Eigentumsrecht. 10.1. Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller diesbezüglichen Forderungen des Auftragsnehmers aus der Lieferung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen durch den Auftraggeber vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen.
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Samples: www.profiholz.com
Eigentumsrecht. 10.1. Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller diesbezüglichen Forderungen des Auftragsnehmers Auftragneh- mers aus der Lieferung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen durch den Auftraggeber vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat das Eigentumsrecht des Auftragnehmers stets offen dar- zulegen und nicht zu verschweigen bzw sonst wie zu verheimlichen.
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Samples: www.thermotec.eu
Eigentumsrecht. 10.1. 10.1 Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller diesbezüglichen Forderungen des Auftragsnehmers Auftragnehmers aus der Lieferung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen Sicherungsüber-eignungen durch den Auftraggeber vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen.
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Samples: raedler2019.icontent.at
Eigentumsrecht. 10.1. Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller diesbezüglichen Forderungen des Auftragsnehmers Auftragnehmers aus der Lieferung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen durch den Auftraggeber vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen.
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Samples: easyblock.at
Eigentumsrecht. 10.17.1. Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller diesbezüglichen Forderungen des Auftragsnehmers Auftragnehmers aus der Lieferung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen durch den Auftraggeber vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen.
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Samples: www.hb-fliesen.at
Eigentumsrecht. 10.19.1. Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller diesbezüglichen Forderungen des Auftragsnehmers Auftragnehmers aus der Lieferung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen durch den Auftraggeber vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen.
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Samples: www.berger-technik-design.at