Recycling. Auf alle Angebote, Verträge und andere auf irgendwelche Rechtsfolgen gerichteten Rechtsgeschäfte, an denen Xxxxxx beteiligt ist, die sich auf das Recycling beziehen, finden ebenfalls die Annahmerichtlinien von Jansen Recycling BV Anwendung.
Recycling. Werden von dem Auftragnehmer Produkte oder Prozesse für den Auftraggeber entwickelt, so hat er jeweils nach dem Stand der Technik umweltverträgliche und wirtschaftliche Verfahren zur stofflichen Wiederverwertung, aufzuzeigen, zu bewerten und einzuhalten. Kunststoffe sind nach VDA260 zu kennzeichnen. Die Verwendung nicht wieder verwertbarer Materialien ist, soweit möglich, zu reduzieren bzw. zu unterlassen.
Recycling. 21.1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, räumt der Kunde der Lieferantin ein Vorkaufsrecht, an den Vertragsprodukten in den Anlagen ein , in denen diese ursprünglich beim Kunden eingebaut waren („gebrauchte Vertragsprodukte“), , nachdem oder bevor diese zum Zweck der Wiederverwertung („Recycling“) abgebaut werden . Die Lieferantin hat den Kunden innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung hinsichtlich dessen Absicht die gebrauchten Vertragsprodukte zum Zwecke des Recyling anzubieten, g zu benachrichtigen, falls sie ihr Vorkaufsrecht ausüben möchte.
21.2. Nachdem die Lieferantin ihr Interesse an der Ausübung des Vorkaufsrechtes mitgeteilt hat, , hat der Kunde (i) die Lieferantin rechtzeitig über Qualität und Zustand der gebrauchten Vertragsprodukte zu unterrichten und, (ii) der Lieferantin auch nach Ende der Laufzeit des Vertrages den Zutritt zum Betriebsgelände des Kunden und die Entnahme von Proben der gebrauchten Vertragsprodukte für die Durchführung einer chemischen Analyse zu ermöglichen (
Recycling. Änderungsaufträge, Zusatzaufträge.
Recycling. Für das Bestehen in einem kompetitiven Umfeld mit kritischen Massen und Synergien sollten diese Forschungsfelder verstärkt unter Einbindung mehrerer Organisationseinheiten (Univer- sitätsinterne Forschungscluster) und Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft (nationale und internationale Forschungsnetzwerke) bearbeitet werden. Zur Optimierung der internen Zusammenarbeit und des Ressourceneinsatzes werden durch Restrukturierungsmaßnah- men fachliche Schwerpunkte mit neuer Infrastruktur räumlich konzentriert werden. Die be- stehende Forschungsinfrastruktur muss durch priorisierte Ersatzinvestitionen nach dem Sub- stanzerhaltungsprinzip erneuert werden. Durch Kooperationen mit Universitäten wird For- schungsinfrastruktur übergreifend betrieben werden. Die Personalentwicklung in allen Bereichen und auf allen Ebenen zu professionalisieren ist ein besonderes Anliegen, dem nach Maßgabe der finanziellen Mittel Rechnung getragen werden wird. Die Ausweitung bestehender Konzepte zur Erhöhung des weiblichen Studie- rendenanteils und der Wissenschafterinnenanzahl ist ein erklärtes Ziel. In der von der Montanuniversität Leoben mit zu entwickelnden, international sichtbaren Wirt- schaftsregion Obersteiermark hat diese als Innovationstreiber besondere Verpflichtungen. Diese reichen von der Aus- und Weiterbildung bis hin zum Technologietransfer. Die Montanuniversität Leoben hat in ihrer Satzung Richtlinien zur „Guten wissenschaftlichen Praxis“ verabschiedet. Hinweise auf die geltenden Antikorruptionsbestimmungen werden vom Rektorat beschlossen werden. Im Leistungszeitraum ist die Evaluierung folgender Prozesse vorgesehen: Beschaffungswe- sen, Veranstaltungsmanagement und Hörsaalverwaltung.
