Datenverarbeitung im Auftrag Musterklauseln

Datenverarbeitung im Auftrag. Datenverarbeitung im Auftrag ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung oder Löschung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers.
Datenverarbeitung im Auftrag. Datenverarbeitung im Auftrag ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter (Auftragnehmer) nach Weisung und im Auftrag des Verantwortlichen (Auftraggeber).
Datenverarbeitung im Auftrag. (1) Die Leistungen nach diesem Vertrag werden von Optimizely als Datenverarbeitung im Auftrag des Kunden erbracht. Der Kunde ist Auftraggeber und Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO . Optimizely ist verpflichtet, personenbezogene Daten, die im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, geheim zu halten und nur gemäß den Weisungen des Kunden zu verarbeiten. (2) Sofern der Kunde Campaign nutzt, um Inhalte mittels Print-Produkt zu versenden, erfolgt eine Einbeziehung der E-POST Solutions GmbH als Unterauftragnehmer. (3) Mitarbeiter von Optimizely sowie Dritte, die im Rahmen des Auftrags tätig werden oder Zugang zu den personenbezogenen Daten haben, sind schriftlich zur Geheimhaltung und Wahrung des Datengeheimnisses nach § 53 BDSG (neu) verpflichtet. (4) Die Parteien regeln ergänzend die Auftragsdatenvereinbarung in einer gesondert zu schließenden Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung von Optimizely („AVV“) als Anlage zum Leistungsvertrag. Diese AVV ist integrierter Bestandteil des Leistungsvertrags und ist zur Durchführung des Vertrags zwingend notwendig. Vor Unterzeichnung dieser AVV ist Optimizely von seiner Leistungspflicht befreit. (1) Optimizely ist verpflichtet, die durch den Kunden überlassenen bzw. im Auftrag des Kunden gespeicherten Empfängerdaten für einen Zeitraum von einem Monat nach Vertragsbeendigung aufzubewahren. Unbenommen bleibt das Recht des Kunden, jederzeit die Löschung der Daten nach Ziffer 17 (5) zu verlangen. (2) Optimizely hat dem Kunden zehn (10) Tage vor Ablauf der Frist gemäß Absatz (1) schriftlich oder per Fax die Löschung der Daten anzukündigen. Nach Ablauf dieser Frist ist Optimizely berechtigt, die Daten des Kunden zu löschen. (3) Dem Kunden wird bis zum Ablauf des in Absatz (1) genannten Zeitraumes ein jederzeitiges Zugriffsrecht auf die in seinem ansonsten deaktivierten Nutzer-Account gespeicherten Empfängerdaten eingeräumt. Der Kunde wird in die Lage versetzt, die Empfängerdaten in einem verkehrsüblichen Datenformat wie .csv zu exportieren und auf einem Datenträger zu speichern. (4) Im Falle, dass über das Vermögen von Optimizely ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, wird dem Kunden ein unbeschränktes Zugriffsrecht auf seine Daten analog der Regelung in Absatz (3) eingeräumt. (5) Erteilt der Kunde Optimizely eine verbindliche Zustimmung zur Löschung in Schriftform oder per Fax, so ist Optimizely berechtigt und verpflichtet, auch vor A...
Datenverarbeitung im Auftrag. 1.1 Der Herausgeber und die Bank erbringen Leistungen aus der Visa/Mastercard Firmenkreditkarte-Rahmenvereinbarung mit dem Arbeitgeber des Karteninhabers, insbesondere die Zahlungsfunktion gemäß Ziffer 1.2 der Einsatzbedingungen sowie die Einforderung der von der Firma zu erbringenden Leistungen nach Ziffer 7 der Rahmenbedingungen (insbesondere Erstattung der getätigten Umsätze), auf Basis der in der Rahmenvereinbarung und im Kartenantrag erhobenen Daten und unter Einschaltung sorgfältig ausgewählter Vertragspartner (insbesondere Deutscher Genossenschafts-Verlag eG, Wiesbaden, für die Produktion und den Versand von Karte und PIN; CardProcess GmbH, Karlsruhe, zur technischen und administrativen Abwicklung der Autorisierungen, der Kartenzahlungen, der Bearbeitung von Umsatzreklamationen sowie der Karteninhaber- und Sperrhotline; Fiducia & GAD IT AG, Karlsruhe und Münster, als Dienstleister der Bank und Anbieter der App im Rahmen des sicheren Bezahlverfahrens gemäß Ziffer 3.3 der Einsatzbedingungen i.V.m. Ziffer 1.2 der Sonderbedingungen und Verfahrenshinweise für die gesicherte Authentifizierung bei Visa/Mastercard Kartenzahlungen im Internet). 1.2 Die Erhebung etwaiger in der Rahmenvereinbarung und der im Kartenantrag geforderten personenbezogenen Daten ist Voraussetzung für die von dem Herausgeber und der Bank zu erbringenden Leistungen gemäß Ziffer 1.1. Ohne deren Erhebung können von dem Herausgeber/der Bank die Rahmenvereinbarung nicht abgeschlossen und der Kartenantrag nicht abgewickelt werden. 1.3 Der Herausgeber und die Bank verarbeiten die mit der Rahmenvereinbarung und dem Kartenantrag erhobenen Daten und die Daten aus der Kartennutzung zum Zwecke der Vermeidung, Ermittlung oder Feststellung von Kartenmissbrauch sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z.B. Legitimationsprüfung, Geldwäscheprävention).
