Common use of Chancengleichheit Clause in Contracts

Chancengleichheit. Das Land und die Hochschulen werden weiterhin den grundgesetzlich verankerten Gleichstellungsauftrag realisieren und jede Form von Diskriminierung abbauen. Dafür soll an den Berliner Hochschulen die Umsetzung von Gender Mainstreaming entlang der Allgemeinen Gleichstellungsstandards betrieben werden. Zudem sollen ausge- hend von einer Perspektive, die die Überschneidung verschiedener Diskriminierungs- formen in einer Person erfasst, als Querschnittsaufgabe der Hochschulen Diversity Policies entwickelt und ausgebaut werden, welche die Kerndimension Geschlecht einbeziehen und die bestehenden Gleichstellungsstrukturen berücksichtigen. Mit dem Ziel einer umfassenden Aktivierung des Potenzials aller Studienberechtigten sollen die soziale Durchlässigkeit gefördert und Ausschlussmechanismen reduziert werden.

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