Dauer des Teilfonds Musterklauseln

Dauer des Teilfonds. Der Teilfonds ist auf unbestimmte Dauer errichtet. Der Verwaltungsrat kann den Teilfonds auflösen, wenn dessen Vermögen unter EUR 5 Millionen sinkt. Die Zeichnungsperiode war vom 1. -29. Februar 2008. Aktien- klasse ISIN WKN Ausschüt- tungspolitik Investoren Mindest- zeichnung1 A LU0337150725 A0M97M thesaurierend Natürliche und juristische Personen Keine B LU1048647751 A110RH thesaurierend Natürliche und juristische Personen 200.000 EUR C LU1048647835 A110RJ thesaurierend Natürliche und juristische Personen keine X LU1048647918 A110RK thesaurierend Kunden der Swiss Rock Asset Management AG2 keine
Dauer des Teilfonds. Der Teilfonds ist auf unbestimmte Dauer errichtet. Der Verwaltungsrat kann den Teilfonds auflösen, wenn dessen Vermögen unter EUR 5 Millionen sinkt. Die Erstzeichnungsperiode war vom 1. -29. Februar 2008. Aktien- klasse ISIN WKN Ausschüt- tungspolitik Investoren Mindest- zeichnung4 A LU0337167885 A0M93F thesaurierend Natürliche und juristische Personen Keine B LU1048648056 A110RL thesaurierend Natürliche und juristische Personen 200.000 EUR X LU1048648130 A110RM thesaurierend Kunden der Swiss Rock Asset Management AG5 keine
Dauer des Teilfonds. Die Dauer eines Teilfonds ergibt sich für den jeweiligen Teilfonds aus dem Anhang A „Teilfonds im Überblick“.
Dauer des Teilfonds. Der Teilfonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
Dauer des Teilfonds. Der Teilfonds ist auf unbestimmte Dauer errichtet. Der Verwaltungsrat kann den Teilfonds auflösen, wenn dessen Vermögen unter EUR 5 Millionen sinkt. Die Erstzeichnungsperiodewar vom 1. -29. Februar 2008. Aktien- klasse ISIN WKN Ausschüt- tungspolitik Investoren Mindest- zeichnung7 A LU0337168263 A0M97N thesaurierend Natürliche und juristische Personen Keine B LU1048648213 A110RN thesaurierend Natürliche und juristische Personen 200.000 EUR C LU2468302406 A3DJWC thesaurierend Natürliche und juristische Personen 5.00.000 CHF X LU1048648304 A110RP thesaurierend Kunden der Swiss Rock Asset Management AG8 keine E LU1611484822 A2DP0G thesaurierend Natürliche und juristische Personen 200.000 USD
Dauer des Teilfonds. Der Teilfonds ist auf unbestimmte Dauer errichtet. Der Verwaltungsrat kann den Teilfonds auflösen, wenn dessen Vermögen unter EUR 5 Millionen sinkt. Die Erstzeichnungsperiode war vom 1. -29. Februar 2008. Aktien- klasse ISIN WKN Ausschüt- tungspolitik Investoren Mindest- zeichnung4
Dauer des Teilfonds. Der Teilfonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Kosten, die aus dem Teilfondsvermögen erstattet werden Verwaltungsvergütung Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, aus dem Vermögen des Teilfonds ein Entgelt von bis zu 0,95% p.a. des Teilfondsvermögens zu erhalten, das bewer- tungstäglich auf der Basis des Teilfondsvermögens zu berechnen und monatlich nachträglich auszuzahlen ist. Die Verwaltungsgesellschaft kann das Teilfondsvermögen segmentieren. Die Verwaltungsgesellschaft kann Portfolioverwalter oder Anlageberater mit dem Portfoliomanagement bzw. der Anlageberatung der Segmente beauftragen. Ferner ist die Verwaltungsgesellschaft berechtigt, pro Geschäftsjahr eine erfolgs- abhängige Vergütung („Performance-Fee“) zu erhalten, sofern eine Outperfor- mance des um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigten Anteilwer- tes gegenüber der Wertentwicklung der Benchmark bestehend aus 50% Rex Performance Index (Bloombergticker REXP), 23,30% MSCI World Index (Bloom- bergticker MSDEWIG), 18,70% EuroSTOXX Performance Index (Bloombergti- cker SXXT) und 8% STOXX 600 Performance Index (Bloombergticker SXXR) erzielt wurde und eine Wertsteigerung gegenüber der bisherigen high-watermark vorliegt. Die erfolgsabhängige Vergütung beträgt 10% der Outperformance und wird jeden Bewertungstag auf der Basis der durchschnittlichen Anzahl umlaufender Anteile berechnet und jährlich nachträglich ausgezahlt. Der um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigte Anteilwert am Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres bildet im Falle einer Performance-Fee Aus- zahlung die Basis für die Indizierung der Benchmark zur Berechnung der erfolgs- abhängigen Vergütung für das darauf folgende Geschäftsjahr. In einem Geschäftsjahr netto erzielte Wertminderungen werden auf zukünftige Geschäftsjahre vorgetragen, so dass eine erfolgsabhängige Vergütung erst an- fällt, wenn der um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigte Anteils- preis am Ende eines Geschäftsjahres einen neuen Höchststand erreicht hat („high-watermark“). Der Fondspreis und der Wert der Benchmark zum 31.12.2013 bilden die Basis für die Berechnung der Performance Fee. Der Fondspreis dient ebenfalls als high-watermark, sofern der Wert über dem der bisherigen high-watermark liegt. Im Falle einer Teilfondssegmentierung sind die obigen Regelungen separat für jedes Teilfondssegment anzuwenden. Die erfolgsabhängige Vergütung bezieht sich immer auf die Wertentwicklung ei- nes Teilfondssegments und wird für jedes Teilfondssegment ...
Dauer des Teilfonds. Der Teilfonds ist auf unbestimmte Dauer errichtet. Der Verwaltungsrat kann den Teilfonds auflösen, wenn dessen Vermögen unter EUR 5 Millionen sinkt. Die Zeichnungsperiode war vom 1. -29. Februar 2008. Aktien- klasse ISIN WKN Ausschüttungs - politik Investoren Mindest- zeichnung10 A LU0337168347 A0M97P thesaurierend Natürliche und juristische Personen Keine B LU1048648569 A110RQ thesaurierend Natürliche und juristische Personen 200.000 EUR C LU0524233250 A1C1PH thesaurierend Natürliche und juristische Personen keine D LU1048648726 A110RR thesaurierend Natürliche und juristische Personen 200.000 CHF X LU1048648999 A110RS thesaurierend Kunden der Swiss Rock Asset Management AG11 keine

Related to Dauer des Teilfonds

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.