Allgemeine strategische Ziele Musterklauseln

Allgemeine strategische Ziele. Die Hochschule wird ihren eingeschlagenen Weg der Schwerpunktbildung fortsetzen und auch zukünftig besondere Anstrengungen unternehmen, Ak- zente zu setzen und Profile herauszubilden. Im Zusammenhang mit der Verstärkung der Forschungskooperationen mit au- ßeruniversitären Partnern, steht der Aufbau des Produktionstechnischen Zentrums (PZH), das gemeinsame Forschung und Entwicklung zwischen den produktionstechnischen Instituten der Hochschule und entsprechenden Part- nern aus der Industrie in angemessenen Dimensionen ermöglichen soll. Der an der Hochschule sich konstituierende Schwerpunkt für molekulare Bio- technologie bestehend aus Instituten der Biologie, Chemie und Ingenieurwis- senschaften soll konsequent ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang entsteht im Fachbereich Gartenbau zur Zeit ein Schwerpunkt Pflanzenbio- technologie, der in Kooperation mit dem Fachbereich Biologie eingerichtet wird. Es wird darüber diskutiert, innerhalb dieses Schwerpunktes ein Zentrum für Pflanzengenetik als gemeinsame Einrichtung der beiden beteiligten Fach- bereiche einzurichten. Am Fachbereich Physik wird ein experimentelles Teilinstituts des Max-Planck- Instituts für Gravitationsphysik (Xxxxxx-Xxxxxxxx-Institut), in dem die Hoch- schule und die Max-Planck-Gesellschaft kooperieren, aufgebaut. In diesem Zu- sammenhang ist auch eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Max- Planck-Institut für Quantenoptik, dem Laser Zentrum Hannover e.V. und der Hochschule, für eine Zusammenarbeit zur Laserentwicklung für Gravitations- wellendetektoren und Weltraumanwendungen zu erwähnen. Darüber hinaus plant die Hochschule die Errichtung eines interdisziplinären La- boratoriums für Nano- und Quantenengineering, welches in engem Zusam- menhang mit dem im Rahmen der Innovationsoffensive genehmigten For- schungsschwerpunktes „Nanoelektronik“ steht. Am Laboratorium sollen sich Institute der Fachbereiche Physik, Elektrotechnik und Informationstechnik, Ma- schinenbau sowie Chemie beteiligen. Die große Bedeutung der Mikrosystem – und Nanotechnik wird durch die Auflage neuer nationaler und internationaler Programme (BMBF, Europäische Kommission) unterstrichen. Ein weiteres bedeutendes Ziel der Hochschule liegt in der signifikanten Stär- kung der Informatik in Forschung und Lehre. In diesem Zusammenhang spielt auch die Stiftungsprofessur „Software Engineering“ der Landeshauptstadt Han- nover eine wichtige Rolle. Die organistorische Umsetzung bedarf noch der weiteren Klärung. Mit der Gründung d...
Allgemeine strategische Ziele. Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses wird die Universität wie bisher die Zielsetzung verfolgen, die Zahl der Zeitstellen im Wissenschaftsbe- reich durch Umwandlung bisheriger Dauerstellen zu erhöhen. Von gleicher Wichtigkeit für die Nachwuchsförderung sind die Beschäftigungspositionen in den Drittmittelprojekten. Ein Indikator für eine positive Nachwuchsförderung sind steigende Promotionszahlen, wie sie sich für die letzten zehn Jahre nach- weisen lassen. Hier hat sich auch die Einrichtung von Graduiertenkollegs bewährt (s. Punkt 3.2.1), ihre positive Wirkung auf Studium, Lehre und Heranbildung des wissen- schaftlichen Nachwuchses ist unverkennbar. Um grundsätzlich die Betreuung von Studierenden in der Promotionsphase zu verbessern und damit auch einer allzu großen Spezialisierung vorzubeugen, aber ebenso der Isolierung der Promovendinnen und Promovenden entgegen- zuwirken, sollen entsprechende Koordinierungsaufgaben verstärkt in den Fach- bereichen wahrgenommen werden.
