Common use of Die Verwaltungsgesellschaft Clause in Contracts

Die Verwaltungsgesellschaft. 3.1. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet die Vermögenswerte des Gamax Funds im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anteilinhaber. Sie kann in eigener Verantwortung einen oder mehrere Anlageverwalter oder/und Anlageberater hinzuziehen. 3.2. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, mit den von den Anteilinhabern eingelegten Geldern Vermögenswerte zu erwerben, sie wieder zu veräußern und den Erlös anderweitig anzulegen. Ferner ist sie zu allen sonstigen Rechtshandlungen ermächtigt, die sich aus der Verwaltung der Vermögenswerte des Gamax Funds ergeben. 3.3. Die Verwaltungsgesellschaft darf auf Rechnung eines Fonds nur innerhalb der von diesen Vertragsbedingungen vorgesehenen Beschränkungen Kredite aufnehmen.

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Samples: Investment Fund Agreement