Durchführungsorgane Musterklauseln

Durchführungsorgane. 6.1 Der Beitragseinzug erfolgt durch die Geschäftsstelle der PLK.
Durchführungsorgane. 5.1 Der Beitragseinzug erfolgt durch die Geschäftsstelle der PK respektive durch das von der PK beauftragte Inkassoorgan (Art. 7 GAV).
Durchführungsorgane. 6.1 Der Beitragseinzug wickelt sich in der Regel durch die Kassen- stelle der PLK ab.
Durchführungsorgane. 6.1 Der Beitragseinzug wickelt sich in der Regel durch die Geschäfts- stelle der PLKM ab.
Durchführungsorgane. 1 Der Beitragseinzug erfolgt durch das Sekretariat der PBK.
Durchführungsorgane. 7.1 Der Beitragseinzug wird den Paritätischen Kommissionen über- tragen.

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  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.