Allgemeine strategische Ziele. Die Hochschule ist sich den Herausforderung der Globalisierung und einem damit verbundenen sich verschärfenden Wettbewerb auf dem internationalen Bildungsmarkt bewusst. Die weiter voranschreitende Internationalisierung deut- scher Unternehmen sowie die angestrebte und zu erwartende zunehmende stärkere Beteiligung Deutscher bei Internationalen Organisationen und Institu- tionen macht es erforderlich, die bereits eingeleitete Anpassung der akademi- schen Lehre und Forschung an internationale Standards noch intensiver als bisher voranzutreiben. Die Hochschule hat Maßnahmen ergriffen bzw. einge- leitet, die darauf abzielen ihr internationales Profil zu schärfen. Die vorteilhaften Standortbedingungen der EXPO-und Messestadt Hannover mit ihrer guten Ver- kehrslage sowie mehreren ortsansässigen, weltweit tätigen Unternehmen (z. B. TUI, Conti) schaffen günstige Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Wei- terführung dieses Prozesses. Mit den im Folgenden spezifizierten Zielen und Maßnahmen verbindet die Hochschule die Hoffnung, dass sich die Politik ungeachtet der Ereignisse des
Allgemeine strategische Ziele. Mit den Senatsrichtlinien zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität Hannover von 1995 hat die Hochschule beschlossen, aktiv auf die Gleichstellung von Frauen und Männern hinzuwirken. Chancengleichheit und Frauenförderung sind für die Hochschule zum selbstverständlichen Bestandteil der Hochschulpolitik geworden. Konkrete Erfolge sind in der steigenden Anzahl neuberufener Professorinnen und habilitierter Wissenschaftlerinnen zu ver- zeichnen. Darüber hinaus konnte der Anteil der Studentinnen an den Erstseme- stern in den natur- und ingenieurwissenschaftlichen Fächern in den letzten Jah- ren erhöht werden. Die Hochschule wird ihre Entwicklungsziele im Bereich der Chancengleichheit weiterverfolgen: • Erhöhung des Anteils von Frauen in den Bereichen, in denen sie unterre- präsentiert sind • Verbesserung der Arbeits- und Studiensituation • Zunehmende Integration von Frauen- und Geschlechterforschung in For- schung und Lehre Die Strategie zur Umsetzung dieser Ziele wird an der Hochschule seit zehn Jahren kontinuierlich durch eine programm- und projektorientierte Gleichstel- lungspolitik bestimmt. Darunter fallen sowohl interne Programme als auch die Teilnahme an externen Sonderprogrammen zur Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft.
Allgemeine strategische Ziele. Das Hauptziel in der Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Wirtschaft ist der Ausbau der Kooperationen zwischen der Hochschule und den Unterneh- men der Region. Dazu muß das Angebot der Hochschule bezüglich verfügbarer Entwicklungen für die Unternehmen transparent gemacht werden. Es soll das Interesse der Unternehmen an einer Zusammenarbeit mit der Hochschule ge- weckt werden; eventuell bestehende Hemmnisse und Barrieren, die eine Zu- sammenarbeit erschweren, sollen abgebaut werden. Auf diese Weise sollen einerseits Entwicklungen aus der Hochschule in die Wirtschaft transferiert wer- den, andererseits sollen gerade kleine und mittlere Unternehmen, die sich keine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung leisten können, von der Nähe zur Hochschule profitieren. Dadurch kann die Wettbewerbsfähigkeit der Unter- nehmen erhalten bzw. ausgebaut werden, was zur Standortsicherung beiträgt. Einnahmen aus Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft kommen der Universität bzw. den Instituten zugute. Zusätzlich soll der Transfer von Know-how aus der Hochschule mittelfristig ver- stärkt aus den "eigenen Reihen" erfolgen, d.h. durch Existenzgründungen aus der Hochschule heraus. In diesem Zusammenhang verfolgt die Hochschule ei- ne aktive Schutzrechtsstrategie, d.h. Erfindungen aus der Hochschule werden zum Patent angemeldet. Die schutzrechtliche Absicherung von Know-how bie- tet für Gründer die Möglichkeit, Entwicklungen aus der Hochschule exklusiv für sich nutzen zu können.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.