbstständig Korrekturmaßnahmen, die sich aufgrund laufender Überprüfung zur Zielerreichung als notwendig erweisen. Falls die vereinbarten Ziele nicht erreicht werden können, sind...
Bibliotheken. 1) Mit Ausnahme von Bildern, die von Transoft als Open-Source-Bilder identifiziert werden (deren Verwendung durch die geltenden Lizenzbedingungen der Open-Source- Bildanbieter geregelt ist), ist Transoft Eigentümer der Dateien oder Bilder in den Bibliotheken, insbesondere Dateien oder Bilder von Fahrzeugen, Flugzeugen, Gebäuden, Gebäudekomponenten, Einrichtungen, Systemen, Fluggastbrücken, Gepäck- oder Frachthandlingsystemen, People-Mover-Systemen, Sicherheitssystemen oder - einrichtungen oder anderen Geräten, Komponenten, Systemen oder Einrichtungen, die in der Software enthalten sind oder in sie einbezogen sind (die „Bibliotheken“).
2) Die Bibliotheken sind in der Software enthalten und nur für den Betrieb der Software oder in Verbindung mit der Nutzung der Software verfügbar. Sie dürfen keine Bildverwaltungstools oder Softwareanwendungen kopieren, verschieben, aktivieren, verwenden, übertragen oder zulassen, dass die Bibliotheken in oder mit anderen Softwareanwendungen, Programmen, Softwareprogrammen oder Dateien als der Software kopiert, verschoben, aktiviert, übertragen oder verwendet werden.
3) Open-Source-Bilder. Einige von Transoft vertriebene Bilder oder Dateien können Open- Source-Bilder oder -Dateien sein und als solche gekennzeichnet sein. Die Verwendung dieser Open-Source-Bilder oder -Dateien unterliegt den geltenden Lizenzbedingungen, die bei den Open-Source-Bildern oder Dateianbietern erhältlich sind.
Bibliotheken. Der Bund leistet gemäß BGBl. I Nr. 15/2002 in Verbindung mit der Novelle BGBl. I Nr. 80/2020 einen Jahreszuschuss von 2,72 Mio. € für die Österreichische Bibliothekenverbund und Service GmbH. Die Gesellschaft ist für den EDV-unterstützten Bibliothekenverbund zuständig, dem alle Universitätsbibliotheken der Anlage A des gegenständlichen Bundesgesetzes angehören. Der Bund leistet darüber hinaus einen Beitrag zur gemeinsamen Ausbildung des Bibliothekspersonals gemäß § 101 Abs. 3 UG, bzw. der Durchführungsverordnung gemäß BGBl. II Nr. 377/2014 in Form eines Zuschusses zum jeweiligen Ausbildungsplatz. Jene Bestände der Bibliotheken, die gemäß § 139 Abs. 4 UG im Eigentum des Bundes bleiben und Eingang in die durch die Universitäten angelegten Verzeichnisse gefunden haben, verbleiben im Besitz der Universitäten.
Bibliotheken. 1. Kurzer Bezug zum Entwicklungsplan Siehe Kapitel 11.1 (S. 81-83), siehe auch S. 91 In der gegenwärtigen Medienlandschaft ereignen sich gravierende Umbrüche. Vor allem die Globalisierung der Informationen ruft unter BibliotheksnutzerInnen Orientierungslosig- keit und Überforderung hervor. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Universitätsbibliothek Salzburg drei strategische Ziele: (1) eine verstärkte Vermittlung von Informationskompe- tenz, damit eine Profilierung zu einem Kompetenzzentrum; (2) den zielgerichteten Einsatz neuer Technologien zur vereinfachten und effizienteren Nutzung von vorhanden Informa- tionen (vor allem durch die Einführung einer Suchmaschinentechnologie „Primo“; Digita- lisierung der alten Kataloge; Hochschulschriftenserver; Rekatalogisierung aller Medien);
Bibliotheken. 1. Vorhaben in Bezug auf 4.1. der Leistungsverpflichtung des Bundes Nr. Bezeichnung Vorhaben Kurzbeschreibung aller hier beschriebenen geplanten Vorhaben Geplante Umsetzung bis
1.1 Aufarbeitung der Akten des Univer- sitätsarchivs Reinigung und Umbettung der Akten. Wieder- herstellung der ursprünglichen Ordnung der Akten. Vorbereitung für die digitale Erschließung des Bestandes. 2010-2012
1.2 Retrokatalogisierung Der Zettelkatalog der Bibliothek (1931-1990) wird durch Eigenleistung der BibliothekarInnen der Universitätsbibliothek in den Online-Katalog ein- gearbeitet. 2010-2012
1.3 Schulungen in Gebärdensprache Neben bereits bestehenden Führungen sollen auch Schulungen zur Bibliotheksbenutzung in Gebärdensprache angeboten werden. 2010-2012
1.4 Wissenstransfer Das Schulungsprogramm für SchülerInnen der Höheren Lehranstalten soll erweitert werden. 2010-2012
