Darlehensgewährung Musterklauseln

Darlehensgewährung. Der Crowd-Investor gewährt dem Unternehmen ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt in Höhe des auf dem Deckblatt genannten Betrages.
Darlehensgewährung. 2.1. Die DarlehensgeberIn gewährt der Darlehensnehmerin hiermit ein unbesicher- tes und qualifiziert nachrangiges Darlehen in der Höhe von Euro ……………………. („Darlehen“) und die Darlehensnehmerin nimmt hiermit dieses unbesicherte und qualifiziert nachrangige Darlehen ausdrücklich an.
Darlehensgewährung. Der Crowd-Investor gewährt dem Darlehensnehmer ein Darlehen in Höhe des auf der ersten Seite dieses Darlehensvertrages genannten Betrages (nachfol- gend „Darlehensbetrag“).
Darlehensgewährung. Der Darlehensgeber beabsichtigt, der Darlehensnehmerin ein qualifiziert nachrangiges Darlehen gemäß den in dem vorliegenden Nachrangdarlehensvertrag geregelten Kon- ditionen und Bedingungen in Höhe des lt. Plattform-Datensatzes ausgewählten Be- trags einzuräumen. Das Angebot auf Abschluss des vorliegenden Nachrangdarlehensvertrages durch den Darlehensgeber wird gegenüber der Darlehensnehmerin dadurch rechtsverbindlich zum Ausdruck gebracht, dass der Darlehensgeber durch die Auswahl eines Betrags, welchen er in Form eines qualifizierten Nachrangdarlehens investieren will, mittels An- klicken des Buttons "Jetzt investieren" bestätigt und damit den vorliegenden Vertrags- bestimmungen vollinhaltlich zustimmt. Die Plattformbetreiberin wird durch die Darlehensnehmerin bevollmächtigt, für diese das Angebot zur Gewährung eines Nachrangdarlehens mittels Bestätigungsschreiben an die vom Darlehensgeber bei der Registrierung auf der Plattform bekanntgegeben E-Mail-Adresse anzunehmen. Der Vertrag wird jedoch erst mit Eingang des Darlehens- betrags rechtsgültig geschlossen. Der Eingang hat innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Erhalt der per E-Mail bestätigten Angebotsannahme mittels der auf der Plattform angeführten Bezahlfunktion schuldbefreiend auf das Sammelkonto des Zahlungsab- wicklers zu erfolgen; widrigenfalls kein Nachrangdarlehensvertrag zustande kommt. Der Darlehensgeber hat jedoch zu keiner Zeit einen Anspruch auf die Annahme seines Angebots bzw. auf den Abschluss des Vertrags. Sofern die maximale Investitions- summe erreicht ist, besteht schon grundsätzlich kein Anspruch auf Gewährung eines Darlehens an die Darlehensnehmerin. Diesbezüglich herrscht das "First come – first serve" Prinzip. Die Darlehensnehmerin behält sich zudem ausdrücklich vor, den Ver- trag mit einem Darlehensgeber auch ohne Angabe von Gründen nicht abzuschließen. Der Darlehensnehmerin stehen nach Eingang des Darlehensbetrags keine weiteren Ansprüche gegen den Darlehensgeber auf Zahlung des Darlehensbetrags zu (keine Nachschusspflicht).
Darlehensgewährung. 9.1 Der Darlehensgeber gewährt der Darlehensnehmerin ein nachrangiges Darlehen mit qualifizierten Rangrücktritt gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags in Höhe des auf der Rendity-Plattform ausgewählten Betrages.
Darlehensgewährung. Der Crowd-Investor gewährt dem Darlehensnehmer ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt in Höhe des auf dem Deckblatt genannten Betrages (im Fol- genden „Darlehensbetrag“).
Darlehensgewährung. 3.3.1 Die Bank schließt die Darlehensverträge für die nach Ziffer 3.2.6 ausgewählten Maß- nahmen mit den Darlehensnehmern ab. 3.3.2 Nr. 1.3 i.V.m. Nr. 13.1 der VV zu § 44 LHO („Vorzeitiger Beginn“) findet keine Anwen- dung. Bereits fertiggestellte Maßnahmen werden jedoch nicht gefördert.
Darlehensgewährung. Es gelten die Ausführungen unter Ziffer 3.3.1 und 3.3.2.
Darlehensgewährung. Der Darlehensnehmerin wird von der Darlehensgeberin ein Darlehen von insgesamt 250.000,00 € gewährt. Das Darlehen wird in zwei Teilzahlungen in Höhe von 125.000,00 € der Darlehensnehmerin zur Verfügung gestellt. Das Darlehen wird für den folgenden Zweck gewährt: … … …
Darlehensgewährung. Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein verzinsliches Darlehen in Höhe von EUR (in Worten Euro). Das Darlehen hat eine Laufzeit von Monaten ab dem Auszahlungsdatum. □ Der Darlehensnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift unter diesen Darlehensvertrag den Erhalt des Darlehensbetrages. □ Bedingung für die Darlehensauszahlung ist die Bestellung der unter Ziffer 5. genannten Sicherheiten. Der Darlehensbetrag wird vom Darlehensgeber nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages und nach Stellung der Sicherheiten gemäß Punkt 5 des Darlehensvertrages auf folgende Kontoverbindung des Darlehensnehmers überwiesen: Kontoinhaber Kontoverbindung (Konto-Nr. oder IBAN) Bank, BLZ oder BIC