Dauer und Höhe der Leistung Musterklauseln

Dauer und Höhe der Leistung. ▪ Bis zu zwölf Monaten ab Eheschließung bzw. Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft oder Vollendung der Geburt bzw. Rechtswirksamkeit der Adoption; ▪ 50 % der für den Versicherungsnehmer vereinbarten Versicherungssummen für Invalidität, höchstens 00.000 €. Der Versicherungsschutz richtet sich nach für den Versicherungsnehmer vereinbarten Bedingungen. Ergänzend zu Ziffer. 5.2.4.2 der AL-AUB 2008 besteht Versicherungsschutz auch für die durch Zeckenbiss übertragenen Infektionskrankheiten Xxxxxxxxxx- Meningo-Enzephalitis und Borreliose (Lymekrankheit). Versicherungsfall ist die erstmalige Infizierung mit diesen Infektionskrankheiten. Voraussetzung für die Leistung ist, dass der Nachweis durch einen objektiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten ärztlichen Bericht unter Beifügung der Laborbefunde erbracht wird.
Dauer und Höhe der Leistung. Das Verdienstausfallgeld wird in Höhe von 250 EUR ab dem 43. Tag für je angefangene 30 Tage gezahlt, in denen die versicherte Per- son unfallbedingt ununterbrochen arbeitsunfä- hig ist, längstens jedoch für 120 Tage. Ist die versicherte Person aufgrund einer kör- perlichen Beeinträchtigung durch einen versi- cherten Unfall hilfebedürftig und nicht in der Lage, den Alltag wie bisher zu meistern, sor- gen wir dafür, dass sie – ihren Bedürfnissen entsprechend – Hilfe bei allen Tätigkeiten und Pflichten des täglichen Lebens erhält, sei es durch Hilfe im Haushalt, bei der Kinderbetreu- ung oder durch erforderliche Fahrdienste zu Ärzten oder Behandlungen. Für diese Leistun- gen beauftragen wir einen Dienstleister. Hilfebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person durch einen Unfall in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit derart beein- trächtigt ist, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens der Hilfe bedarf. Die Hilfebedürftigkeit müssen Sie unverzüglich bei uns geltend machen. Die Kosten übernehmen wir bis zu einer Summe von 10.000 EUR für eine Dauer von bis zu einem Jahr ab dem Tag des Unfalls. Nachfolgend haben wir beschrieben, welche konkreten Leistungen aus dem Vertrag erbracht werden können. Die versicherte Person erhält eine Grundpflege. Diese umfasst: – Körperpflege inklusive Teil- oder Ganzwa- schungen – An- und Auskleiden – Hilfe beim Verrichten der Notdurft – Lagerung im Bett – Zubereitung und Hilfe bei den Mahlzeiten Gleichzeitig mit der Erbringung unserer Leistun- gen zur Grundpflege kann ein Pflegenotruf ein- gerichtet werden, sofern örtlich möglich. Über diesen 24-Stunden-Notruf kann im Notfall eine ausgebildete Pflegekraft zur persönlichen Hilfe- leistung alarmiert werden. Wenn Leistungen aus der gesetzlichen Pflege- versicherung bezogen werden, enden unsere Leistungen. Diese Leistung umfasst die tägliche Anliefe- rung einer warmen Hauptmahlzeit aus dem angebotenen Menüsortiment an die versicher- te Person. Soweit dies örtlich nicht möglich ist, werden die Menüs als Tiefkühlkost jeweils wochenweise (7 Menüs) angeliefert. Die Kosten übernehmen wir für bis zu 6 Monate. Die Wäsche und Kleidung der versicherten Per- son wird einmal wöchentlich gewaschen und gepflegt. Hierzu zählen auch das Trocknen, Bügeln und Einsortieren der Wäsche und Klei- dung sowie die Pflege der Schuhe. Die Kosten übernehmen wir für bis zu 6 Monate.
Dauer und Höhe der Leistung. 2.4.2.1 Wir zahlen für jeden Kalendertag einer unfallbedingten medizinisch notwen- digen vollstationären Heilbehandlung das erweiterte Krankenhaus tagegeld, längstens bis zu fünf Jahren nach dem Unfall.
Dauer und Höhe der Leistung. 11.7.2.1 Die Beitragsbefreiung beginnt mit Eingang der unter Xxxxxx 11.7.1.5 genannten Unterlagen, frühestens nach Ablauf der Karenzzeit. Ab diesem Zeitpunkt wird Ihre Unfallversicherung für die Dauer der Arbeitslosigkeit, längstens für 2 Jahre, beitrags- frei geführt.
Dauer und Höhe der Leistung. 2.7.2.1 Die Operation und die klinische Behandlung der versicherten Person müssen bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem Unfall erfolgt sein. Hat die versicherte Person bei Eintritt des Unfalles das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, wird diese Frist bis zur Vollendung des 21. Lebens- jahres verlängert.
Dauer und Höhe der Leistung. Das Verdienstausfallgeld wird in Höhe der dafür im Versicherungsschein (Nachtrag) genannten Versicherungssumme ab dem 43. Tag für je ange- fangene 30 Tage gezahlt, in denen die versicherte Person unfallbedingt ununterbrochen arbeitsun- fähig ist, längstens jedoch für 120 Tage. Die Ziffer 2.1.1.2 der Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Unfall-Versicherungs- bedingungen (AUB) wird wie folgt geändert: Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die versicherte Person unfallbedingt inner- halb von 6 Monaten nach dem Unfall stirbt. Die Ziffer 2.1.2.3 der Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Unfall-Versicherungs- bedingungen (AUB) wird wie folgt geändert: Stirbt die versicherte Person – aus unfallfremder Ursache innerhalb von 6 Monaten nach dem Unfall oder – gleichgültig aus welcher Ursache später als 6 Monate nach dem Unfall und haben wir bereits einen Anspruch auf eine Invaliditätsleistung dem Grunde nach aner- kannt, leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.