Datenverarbeitung im Auftrag. Der Auftraggeber benennt die Daten verarbeitenden Stellen gemäß dem einschlägigen Datenschutzgesetz und kann den Auftragnehmer mit der technischen Hilfeleistung für die Datenverarbeitung beauftragen. 1 Der Begriff „Ansprechpartner“ wird synonym für die weibliche und männliche Form verwendet.
Datenverarbeitung im Auftrag. Zur Erfüllung der Verwaltungs- und Informationsaufgaben bestehen Verträge zur Datenverarbei- tung in unserem Auftrag mit verschiedenen Unternehmen. Diese Verträge werden von der Ge- schäftsstelle verwaltet und auf dem aktuellen Stand gehalten.
Datenverarbeitung im Auftrag. Housing und Hosting der Kunden-Datenbank und der Web-Anwendung myconvento. Betreuung des Kunden in Bezug auf die Nutzung von myconvento. Optional Pflege von Kundendaten im Auftrag des Kunden. Überwachung und Durchführung von Aussendungen des Kunden.
Datenverarbeitung im Auftrag. 2.1 Der Auftragnehmer gewährleistet den Schutz der Rechte der betroffenen Person durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, so dass die Da- tenverarbeitung im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen der DSGVO und des BDSG erfolgt. 2.2 Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die datenschutzrechtlichen Maßnahmen sowie die Rechte und Pflichten des Auftraggebers und des Auftragnehmers zur Erfüllung der vorstehend genannten Regelungen. 2.3 Der Auftragnehmer verarbeitet die vom Auftraggeber überlassenen Daten aus- schließlich für den Auftraggeber und nur im Rahmen des zugrundeliegenden Auf- trags sowie gemäß den Weisungen des Auftraggebers, soweit sich nicht aus zwin- genden gesetzlichen Vorgaben oder Anordnungen der zuständigen Aufsichtsbe- hörde etwas anderes ergibt. In einem solchen Fall teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
Datenverarbeitung im Auftrag. Ein Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, eine Behörde, eine Einrichtung oder andere Stelle, die Ihre personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen (OÖ Wohnbau) verarbeitet. Die OÖ Wohnbau bedient sich grundsätzlich nur Auftragsverarbeitern innerhalb der EU bzw. des EWR.
Datenverarbeitung im Auftrag. Soweit diese Leistungen die Datenverarbeitung im Auftrag nach § 11 BDSG beinhalten, richtet sich dies nach den ergänzenden Geschäftsbedingungen zur Datenverarbeitung im Auftrag (VII dieser AGB). Der Gegenstand des Auftrags, die verwendeten Datenarten (insbesondere Personenstammdaten, ggf. Kommunikationsdaten, Vertragsstammdaten, Vertragsangebotsdaten, Zahlungsdaten, Planungs- und Steuerungsdaten, Produktbeschreibungen), der Kreis der durch den Umgang mit personenbezogenen Daten Betroffenen (insbesondere Nutzer, Kunden, Interessenten, Verbraucher, Konsumenten, Ansprech- partner, Beschäftigte, Lieferanten) und die Dauer der Beauftragung ergeben sich aus dem Angebot/der Auftragsbestätigung/Leistungsbeschreibung sowie diesen ergänzenden Geschäftsbedingungen über den Portalbetrieb.