Dauer des Vertrages. (1) Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des vereinbarten Beratungsprojektes. (2) Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wird.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dauer des Vertrages. (1) 11.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des vereinbarten BeratungsprojektesProjekts.
(2) 11.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder je- der Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in schriftlicher Form gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, - wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder - wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Insolvenzantrag Kon- kursantrag mangels Masse kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dauer des Vertrages. (1) 13.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des vereinbarten BeratungsprojektesProjekts.
(2) 13.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, ▪ wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder ▪ wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Insolvenzantrag Konkursantrag mangels Masse kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
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Dauer des Vertrages. (1) 12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des vereinbarten BeratungsprojektesProjekts.
(2) 12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Insolvenzantrag Konkursantrag mangels Masse kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
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