Die Verwaltungsgesellschaft. Der Fonds wird zum Nutzen der Anteilinhaber von der Verwaltungsgesellschaft, die ihren Hauptsitz in Luxemburg hat, verwaltet. Die Verwaltungsgesellschaft handelt und übernimmt ihre Verantwortlichkeiten gemäß den Bestimmungen des Gesetzes von 2010. Die Verwaltungsgesellschaft kann eine Verwaltungsgebühr beanspruchen. Das Fondsvermögen ist von dem Vermögen der Verwaltungsgesellschaft getrennt. Der Fonds haftet nicht für die Verpflichtungen der Verwaltungsgesellschaft.
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