Recycling. Tragen Sie bitte zur umweltgerechten Entsorgung von Elektronikschrott bei. Elektronische Altge- räte dürfen nicht mit dem Hausmüll beseitigt werden! Umweltgerechtes Recycling muss nach den jeweiligen Landesregeln erfolgen. Congratulations on the purchase of your ELAC turntable that has been designed in accordance with strict quality and environmental requirements. Please read the instruction manual carefully. We recommend keeping it in a safe place for future reference. Please note the enclosed safety instructions. Please follow the instructions and keep the safety instructions. Heed all warnings on the appliance and in the manual.
Recycling. Support the environmentally-friendly disposal of electronic industry waste. Old electronic and electrical appliances must not be disposed of in the same manner as regular household waste! Environmentally-friendly recycling must take place according to each country’s regulations.
Recycling. XXXXXX weist ausdrücklich darauf hin, dass der Auftraggeber die Regelungen des Batteriegesetzes (BattG), jeweils gültige Fassung, oder im europäischen Ausland die nationalen Regelungen auf Grundlage von EU-Richtlinie 2066/66 zu kennen und einzuhalten hat. Keine Leistung auf Grundlage dieser AVB von AKASOL ist derart beschaffen, dass AKASOL das BattG zu befolgen hat. Beides – Kenntnis und Einhaltung des BattG oder im europäischen Ausland die nationalen Regelungen auf Grundlage der EU-Richtlinie 2066/66- sichert der Auftraggeber – auch durch entsprechende Arbeitsorganisation- hiermit zu. XXXXXX haftet daher nicht bei Verstößen gegen das BattG und haftet ebenso wenig für den Einhalt des BattG, falls im Auftrag und auf Nachfrage des Auftraggebers Recyclingdienstleistungen durch Dritte gemäß BattG vermittelt werden. Hierbei handelt es sich allenfalls um eine Vermittlungsleistung von AKASOL, ohne dass AKASOL dabei für die Einhaltung des BattG oder im europäischen Ausland die nationalen Regelungen auf Grundlage von EU Richtlinie 2066/66 gerade steht und ebenso wenig für die Recyclingdienstleistungen, ihren Umfang und ihre Erbringung durch den Dritten. Rechtsauskunft zum BattG oder im europäischen Ausland zu den nationalen Regelungen auf Grundlage von EU-Richtlinie 2066/66 erteilt AKASOL nicht.
Recycling. Werden vom Auftragnehmer Produkte oder Prozesse für den Auftraggeber entwickelt, so hat er je- weils nach dem neusten Stand der Technik umweltverträgliche und wirtschaftliche Verfahren zur stofflichen Wiederverwertung aufzuzeigen, zu bewerten und einzuhalten in Übereinstimmung mit den jeweiligen landesspezifischen Vorschriften derjenigen Länder, in welchen die Fahrzeuge, die die Produkte des Auftragnehmers enthalten, geliefert werden sollen. Die Demontierbarkeit von wieder- verwertbaren Bauteilen ist dabei konstruktiv sicherzustellen und gegebenenfalls durch eine Monta- geanalyse nachzuweisen. Kunststoffe sind nach VDA260 zu kennzeichnen. Die Verwendung nicht wiederverwertbarer Materialien ist, soweit möglich, zu reduzieren bzw. zu unterlassen.
Recycling. 21.1. Die Lieferantin ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Vertragsprodukte aus den Geräten, in denen sie ursprünglich beim Kunden eingebaut waren, herauszunehmen und wiederzuverwenden ("recyceln"), nachdem diese abgebaut wurden. Die Lieferantin hat den Kunden rechtzeitig zu benachrichtigen, falls sie ihr Recyclingrecht ausüben möchte.
21.2. Macht die Lieferantin von ihrem Recyclingrecht Gebrauch, hat der Kunde (i) die Lieferantin rechtzeitig vom Abbau des Vertragsprodukts zu unterrichten, (ii) der Lieferantin auch nach Ende der Laufzeit des Vertrages den Zutritt zum Betriebsgelände des Kunden und die Entnahme des Vertragsprodukts zu ermöglichen und (iii) zu garantieren, dass er sämtliche notwendigen Rechte am Vertragsprodukt auf die Lieferantin (zurück) überträgt. Bis zur Abholung des Vertragsprodukts durch die Lieferantin ist der Kunde für die sichere Verwahrung des Vertragsprodukts verantwortlich und wird es für keinen Zweck verwenden, der das Recyclingrecht der Lieferantin beeinträchtigen könnte.