Bibliotheken. 1. Vorhaben in Bezug auf 5.1. der Leistungsverpflichtung des Bundes (siehe Tabelle) Nr. Bezeichnung Vorhaben Kurzbeschreibung aller hier beschriebenen geplanten Vorhaben Geplante Umsetzung bis 1 Ausbau der Bereit- stellung von digitalen Medien In allen Wissenschaften werden elektronische Medien von immer zentrale- rer Bedeutung. Dies gilt sowohl für rezente Ausgaben als auch für vergan- gene Jahrgänge. Elektronisch verfügbare Publikationen werden schneller verbreitet und stehen den NutzerInnen ortsunabhängig zur Verfügung. Ein weiterer Vorteil von elektronischen Medien besteht auch in dem geringen Platzbedarf. In Zukunft plant die Universitätsbibliothek, für den Fall, dass ein Journal/ ein Buch/eine Monographie in elektronischer Form vorliegt, die primäre Anschaffung in dieser Form. Da elektronische Medien in der Anschaffung meist teurer sind als Printmedien, ist dafür vorerst mit höheren Kosten zu rechnen. Die Universität rechnet aber mittel- bis längerfristig – in den Leis- tungsvereinbarungen nach 2012 - durch geringe Raumkosten (aber: even- tuell höhere Wartungs-, Backupkosten, etc.) mit insgesamt konstanten Kosten. Im Zuge der Anschaffung von elektronischen Medien soll auch die Suche nach wissenschaftlichen Inhalten und die Möglichkeit eines schnel- len Zugriffs auf diese ausgebaut werden. Die Universität Wien wird daher auch gemeinsam mit mehreren großen Universitätsbibliotheken Österreichs und der Österreichischen National- bibliothek das Ex-Libris-Produkt PRIMO implementieren (Web 2.0- Applikationen im Bibliotheksbereich für „One Stop Search“-Einstieg). laufend bis 2012
Bibliotheken. Beide Seiten ermutigen zur Weiterentwicklung der traditionellen Zusammenarbeit der Bibliotheken im Bereich des internationalen Buch- und Informationsaustausches auf der Grundlage von Computertechnologien zwischen den größten Bibliotheken beider Länder, zur Abhaltung gemeinsamer Seminare und zum Austausch von BibliothekarInnen beider Länder. Beide Seiten begrüßen die Durchführung von gemeinsamen Verlags- und Ausstellungsprojekten im Bereich des Bibliothekwesens einschließlich des Austausches von Buchausstellungen sowie die Umsetzung gemeinsamer Projekte zu Fragen der Erhaltung und Restaurierung von Dokumenten und zur aktuellen Bibliotheksproblematik. Im Hinblick auf die Vollrechtsfähigkeit der österreichischen Bibliotheken wären sämtliche Projekte sowohl in finanzieller als auch organisatorischer Hinsicht im direkten Kontakt zwischen den interessierten Institutionen durchzuführen.
Bibliotheken. Bezug zum Gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan sowie zum universitären Entwicklungsplan Die Universitätsbibliothek befindet sich in einer Phase wesentlicher Neuerungen, die sowohl im analogen Umfeld der Bibliothek als Raum als auch im digitalen Umfeld der Wissensvermittlung liegen. In der Leistungsvereinbarungsperiode wird der Bezug der neuen Räumlichkeiten der Bibliothek im Brückenkopfgebäude West durchgeführt. Dabei soll ein attraktiver Kommunikations-, Lern- und Arbeitsraum für ein breites Publikum ent- stehen. Die Sammlungspolitik orientiert sich vorwiegend an den angebotenen Studien- möglichkeiten und legt den zeitlichen Schwerpunkt auf die Kunst- und Kulturproduktion des 20. und 21. Jahrhunderts. Die Aufgaben und Services von Bibliotheken sind aktuell weltweit auf dem Prüfstand und müssen sich an neue Anforderungen anpassen. Insbesondere der Umgang mit digitalen Inhalten stellt Bibliotheken vor neue Anforderungen, die auch Auswirkungen auf die Per- sonalstrukturen haben werden. In diesem Zusammenhang hat sich die Bibliothek zum Umstieg vom derzeitigen lokalen Bibliotheksbetriebssystems ALEPH500 auf das neue, Cloud-basierte System ALMA und die Suchmaschine PRIMO im österreichischen Biblio- thekenverbund entschieden, womit eine bessere Einbindung digitaler Inhalte gewähr- leistet sein soll. Damit kommen allerdings gravierende Änderungen und Anpassungs- prozesse auf die Bibliothek zu. Die Universitätsbibliothek ist am HRSM-Projekt „Austrian Transition to Open Access (AT2OA) beteiligt. In diesem Zusammenhang erfolgt eine Analyse zu den Auswirkungen einer Umstellung auf Open Access, deren Ergebnisse die universitäre Open Access Policy bestimmen werden. Die Förderung von OA-Publikationen ist Teil der Publikations- förderung an der UfG.